1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pasewalk
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Kläranlage Pasewalk - Thermische Verwertung von Klärschlamm inkl. Verladung und Transport
Beschreibung: Die Kläranlage Pasewalk wird vom Eigenbetrieb der Stadt Pasewalk betrieben. Sie entsorgt kommunale und gewerbliche Abwässer der Stadt Pasewalk und der Umlandgemeinden Papendorf, Rollwitz, Belling und Sandförde. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Pasewalk vergibt die Entsorgung von Klärschlamm aus einem Schlammentwässerungsbeet und deren thermische Verwertung.
Kennung des Verfahrens: 11577843-8d0f-4a63-a0a0-d3aaaaf95dc2
Interne Kennung: EBA VgV OV 007-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90460000 Leerung von Klärgruben oder Faulbecken
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Bollwerk 10
Stadt: Pasewalk
Postleitzahl: 17309
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Thermische Verwertung von Klärschlamm inkl. Verladung und Transport
Beschreibung: Die Leistung umfasst alle mit dem Transport und der Verwertung des Klärschlammes verbundenen, logistischen Arbeiten des Schlammentwässerungsbeetes 1 der Kläranlage Pasewalk. Das Schlammentwässerungsbeet verfügt über zwei Zufahrten. Vor den Zufahrten lagert Sediment, welches der AN entfernen muss. Im nächsten Schritt sind die Betoneinschübe der Zufahrten zu entnehmen. Die Fahrspuren sind vom Klärschlamm überdeckt und müssen durch den Auftragnehmer eigenständig freigelegt werden. Es erfolgen der eigenständige Abtransport des entwässerten Klärschlammes, sofern nötig Zwischenlagerung (Lagerplätze außerhalb des Betriebsgeländes der Kläranlage sind eigenständig durch den AN zu beschaffen) und Verwiegung des Klärschlammes. Der AN muss den übernommenen Klärschlamm in einer geeigneten Anlage (z. B. Zementwerk, Kohlekraftwerk, Müllverbrennung, Monoverbrennung) unter Beachtung sämtlicher abfallrechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Vorgaben einer thermischen Verwertung zuführen. Die Vorbehandlung und die Entfernung von Störstoffen (soweit erforderlich) steht in Eigenverantwortung des AN. Die zu verwertende Klärschlammenge liegt bei etwa 3000 t. Der Klärschlamm darf der landwirtschaftlichen Verwertung nicht zugeführt werden.
Interne Kennung: EBA VgV OV 007-25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90460000 Leerung von Klärgruben oder Faulbecken
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Pasewalk
Postleitzahl: 17309
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 339 600,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 % Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Pasewalk
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Pasewalk
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 364 710,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Osters & Voß GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: -
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 364 710,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen: 259 200,00 EUR
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: ja
Prozentanteil Vergabe von Unteraufträgen: 71
Beschreibung: thermische Verwertung
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2025/003
Datum des Vertragsabschlusses: 05/05/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pasewalk
Registrierungsnummer: 13 0 75 105-K000 – 28
Postanschrift: Haußmannstr. 85
Stadt: Pasewalk
Postleitzahl: 17309
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3973 251-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Registrierungsnummer: 13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: 0385-588 15164
Fax: 0385-588 485 15817
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Osters & Voß GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 2031 NP
Stadt: Plattenburg OT Groß Gottschow
Postleitzahl: 19339
Land, Gliederung (NUTS): Prignitz (DE40F)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Osters & Voß GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 72adfef5-1f50-48cd-80c1-e9395dc09192 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/05/2025 14:23:39 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 296374-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 89/2025
Datum der Veröffentlichung: 08/05/2025