2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45262400 Baustahlmontagearbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Klosterhof 3
Stadt: Bad Doberan
Postleitzahl: 18209
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Betrug: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Zahlungsunfähigkeit: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Bietende hat gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus, wenn er Kenntnis vom Vorliegen des Ausschlussgrundes gemäß § 6e EU VOB/A erlangt.