2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Parchim
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Crivitz
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sternberg
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Goldberg
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Plau am See
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YT915J9NL Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die dem Vergabeverfahren zugrunde liegende Finanzierung auch aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach dem Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG M-V) erfolgt. Die Höhe der Zuwendungen nach diesem Gesetz steht noch nicht für den gesamten Leistungszeitraum fest. Der Auftraggeber behält sich vor, in Abhängigkeit von den tatsächlich verfügbaren Mitteln den Umfang der Leistungen anzupassen oder das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. das Vertragsverhältnis zu lösen. Teilnahmeanträge/Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden. Teilnahmeanträge/Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion Kommunikation eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sämtliche Unterlagen sowie Kommunikationen eingereicht werden können: Deutsch Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt. Bitte beachten Sie, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Ex-post-Bekanntmachung ggf. auch den Auftragswert veröffentlicht. Sollten weniger als 3 geeignete Teilnahmeanträge eingehen, wird auch mit diesen die Angebotsphase gestartet. Zuschlagskriterium für die Angebotsphase: 40 % Angebptspreis 60 % Konzept Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache. Mit der Freischaltung für dieses Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform verpflichten Sie sich, das Nachrichtenpostfach des Vergabeportals DTVP für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in diesem Vergabeverfahren zu nutzen. Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers DTVP sind unerheblich. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Gemäß § 19 VgMinArbV M-V ist ein öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, in Vergabeverfahren die Zuverlässigkeit von Unternehmen anhand von Auskünften aus dem Ausschlussregister zu überprüfen. Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber: Landkreis Ludwigslust-Parchim Der Landrat Putlitzer Straße 25 19370 Parchim
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 2 und Nr. 3 und Absatz (2)
Betrug: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 4 und Nr. 5 und Absatz (2)
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 6 bis Nr. 9 und Absatz (2)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 10 und Absatz (2)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 3, in Folge Anwendung § 123 Absatz (3)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 4
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 5
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 6
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 7
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 8 und Nr. 9