2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Höhr-Grenzhausen
Postleitzahl: 56203
Land, Gliederung (NUTS): Westerwaldkreis (DEB1B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5 K Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt Erklärung gem. VO(EU) 2022-576, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschriften zu prüfen haben, ist anzugeben. Zusätzliche Hinweise zur Einreichung von Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe eines Hauptangebots zugelassen. Die Nebenangebote dürfen ausschließlich den Abschnitt 03. "Behelfsbrücke" des Leistungsverzeichnisses betreffen. Bei der Abgabe von Nebenangeboten sind die Mindestanforderungen gem. Abschnitt 1.5 der Baubeschreibung vollständig zu berücksichtigen. Bei Einreichung von Nebenangeboten sind folgende Unterlagen mit dem Angebot abzugeben: - separate X86-Datei, bei der ausschließlich der Positonsbereich 03 "Behelfsbrücke" als neue Langtext-Preispositionen beinhaltet ist (siehe hierzu Baubeschreibung, Seite 14) - Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen gem. Abschnitt 1.5 der Baubeschreibung. Dies beinhaltet die Vorlage statischer Nachweise, Entwurfs- und Referenzausführungszeichnungen zur Behelfsbrücke sowie ein Nachweis über die Kompatibilität der Brücke zu den geplanten Widerlagern (siehe hierzu Baubeschreibung, Seite 14)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrugsbekämpfung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.