2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Werkstraße 209
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Plätze für die Unterkunft liegen in der 6. und 7. Etage des Objektes Werkstraße 209. Zusätzlich dazu stehen dem Betreiber weitere Büro und Lagerflächen im Erdgeschoss zur Verfügung.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YT5ZZ02TM Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion Kommunikation eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt. Der Fragenkatalog ist zu beantworten. Zuschlagskriterium: Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird durch den Quotienten aus Leistung und Kosten (Preis) ermittelt. Die Leistung ergibt sich aus der gewichteten Wertung der Beantwortung des Fragenkataloges. Der Preis ergibt sich aus der gewichteten Wertung der unterschiedlichen Bewertungsumfänge. Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache. Mit der Freischaltung für dieses Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform verpflichten Sie sich, das Nachrichtenpostfach des Vergabeportals DTVP für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in diesem Vergabeverfahren zu nutzen. Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers DTVP sind unerheblich. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber: Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister Am Packhof 2-6 19053 Schwerin
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 6 bis Nr. 9 und Absatz (2)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 4
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 2 und Nr. 3 und Absatz (2)
Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 4 und Nr. 5 und Absatz (2)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 10 und Absatz (2)
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 8 und Nr. 9
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 5
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 6
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 3, in Folge Anwendung § 123 Absatz (3)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 7
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2
Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2)