1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Entsorgung von Restabfall aus dem Landkreis Rostock
Beschreibung: Ordnungsgemäße Entsorgung von jährlich ca. 29.300 Mg bis 35.900 Mg (Durchschnitt: 32.600 Mg/a) Restabfall aus dem Landkreis ab dem 01.06.2025. Die Sammlung des Restabfalls und die Beförderung zur angebotenen Entsorgungsanlage sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Kennung des Verfahrens: 44e9298c-df45-49d0-b2cf-9ca2fd9ddb51
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen: Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter 5.1.12 genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal „subreport ELViS“ an die unter 5.1.12 genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen über das Vergabeportal „subreport ELViS“ veröffentlicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen anderenfalls u.a. das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann. — Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen: — Angebotsschreiben mit Anlagen, — Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, — Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts, — Besondere Vertragsbedingungen, — Urkalkulation (Bereitstellung als PDF-Datei verschlüsselt mit einem Kennwort), — Für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i. S. d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, s. Formular F9 zu Kap. IV. der Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen). — Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern, — Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet, — Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen — Die Vergabestelle wird vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG anfordern.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Entsorgung von Restabfall aus dem Landkreis Rostock
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat die Restabfälle aus dem Landkreis Rostock an der im Angebot benannten Entsorgungsanlage / Übergabestelle zu übernehmen und sie dort einer hochwertigen, ordnungsgemäßen und rechtskonformen Behandlung, Verwertung und Beseitigung zuzuführen. Die Leistung beinhaltet auch die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Behandlung entstehenden Rückstände und Reststoffe.
Interne Kennung: 7011-05-k-24-EU
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Leistungszeitraum verlängert sich zweimal um je drei Jahre, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens 18 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (d.h. Eingang der Kündigung bis spätestens 30.06.2027 für eine Kündigung zum 31.12.2028 bzw. bis spätestens zum 30.06.2030 für eine Kündigung zum 31.12.2031) schriftlich gekündigt wird. Wenn keiner der Vertragsparteien eine solche Kündigung erklärt, endet der Vertrag somit zum 31.12.2034.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
Laufzeit: 43 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Grundlaufzeit des Vertrages von 3 Jahren und 7 Monaten (3,583 Jahre). Dabei finden nicht nur die auf Grundlage einer Jahresmittelmenge von 32.600 Mg Restabfall für die Grundlaufzeit prognostizierten eigentlichen Entsorgungskosten, sondern auch die prognostizierten Kosten des Auftraggebers für den Transport der Abfälle von den Umschlagstellen Bad Doberan (18209 Bad Doberan, Am Waldrand 12, ca. 40 % der Abfälle) bzw. Karow (18276 Karow, Gewerbegebiet 6, ca. 60 % der Abfälle) bis zur angebotenen Abfallbehandlungsanlage / Übergabestelle Berücksichtigung. Hierfür ist zunächst eine maximale Transportentfernung von 200 Kilometern je Ausgangsort von Bedeutung. Liegt die vom Bieter benannte Abfallbehandlungsanlage/Übergabestelle innerhalb dieser maximalen Transportentfernung von 200 Kilometern (bezogen auf die einzelnen Betriebshöfe), wird bei der Wertung (zur Vergleichbarkeit der Angebote) kein mengenmäßiger Transportzuschlag hinzugerechnet. Liegt die angebotene Abfallbehandlungsanlage/Übergabestelle dagegen außerhalb der vorbezeichneten maximalen Transportentfernung, so ist bei der Wertung des betreffenden Angebotes ein Transportzuschlag hinzuzurechnen. Die Kosten für den Erwerb von CO2-Emissions-Zertifikaten werden dem Auftragnehmer grundsätzlich erstattet und (daher) bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 Abs. 1 GWB mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Offizielle Bezeichnung: Veolia Umweltservice Nord GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008722
Postanschrift: An der Schanze 9
Stadt: Güstrow
Postleitzahl: 18273
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
Telefon: +49 384375570420
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
Telefon: +49 38558815164
Fax: +49 38558815817
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Veolia Umweltservice Nord GmbH
Registrierungsnummer: HRB 99491
Postanschrift: Werner-Siemens-Straße 20
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3814051420
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Veolia Umweltservice Nord GmbH
Land, Gliederung (NUTS): DE600
Land: Deutschland
Telefon: +49 3814051420
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 685bb770-2667-4a87-ae94-bab6b1d58c37 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/02/2025 12:59:07 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 126828-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 40/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/02/2025