Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vertragsverlängerung SB Verkehrsbetriebe GmbH

432442-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vertragsverlängerung SB Verkehrsbetriebe GmbH
OJ S 125/2025 03/07/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vertragsverlängerung SB Verkehrsbetriebe GmbH
Beschreibung: Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr (ohne alternative Bedienform - Anrufbus) im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 (Verlängerung eines bestehenden Vertrags)
Kennung des Verfahrens: 665eaf88-797b-41e2-bbdb-ed98ecae62da
Vorherige Bekanntmachung: 533740-2019
Interne Kennung: NAHBUS-003-2025
Verfahrensart: Sonstiges einstufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind im Landkreis Nordwestmecklenburg im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg zu erbringen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4DHV53FE Unter der vorgenannten Bekanntmachungsnummer 533740-2019 ist die letzte diesem Auftrag zugehörige Bekanntmachung, eine Änderungsbekanntmachung zur Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag mit der Bekanntmachungsnummer 2019/S 216-531430, veröffentlicht worden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vertragsverlängerung SB Verkehrsbetriebe GmbH
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg durch die Auftragnehmerin als Unterauftragnehmerin der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH. Zum Leistungsumfang der Ergänzungsvereinbarung gehören keine Leistungen in alternativer Bedienform (Anrufbus). Die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ist durch den Landkreis Nordwestmecklenburg als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfassend mit der Durchführung von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg beauftragt worden.
Interne Kennung: NAHBUS-003-2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind im Landkreis Nordwestmecklenburg im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg zu erbringen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 533740-2019
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen bestehenden Vertrag mit der SB Verkehrsbetriebe GmbH (Rambower Weg 8F, 23972 Dorf Mecklenburg, Telefon: +49 3841 79 04 40, E-Mail: info@sbv-dm.de) um ein Jahr (Laufzeit vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026) zu verlängern. Der bestehende Vertrag hat eine vorgesehene Laufzeit von sechs Jahren (einschließlich Verlängerungsoptionen). Leistungsgegenstand des bestehenden Vertrags sowie der Ergänzungsvereinbarung, mit welcher die Vertragsverlängerung vereinbart werden soll, ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr im Bereich Wismar/Schulbereich Dorf Mecklenburg durch die Auftragnehmerin als Unterauftragnehmerin der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH. Zum Leistungsumfang der Ergänzungsvereinbarung gehören keine Leistungen in alternativer Bedienform (Anrufbus). Die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ist durch den Landkreis Nordwestmecklenburg als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfassend mit der Durchführung von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg beauftragt worden. Die Ergänzungsvereinbarung, mit welcher die Vertragsverlängerung vereinbart werden soll, wurde noch nicht geschlossen. Der Abschluss der Ergänzungsvereinbarung soll frühestens nach Ablauf von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig. Bei der beabsichtigen Vertragsverlängerung handelt es sich um eine Änderung eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit. Diese kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da sie nicht wesentlich ist. Nur wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit erfordern gemäß § 132 Abs. 1 GWB ein neues Vergabeverfahren. Mit der Änderung erfolgt eine Ausweitung des Umfangs des öffentlichen Auftrags, die jedoch nicht erheblich ist. Nur erhebliche Ausweitungen des Umfangs des öffentlichen Auftrags sind gemäß § 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GWB wesentliche Änderungen i. S. d. § 132 Abs. 1 GWB. Auch sind weder die Voraussetzungen des § 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 2 oder 4 GWB erfüllt, noch liegt aus sonstigen Gründen eine wesentliche Änderung des Auftrags vor. Im Verhältnis zu der Gesamtlaufzeit des Vertrages von sechs Jahren erfolgt mit der Verlängerung um ein weiteres Jahr nur eine kurzzeitige Verlängerung des Dauerschuldverhältnisses mit der SB Verkehrsbetriebe GmbH. Die Vertragsverlängerung hat den Zweck, den Zeitraum bis zu einer Gesamtausschreibung aller im Landkreis Nordwestmecklenburg an Unterauftragnehmer zu vergebenen Verkehrsleistungen im Linienverkehr (Leistungsbeginn 01.01.2027) zu überbrücken. Andere Unternehmen hatten an dem Auftrag kein Interesse. Die SB Verkehrsbetriebe GmbH war das einzige Unternehmen, das in dem dem Vertrag zugrundeliegenden Vergabeverfahren (Bekanntmachungsnummer: 2019-266927) einen Teilnahmeantrag eingereicht hat. Weitere Unternehmen hätten sich auch nicht beworben, wenn die Laufzeit des Vertrags sieben statt sechs Jahre (einschließlich drei statt zwei Verlängerungsoptionen) betragen hätte. Die Vertragsverlängerung um ein Jahr stellt keinen "neuen" Auftrag dar. Eine Vergabe von Linienverkehrsleistungen erfolgt üblicherweise für eine Laufzeit von mehreren (häufig fünf oder zehn) Jahren. Eine Laufzeit von nur einem Jahr wäre in einer regulären Ausschreibung unüblich und entspricht eher einer Interimsvergabe. Weiterhin ist der Gesamtumfang des Auftrags einschließlich der Ausweitung marktüblich. Sowohl eine Vertragslaufzeit von insgesamt sieben Jahren (einschließlich Verlängerungsoptionen) als auch eine Aufteilung in eine feste Laufzeit von vier Jahren plus einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ist eine übliche Leistung auf dem entsprechenden Markt für Fahrleistungen im Linienverkehr. Auch in Bezug auf den Wert der Ausweitung des Auftragsumfangs um 16,67 % (sechs Vertragsjahre plus ein weiteres = Verlängerung um 1/6 des ursprünglichen Auftrags) kann eine Erheblichkeit ausgeschlossen werden. Eine eindeutige Grenze für eine erhebliche Ausweitung besteht erst ab einer Verdoppelung des Auftragsvolumens, die der Sache nach den gleichen Auftrag noch einmal vergibt (Ziekow in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 5. Auflage 2024, § 132 GWB, Rn. 25). Eine Verdopplung des Auftragsumfangs wird durch die Vertragsverlängerung um ein Jahr jedoch noch lange nicht erreicht. Aus diesen Gründen stellt die beabsichtigte Vertragsverlängerung um ein Jahr eine nur unerhebliche Ausweitung des Auftragsumfangs dar, weshalb keine wesentliche Änderung des Auftrags erfolgt, die ein neues Vergabeverfahren erfordern würde. Schließlich sind weder die Voraussetzungen des § 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 2 oder 4 GWB erfüllt, noch liegt aus sonstigen Gründen eine wesentliche Änderung des Auftrags vor.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MecklenburgVorpom-mern/Geschäftsstelle der Vergabekammern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richtet sich nach den Vorschriften der §§ 135, 155, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB gilt: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB gilt: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 135 Abs. 3 GWB gilt: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Gemäß § 155 GWB gilt: Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 182 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt: Soweit ein Beteiligter im Verfahren unterliegt, hat er die Kosten zu tragen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH

6. Ergebnisse

6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: SB Verkehrsbetriebe GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: NAHBUS-003-2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: NAHBUS-003-2025

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
Registrierungsnummer: DE137437588
Postanschrift: Wismarsche Straße 155
Stadt: Grevesmühlen
Postleitzahl: 23936
Land, Gliederung (NUTS): Nordwestmecklenburg (DE80M)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Mario Freytag
Telefon: (03881) 78 88 48
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MecklenburgVorpom-mern/Geschäftsstelle der Vergabekammern
Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49 385 588 15164
Fax: +49 385 588 485 15817
Internetadresse: https://www.regierung-mv.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: SB Verkehrsbetriebe GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 324 062 265
Postanschrift: Rambower Weg 8F
Stadt: Dorf Mecklenburg
Postleitzahl: 23972
Land, Gliederung (NUTS): Nordwestmecklenburg (DE80M)
Land: Deutschland
E-Mail: info@sbv-dm.de
Telefon: +493841 7904 40
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 00453629-8952-491d-a161-f68791237251 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/07/2025 14:19:35 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 432442-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 125/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/07/2025