Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Upgrade von Wodis Sigma auf Wodis Yuneo

221581-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Upgrade von Wodis Sigma auf Wodis Yuneo
OJ S 68/2025 07/04/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
E-Mail: vergabe@wiro.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Upgrade von Wodis Sigma auf Wodis Yuneo
Beschreibung: Die WIRO hat 2017 Wodis Sigma eingeführt. Gegenstand des mit der Aareon Deutschland GmbH geschlossenen Vertrages war im Wesentlichen die Einführung und Bereitstellung einer funktional ausgereiften wohnungswirtschaftlich ausgerichteten Standard-ERP-Software inklusive der Übernahme von Altdaten aus dem bestehenden GES-System (Migration).Der Auftragnehmer Aareon Deutschland GmbH hat inzwischen das Nachfolgeprodukt Wodis Yuneo entwickelt und plant perspektivisch die Abkündigung von Wodis Sigma. Vor diesem Hintergrund sieht die WIRO nunmehr den dringenden Bedarf, das Upgrade auf Wodis Yuneo im Herbst 2026 umzusetzen und den Vertrag im Rahmen des vertraglich vorgehsehenen Change Request entsprechend zu erweitern.
Kennung des Verfahrens: 64b372d9-63ce-4955-bdd7-3bfe0f17ca47
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lange Str. 38
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Upgrade von Wodis Sigma auf Wodis Yuneo
Beschreibung: Die WIRO hat 2017 Wodis Sigma eingeführt. Gegenstand des mit der Aareon Deutschland GmbH geschlossenen Vertrages war im Wesentlichen die Einführung und Bereitstellung einer funktional ausgereiften wohnungswirtschaftlich ausgerichteten Standard-ERP-Software inklusive der Übernahme von Altdaten aus dem bestehenden GES-System (Migration). Der Auftragnehmer Aareon Deutschland GmbH hat inzwischen das Nachfolgeprodukt Wodis Yuneo entwickelt und plant perspektivisch die Abkündigung von Wodis Sigma. Vor diesem Hintergrund sieht die WIRO nunmehr den dringenden Bedarf, das Upgrade auf Wodis Yuneo im Herbst 2026 umzusetzen und den Vertrag im Rahmen des vertraglich vorgehsehenen Change Request entsprechend zu erweitern.
Interne Kennung: ERP-2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden mit folgender Begründung nicht berücksichtigt
Begründung: Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden mit folgender Begründung nicht berücksichtigt
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende ex-ante-Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB soll größtmögliche Rechts- und Verfahrenssicherheit sicherstellen, um Marktteilnehmern die geplante Erweiterung des Auftrags frühzeitig bekannt zu machen. Daneben soll verifiziert werden, dass die Annahmen des Auftraggebers zutreffend sind. Der Abschluss des Vertrages ist noch nicht erfolgt. Der geplante Abschluss wird gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Der Auftragswert wird zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht benannt. Zuständig für das Nachprüfungsverfahren sind die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin Telefon: 0385-588 15164 Telefax: 0385-588 485 15817 E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de Darüber hinaus erteilt die Auftraggeberin Informationen zur avisierten Auftragsvergabe. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es sind insbesondere § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Die avisierte Erweiterung der Beauftragung der Aaeron Deutschland GmbH (Isaac-Fulda-Allee 6, 55124 Mainz) knüpft an die bisherige Beauftragung der Aaeron Deutschland GmbH an. Mit der weiteren Beauftragung soll nunmehr ein Upgrade von Wodis Sigma zu Wodis Yuneo erfolgen. Die Beschaffung des ERP-System Wodis Sigma ist mit Bekanntmachung vom 16.05.2015 (Bekanntmachungsnummer: 2015/S 094-170431) europaweit ausgeschrieben worden. Die Aaeron Deutschland GmbH hat 2015 den Zuschlag auf ihr Angebot erhalten. Das ERP-System ist in dem bisherigen Beauftragungszeitraum bei der Auftraggeberin erfolgreich implementiert worden. Die Aaeron Deutschland GmbH soll nunmehr mit dem Upgrade von Wodis Sigma zu Wodis Yuneo beauftragt werden. Der beabsichtigte Wechsel von Wodis Sigma zu Wodis Sigma stellt schon keine Bedingung i. S. d. § 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GWB dar. Bei der Umsetzung eines komplexen IT-Projektes (hier. Implementierung eines ERP-Systems) haben sich während der Projektlaufzeit technologische, regulatorische oder praktische Anforderungen geändert, die bei der ursprünglichen Ausschreibung noch nicht bekannt oder absehbar waren. Nach der Durchführung der ursprünglichen Ausschreibung sind neue Technologien verfügbar geworden. Dies zeigt sich beispielhaft am optionalen Wechsel von der on-premise-Lösung zu einer Cloud-Lösung im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Change Requests. Die weitere Beauftragung der Aaeron GmbH mit der Durchführung des Updates stellte unabhängig davon eine zulässige wesentliche Änderung nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Aus diesem Grund ist keine Neuausschreibung notwendig. Es stehen wirtschaftliche oder technische Gründe einem Wechsel des Auftragnehmers entgegen (sog. wirtschaftliche und technische Inkompatibilität). Ein Wechsel des ERP-Systems würde auf Seiten der Auftraggeberin zu erheblichen finanziellen Mehraufwänden führen. Zunächst fielen infolge der Implementierung eines neuen Systems eklatant höhere Mehrkosten im Vergleich zu einer Beauftragung der Aaeron GmbH auf Seiten der Auftraggeberin an. Darüber hinaus sind mit dem Wechsel des ERP-Systems erhebliche Betriebsrisiken verbunden. Ein Risikofaktor ist ein möglicher Datenverlust aufgrund der fehlerhaften Migration oder starke Einschränkungen in der Nutzung bei nicht übertragbaren Datensätzen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: HRB 1229
Postanschrift: Lange Str. 38
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@wiro.de
Telefon: +49 381 45672432
Fax: +49 381 45672435
Profil des Erwerbers: www.wiro.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Registrierungsnummer: 9ee5fa64-f1dc-4991-a26a-de19aa667518
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49 385 58815164
Fax: +49 385 58848515817
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Aeron Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: Amtsgericht Mainz, HRB 6091
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 6
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55124
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: info@aareon.com
Internetadresse: https://www.aareon.de
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8c300e84-247d-4ac7-9758-3ef388e2d43f - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/04/2025 12:53:23 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 221581-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 68/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/04/2025