1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Beschreibung: Dienstleistungsaufträge an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen Rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Kennung des Verfahrens: 167bbd43-b516-4cf0-b642-6621222ffbed
Interne Kennung: 10.71.590.4038-001
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXVHYRQYT418MUDL Keine.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Waren Ost
Beschreibung: Gegenstand von Los 1 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Waren-Ost. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 29 102 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Stationierungskonzept
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Greifswald
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Waren Nord
Beschreibung: Gegenstand von Los 2 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Waren Nord. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 14 228 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Stationierungskonzept
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Greifswald
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Petersdorf
Beschreibung: Gegenstand von Los 3 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Petersdorf. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb eines Notarzteinsatzfahrzeuges (gestellt durch den Träger).
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 7 114 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Stationierungskonzept
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Greifswald
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Marihn
Beschreibung: Gegenstand von Los 4 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Marihn. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 14 228 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Stationierungskonzept
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Greifswald
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Bollewick
Beschreibung: Gegenstand von Los 5 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Bollewick. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (nur RTW) sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb eines Notarzteinsatzfahrzeuges.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 21 358 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Stationierungskonzept
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Greifswald
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Nossentiner Hütte
Beschreibung: Gegenstand von Los 6 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Nossentiner Hütte. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 14 228 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Stationierungskonzept
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Greifswald
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Neustrelitz Nord
Beschreibung: Gegenstand von Los 7 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Neustrelitz Nord. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen. Außerdem ist hier ein KdoW OrgL-LNA (gestellt durch den Träger) stationiert. Als Besonderheit bei diesem Los ist weiter zu beachten, dass das Personal HEMS TC (also die Rettungssanitäter für den Rettungshubschrauber) gestellt werden muss.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 32 345 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Stationierungskonzept
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Greifswald
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Neustrelitz Süd
Beschreibung: Gegenstand von Los 8 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Neustrelitz Süd. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 24 631 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Stationierungskonzept
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Greifswald
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Alt Käbelich
Beschreibung: Gegenstand von Los 9 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Alt Käbelich. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 16 128 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Stationierungskonzept
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Greifswald
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Bredenfelde
Beschreibung: Gegenstand von Los 10 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Bredenfelde. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (nur RTW) sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen. Voraussichtlich im Sommer 2028 soll eine neue Wache in Betrieb gehen.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 18 957 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Stationierungskonzept
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Greifswald
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Friedland
Beschreibung: Gegenstand von Los 11 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Friedland. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen.
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 25 230 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Stationierungskonzept
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Greifswald
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Feldberg
Beschreibung: Gegenstand von Los 12 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Feldberg. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport.
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 14 228 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Stationierungskonzept
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Greifswald
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Mirow/Wesenberg
Beschreibung: Gegenstand von Los 13 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal an den Standorten Mirow und Wesenberg. Hier hat der Leistungserbringer die Wache Mirow zu stellen; die Wache Wesenberg wird vom Träger gestellt und ist eine Nebenwache. Nach derzeitiger Planung sollen die beiden Standorte in einer neuen vom Träger gestellten Wache in Mirow fusioniert werden (der Zeitpunkt ist noch nicht bekannt). Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen.
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 17 793 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Stationierungskonzept
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Greifswald
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Demmin
Beschreibung: Gegenstand von Los 14 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Demmin. Hier hat der Leistungserbringer die Wache für die RTW und KTW zu stellen; der Träger stellt den NEF-Standort. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen. Einer der KTW ist ein Schwerlast-KTW (385 kg).
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 20 432 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Stationierungskonzept
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Greifswald
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Malchin
Beschreibung: Gegenstand von Los 15 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Malchin. Hier stellt der Träger die Wache; ab Sommer 2028 soll eine neue Wache in Betrieb gehen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen. Außerdem ist hier ein KTW/OrgL stationiert. Der Zustieg des Notarztes erfolgt teilweise im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum, Standort Krankenhaus Malchin, Basedower Straße 33 in 17139 Malchin.
Interne Kennung: 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 18 055 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Stationierungskonzept
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Greifswald
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Stavenhagen
Beschreibung: Gegenstand von Los 16 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Stavenhagen. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport.
Interne Kennung: 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 10 458 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Stationierungskonzept
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Greifswald
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Altentreptow
Beschreibung: Gegenstand von Los 17 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Altentreptow. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen; ab Ende 2026 soll hier eine neue Wache des Trägers in Betrieb gehen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarz-teinsatzfahrzeugen. Der Zustieg des Notarztes erfolgt im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum, Standort Krankenhaus Al-tentreptow, Am Klosterberg 1 a, 17089 Altentreptow.
Interne Kennung: 17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 22 584 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Stationierungskonzept
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Greifswald
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: Tützpatz
Beschreibung: Gegenstand von Los 18 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Tützpatz. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport.
Interne Kennung: 18
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 10 458 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Stationierungskonzept
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Greifswald
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: Neubrandenburg West
Beschreibung: Gegenstand von Los 19 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Neubrandenburg West. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie der Betrieb eines Mehrzweckfahrzeugs.
Interne Kennung: 19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 31 864 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hat von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB Gebrauch gemacht und führte das verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend wurden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)
Beschreibung: trifft nur in den Losen 3, 6, 7, 9, 10, 15, 16, 18 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanagement im Rettungsdienst
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Stationierungskonzept
Beschreibung: trifft nur in den Losen 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 17, 19 zu
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6./7. Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Greifswald
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 449 591 083,52 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 223 043 207,95 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Titel: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses: 28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 34 879 633,32 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 34 879 633,32 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 223 043 207,95 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Titel: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses: 28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 14 428 850,71 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 14 428 850,71 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mecklenburg-Vorpommern Südost
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 49 769 898,23 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mecklenburg-Vorpommern Südost, 17033 Neubrandenburg
Datum des Vertragsabschlusses: 17/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 8 153 940,97 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 8 153 940,97 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert der Ausschreibung: 223 043 207,95 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Titel: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses: 28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 15 143 369,58 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 15 143 369,58 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert der Ausschreibung: 223 043 207,95 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Titel: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses: 28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 21 241 169,13 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 21 241 169,13 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Wert der Ausschreibung: 223 043 207,95 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Titel: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses: 28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 11 932 050,79 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 13 776 542,65 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Wert der Ausschreibung: 223 043 207,95 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Titel: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses: 28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 37 193 294,65 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 43 708 881,15 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008
Wert der Ausschreibung: 223 043 207,95 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Titel: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses: 28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 26 552 376,29 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 26 552 376,29 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mecklenburg-Vorpommern Südost
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009
Wert der Ausschreibung: 49 769 898,23 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mecklenburg-Vorpommern Südost, 17033 Neubrandenburg
Datum des Vertragsabschlusses: 17/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 20 771 668,50 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 20 771 668,50 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mecklenburg-Vorpommern Südost
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0010
Wert der Ausschreibung: 49 769 898,23 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mecklenburg-Vorpommern Südost, 17033 Neubrandenburg
Datum des Vertragsabschlusses: 17/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 20 844 288,76 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 20 844 288,76 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0011
Wert der Ausschreibung: 223 043 207,95 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Titel: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses: 28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 27 143 367,52 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 27 143 367,52 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0012
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0012
Wert der Ausschreibung: 223 043 207,95 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Titel: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses: 28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 14 276 996,62 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 14 276 996,62 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0013
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0013
Wert der Ausschreibung: 223 043 207,95 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Titel: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH, 17235 Neustrelitz
Datum des Vertragsabschlusses: 28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 20 252 099,34 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 20 252 099,34 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0014
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DRK Demmin e.V.
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0014
Wert der Ausschreibung: 95 325 483,92 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 5
Titel: DRK Demmin e.V., 17109 Demmin
Datum des Vertragsabschlusses: 28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 35 785 861,89 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 35 785 861,89 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0015
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Malteser Hilfsdienst gGmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0015
Wert der Ausschreibung: 34 498 630,35 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Titel: Malteser Hilfsdienst gGmbH, 18055 Rostock - Stadtmitte
Datum des Vertragsabschlusses: 28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 34 498 630,35 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 34 498 630,35 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0016
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DRK Demmin e.V.
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0016
Wert der Ausschreibung: 95 325 483,92 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 5
Titel: DRK Demmin e.V., 17109 Demmin
Datum des Vertragsabschlusses: 28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 13 968 814,49 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 17 612 654,45 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0017
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DRK Demmin e.V.
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0017
Wert der Ausschreibung: 95 325 483,92 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 5
Titel: DRK Demmin e.V., 17109 Demmin
Datum des Vertragsabschlusses: 28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 33 004 019,19 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 33 004 019,19 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0018
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DRK Demmin e.V.
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0018
Wert der Ausschreibung: 95 325 483,92 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 5
Titel: DRK Demmin e.V., 17109 Demmin
Datum des Vertragsabschlusses: 28/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 12 566 788,35 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 12 566 788,35 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0019
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DRK Rettungsdienst Neubrandenburg gGmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0019
Wert der Ausschreibung: 46 953 863,07 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 4
Titel: DRK Rettungsdienst Neubrandenburg gGmbH, 17033 Neubrandenburg
Datum des Vertragsabschlusses: 17/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 46 953 863,07 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 46 953 863,07 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Registrierungsnummer: 5dcd5ed7-98ef-436e-a9aa-691acb64f824
Postanschrift: Postfach 110264
Stadt: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17042
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechts- und Kommunalaufsichtsamt
Telefon: +49 395570870
Fax: +49 3955708765999
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Registrierungsnummer: 916d1ebd-f7b1-445d-88b6-7541c1261bf7
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3855885164
Fax: +49 3855884855817
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgericht Greifswald
Registrierungsnummer: fe7c2ed7-cd17-401f-93d9-7cf42fd82ecd
Postanschrift: Postfach 31 61
Stadt: Greifswald
Postleitzahl: 17461
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3834 89050
Fax: +49 3834 890528
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mecklenburg-Vorpommern Südost
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: 4959a96a-dfdc-4340-a8c4-063791d9fcdb
Postanschrift: Clara-Zetkin-Str. 15C/D
Stadt: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17033
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Telefon: 03953514677
Fax: 03953514784
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0009, LOT-0003, LOT-0010
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Malteser Hilfsdienst gGmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: e8aa3e80-aa92-41ba-8773-1d2a416132fe
Postanschrift: Rosa-Luxemburg-Straße 27
Stadt: Rostock - Stadtmitte
Postleitzahl: 18055
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
Telefon: +4938119215
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0015
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: DRK Rettungsdienst Mecklenburgische Seenplatte gGmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: 5784343f-68e5-4c6f-826f-9acdcbee68fa
Postanschrift: Lessingstraße 70
Stadt: Neustrelitz
Postleitzahl: 17235
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Telefon: 0398128710
Fax: 03981287120
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0005, LOT-0013, LOT-0006, LOT-0011, LOT-0012, LOT-0004, LOT-0008, LOT-0002, LOT-0007, LOT-0001
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: DRK Rettungsdienst Neubrandenburg gGmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: cfe40165-ad7c-4b1f-9433-d7fe36d0dc7b
Postanschrift: Robert-Blum-Straße 34
Stadt: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17033
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Telefon: 03955603914
Fax: 03955603929
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0019
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: DRK Demmin e.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: ec4d5ded-005a-4ac6-99e2-ec9b0c87e869
Postanschrift: Rosestraße 38 a
Stadt: Demmin
Postleitzahl: 17109
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Telefon: 03998271710
Fax: 03998271716
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0016, LOT-0017, LOT-0018, LOT-0014
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 78afb249-8cd6-4bc3-aa37-776d392eef85 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/04/2025 14:16:45 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 272169-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 82/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/04/2025