5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kirschenallee 26
Stadt: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17033
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 10
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag verlängert sich im Anschluss an die Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Die Angabe "10" bei maximale Anzahl möglicher Verlängerung erfolgt aus technischen Gründen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach TVgG M-V, Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungsrelevant ist der gewichtete Stundensatz über alle angebotenen Entgeltgruppen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalorganisation
Beschreibung: Das Kriterium setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen: 1.1 Personaleinsatz 1.2 Personalzuführung. Aus der Punktzahl der Unterkriterien wird ein Mittelwert gebildet. Dieser Mittelwert wird mit der angegebenen Gewichtung berücksichtigt. Der Mittelwert zu jedem Qualitätskriterium wird kaufmännisch auf zwei Kommastellen und die gewichteten Bewertungspunkte auf eine Kommastelle gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalorganisation
Beschreibung: Das Kriterium setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen: 1.1 Personaleinsatz 1.2 Personalzuführung. Aus der Punktzahl der Unterkriterien wird ein Mittelwert gebildet. Dieser Mittelwert wird mit der angegebenen Gewichtung berücksichtigt. Der Mittelwert zu jedem Qualitätskriterium wird kaufmännisch auf zwei Kommastellen und die gewichteten Bewertungspunkte auf eine Kommastelle gerundet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Mindestpunktzahl
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsausführung
Beschreibung: Das Kriterium setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen: 3.1 Zusammenarbeit mit dem Betreiber 3.2 Entscheidungskompetenz des vor Ort eingesetzten Personals 3.3 Kontrolle der Wachpersonen in der Unterkunft. Aus der Punktzahl der Unterkriterien wird ein Mittelwert gebildet. Dieser Mittelwert wird mit der angegebenen Gewichtung berücksichtigt. Der Mittelwert zu jedem Qualitätskriterium wird kaufmännisch auf zwei Kommastellen und die gewichteten Bewertungspunkte auf eine Kommastelle gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsausführung
Beschreibung: Das Kriterium setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen: 3.1 Zusammenarbeit mit dem Betreiber 3.2 Entscheidungskompetenz des vor Ort eingesetzten Personals 3.3 Kontrolle der Wachpersonen in der Unterkunft. Aus der Punktzahl der Unterkriterien wird ein Mittelwert gebildet. Dieser Mittelwert wird mit der angegebenen Gewichtung berücksichtigt. Der Mittelwert zu jedem Qualitätskriterium wird kaufmännisch auf zwei Kommastellen und die gewichteten Bewertungspunkte auf eine Kommastelle gerundet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Mindestpunktzahl
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Dienstplanung
Beschreibung: Das Kriterium setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen: 2.1 Absicherung der täglichen Arbeitszeiten 2.2 Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen bei Abwesenheitszeiten 2.3 Verfügbarkeit von Stamm- und Ersatzpersonal. Aus der Punktzahl der Unterkriterien wird ein Mittelwert gebildet. Dieser Mittelwert wird mit der angegebenen Gewichtung berücksichtigt. Der Mittelwert zu jedem Qualitätskriterium wird kaufmännisch auf zwei Kommastellen und die gewichteten Bewertungspunkte auf eine Kommastelle gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 22
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Dienstplanung
Beschreibung: Das Kriterium setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen: 2.1 Absicherung der täglichen Arbeitszeiten 2.2 Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen bei Abwesenheitszeiten 2.3 Verfügbarkeit von Stamm- und Ersatzpersonal. Aus der Punktzahl der Unterkriterien wird ein Mittelwert gebildet. Dieser Mittelwert wird mit der angegebenen Gewichtung berücksichtigt. Der Mittelwert zu jedem Qualitätskriterium wird kaufmännisch auf zwei Kommastellen und die gewichteten Bewertungspunkte auf eine Kommastelle gerundet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Mindestpunktzahl
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Mindestpunktzahl
Beschreibung: Das Angebot muss mindestens 50 % aller möglichen Leistungspunkte erreichen (aktuell: 250 Punkte).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Mindestpunktzahl
Zuschlagskriterium — Zahl: 250
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätssicherung
Beschreibung: Das Kriterium setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen: 4.1 Weiterbildung des Wachpersonals. Aus der Punktzahl der Unterkriterien wird ein Mittelwert gebildet. Dieser Mittelwert wird mit der angegebenen Gewichtung berücksichtigt. Der Mittelwert zu jedem Qualitätskriterium wird kaufmännisch auf zwei Kommastellen und die gewichteten Bewertungspunkte auf eine Kommastelle gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätssicherung
Beschreibung: Das Kriterium setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen: 4.1 Weiterbildung des Wachpersonals. Aus der Punktzahl der Unterkriterien wird ein Mittelwert gebildet. Dieser Mittelwert wird mit der angegebenen Gewichtung berücksichtigt. Der Mittelwert zu jedem Qualitätskriterium wird kaufmännisch auf zwei Kommastellen und die gewichteten Bewertungspunkte auf eine Kommastelle gerundet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Mindestpunktzahl
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
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