1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: FBG Walsrode
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung im Forstamt Nordheide-Heidmark - FBG Walsrode
    
    
     Beschreibung: Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen auf Privatwaldflächen der FBG Walsrode in den Bezirksförstereien Rethem, Düshorn und Allertal im Landkreis Heidekreis mit Gesamt ca. 2030,55 ha. Ausbringung von erdfeuchtem kohlensaueren Magnesiumkalk mit mindestens 15% MgCo3 Anteil in gleichmäßiger Verteilung auf den zu kalkenden Flächen.
    
    
     Kennung des Verfahrens: 3cf1c09c-497c-4172-b4f8-a224c3642d17
    
    
     Interne Kennung: 2025/181
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     Das Verfahren wird beschleunigt: nein
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Heidekreis (DE938)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bezirksförsterei Allertal, Gemarkungen Ahlden, Büchten, Eickeloh, Eilte, Gilten Grethem und Hodenhagen (Los 1 - 267,64 ha), Bothmer, Grindau, Hademstorf, Nienhagen, Norddrebber und Schwarmstedt (Los 2 - 154,13 ha)
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Heidekreis (DE938)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bezirksförsterei Düshorn, Gemarkungen Bockhorn und Düshorn (Los 3 - 316,22 ha), Honerdingen und Krelingen (Los 4 - 154,57 ha), Dorfmark, Fallingbostel, Jettebruch, Mengenbostel, Ützingen und Vierde (Los 5 - 226,22 ha)
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Heidekreis (DE938)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bezirksförsterei Rethem, Gemarkungen Altenboitzen, benzen, Bierde, Groß Eilstorf, Hollige, Kirchboitzen, Klein Eilstorf und Vethem (Los 6 - 405,75 ha), Altenwalsingen, Böhme, bosse, frankenfeld. Groß Häuslingen, Hedern Rethem und Stöcken (Los 7 - 273,18 ha), Bierde und Bosse (Los 8 - 232,84 ha)
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXVHYR4YT0UTUMXD Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
     
      2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
     
     
      Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: 
     
     
      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: 
     
     
      Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: 
     
     
      Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: 
     
     
      Betrug: 
     
     
      Korruption: 
     
     
      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: 
     
     
      Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: 
     
     
      Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: 
     
     
      Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: 
     
     
      Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: 
     
     
      Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: 
     
     
      Zahlungsunfähigkeit: 
     
     
      Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: 
     
     
      Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: 
     
     
      Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: 
     
     
      Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: 
     
     
      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: 
     
     
      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: 
     
     
      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: 
     
     
      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: 
     
     
      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: 
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung im Forstamt Nordheide-Heidmark - FBG Walsrode
    
    
     Beschreibung: Beschaffung und Anlieferung von ca. 6.155 Tonnen einer Mischung aus kohlensaurem Magnesiumkalk per LKW einschließlich Zwischenlagerung auf eigene Gefahr. Es soll erdfeuchtes Material angeboten werden. Als Kalke sind kohlen- und kieselsaure Kalkdüngemittel zugelassen, die hinsichtlich der Mindestgehalte, typbestimmender Bestandteile, Aufmahlungen und Schadstoffgehalten den Vorgaben der Düngemittelverordnung in der in der neuesten Fassung entsprechen. Die Gehalte an Schwermetallen dürfen die Richtwerte des Gütezeichens Düngekalke (RAL-GZ 545) nicht überschreiten. Zusätzliche Anforderungen sind: - Die Gehalte an Magnesium müssen mindestens 15 % MgCO3 bzw.7 % MgO betragen (3t/ha CaCo3 Äquivalent!)
    
    
     Interne Kennung: 2025/181
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Heidekreis (DE938)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bezirksförsterei Allertal, Gemarkungen Ahlden, Büchten, Eickeloh, Eilte, Gilten Grethem und Hodenhagen (Los 1 - 267,64 ha), Bothmer, Grindau, Hademstorf, Nienhagen, Norddrebber und Schwarmstedt (Los 2 - 154,13 ha)
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Heidekreis (DE938)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bezirksförsterei Düshorn, Gemarkungen Bockhorn und Düshorn (Los 3 - 316,22 ha), Honerdingen und Krelingen (Los 4 - 154,57 ha), Dorfmark, Fallingbostel, Jettebruch, Mengenbostel, Ützingen und Vierde (Los 5 - 226,22 ha)
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Heidekreis (DE938)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bezirksförsterei Rethem, Gemarkungen Altenboitzen, benzen, Bierde, Groß Eilstorf, Hollige, Kirchboitzen, Klein Eilstorf und Vethem (Los 6 - 405,75 ha), Altenwalsingen, Böhme, bosse, frankenfeld. Groß Häuslingen, Hedern Rethem und Stöcken (Los 7 - 273,18 ha), Bierde und Bosse (Los 8 - 232,84 ha)
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 01/09/2025
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 14/10/2025
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
     
     
      Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
     
     
      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
      
       Beschreibung: Eintragung im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/07/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2025 08:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 17 Tage
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 05/08/2025 08:15:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Erklärung zur Tariftreue (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Erklärung zur NKernVO (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Forstamt Nordheide-Heidmark
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Forstamt Nordheide-Heidmark
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: FBG Walsrode
    
    
     Registrierungsnummer: HRB 120276
    
    
     Postanschrift: Delmser Dorfstr. 5
    
    
     Stadt: Neuenkirchen
    
    
     Postleitzahl: 29643
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Heidekreis (DE938)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 47619942194
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Forstamt Nordheide-Heidmark
    
    
     Registrierungsnummer: DE 245610284
    
    
     Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 6a
    
    
     Stadt: Bremervörde
    
    
     Postleitzahl: 27432
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Rotenburg (Wümme) (DE937)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 47619942194
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
    
    
     Registrierungsnummer: t:04131153308
    
    
     Postanschrift: Auf der Hude 2
    
    
     Stadt: Lüneburg
    
    
     Postleitzahl: 21339
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 4131153306
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Forstamt Nordheide-Heidmark
    
    
     Registrierungsnummer: DE245610284
    
    
     Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 6a
    
    
     Stadt: Bremervörde
    
    
     Postleitzahl: 27432
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Rotenburg (Wümme) (DE937)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 47619942194
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0005
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 86089faf-2ed2-41b6-a973-6dec9dac8747  -  01
    
    
     Formulartyp: Wettbewerb
    
    
     Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 16
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/07/2025 00:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 438222-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 127/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 07/07/2025