1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Elektrobusbeschaffung in vier Fachlosen
Beschreibung: Lieferung (Kauf) von bis zu 100 Elektrobussen in vier Fachlosen sowie optionaler Wartungs- und Reparaturvertrag
Kennung des Verfahrens: 68d386f8-d992-4d0d-a360-0c50b2522449
Interne Kennung: VLP 001-2025
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bahnhofstraße 125
Stadt: Hagenow
Postleitzahl: 19230
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Liefergegenstand ist bereits vor der Lieferung zwecks Überprüfung der Übereinstimmung mit den vereinbarten Eigenschaften in einer Werkstatt des Auftragnehmers bereitzustellen und dem Auftraggeber durch geeignetes Personal des Auftragnehmers vorzuführen. Die Werkstatt muss in der Nähe zum Auftraggeber liegen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Termin zur Überprüfung spätestens zwei Wochen vorher mitzuteilen. Nach Freigabe durch den Auftraggeber ist der Liefergegenstand durch den Auftragnehmer auf dessen Kosten und Gefahr an den Erfüllungsort (Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH, Bahnhofstraße 125, 19230 Hagenow) auszuliefern.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YAX55Z4
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung (Kauf) von vollelektrischen Niederflur-/Low Entry-Bussen (ca. 12 m)
Beschreibung: Verbindliche Lieferung: 14 Busse; optionale Lieferungen: 30 Busse; Zeitraum für die Optionsausübung: 2026 bis 2029; Mindestabruf pro Optionsausübung: 5 Busse; Liefertermin für die verbindliche Lieferung: 14.11.2025
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Lieferungen: 30 Busse; Zeitraum für die Optionsausübung: 2026 bis 2029; Mindestabruf pro Optionsausübung: 5 Busse
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bahnhofstraße 125
Stadt: Hagenow
Postleitzahl: 19230
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Liefergegenstand ist bereits vor der Lieferung zwecks Überprüfung der Übereinstimmung mit den vereinbarten Eigenschaften in einer Werkstatt des Auftragnehmers bereitzustellen und dem Auftraggeber durch geeignetes Personal des Auftragnehmers vorzuführen. Die Werkstatt muss in der Nähe zum Auftraggeber liegen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Termin zur Überprüfung spätestens zwei Wochen vorher mitzuteilen. Nach Freigabe durch den Auftraggeber ist der Liefergegenstand durch den Auftragnehmer auf dessen Kosten und Gefahr an den Erfüllungsort (Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH, Bahnhofstraße 125, 19230 Hagenow) auszuliefern.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die angegebene Laufzeit betrifft den optionalen Wartungs- und Reparaturvertrag. Die verbindlichen Liefertermine sind verhandelbar (vgl. Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Verschiedene
Beschreibung: 1. Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG), nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG), nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) und nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG); im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 2. Weitere Eigenerklärungen über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters: a) Eigenerklärung, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), vorliegt; b) Eigenerklärungen gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V); c) Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben; d) Eigenerklärung über die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung; e) Eigenerklärung zu den gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen; f) Eigenerklärung zu unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten; g) Eigenerklärung, dass in Bezug auf die Vergabe Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder waren oder ihnen nahestehenden Personen mit Rücksicht auf ihre Tätigkeit für den Auftraggeber keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt wurden; h) Eigenerklärung, dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben wurden; i) Eigenerklärung zu den Anforderungen der staatlichen Sicherheitsvorschriften, zu den Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie zu Regelungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz, zur Zahlung der Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit, zu den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch, zu den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der für die Durchführung der Leistungen eingesetzten Arbeitnehmenden und zu den Verpflichtungen von Unterauftragnehmern. j) Eigenerklärung zu den Kapazitäten zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen. Die Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 3. Vereinbarung der Verpflichtungen in Formblatt 4: Verpflichtungen gemäß TVgG M-V in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Verschiedene
Beschreibung: 1. Es muss der Produktionsstandort für die zu liefernden Elektrobusse benannt werden (Abfrage im Teilnahmeantrag). Mindestanforderung: Der Produktionsstandort muss in Europa liegen; 2. Es muss eine Bereitschaftserklärung zur Teststellung des Busses für drei Tage am Sitz des Auftraggebers abgegeben werden (im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten). Die Anlieferung muss bis 12 Uhr des ersten Testtages erfolgen. Der Auftragnehmer hat das Personal des Auftraggebers einzuweisen. Das Fahrzeug ist für den Zeitraum der Teststellung durch den Auftragnehmer zu versichern (Kaskoversicherung mit max. 1.000 Euro Selbstbehalt für den Auftraggeber). Am dritten Tag der Teststellung kann die Abholung innerhalb der Öffnungszeiten des Auftraggebers erfolgen. Die Teststellung erfolgt nach Abgabe der ersten Angebote; 3. Ggf. - soweit bereits bekannt - Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Angabe in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter, dort Formblatt 2: "Unteraufträge/Eignungsleihe") sowie Vorlage von Eignungsnachweisen (mindestens gemäß Nr. 1 und 2) für die vorgesehenen Unterauftragnehmer; 4. Ggf. - bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft - Angaben gemäß Formblatt 1 "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter (ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Gesamtumsatz
Beschreibung: 1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen und Ersatzteilverfügbarkeit
Beschreibung: 1. Darstellung von Referenzen über die Lieferung von Elektrobussen. Mindestanforderung: Es muss nachgewiesen werden, dass im Zeitraum von 2021 bis 2023 mindestens 500 batterieelektrische Busse mit mindestens 9 m Länge des Herstellers zugelassen worden sind; 2. Plausible Angaben zur Ersatzteilverfügbarkeit.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 1 234 567
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Ermittlung der Vergleichskosten und Kostenpunkte (Kriterium 1)
Beschreibung: Die Kosten werden für die Gesamtanzahl an Fahrzeugen je Los ermittelt als Summe 1.1. der Kosten für die Anschaffung der Fahrzeuge 1.1.1 der verbindlichen Lieferungen, ermittelt auf Grundlage des Angebotspreises für die Lieferung eines Elektrobusses (netto) der verbindlichen Lieferung multipliziert mit der jeweiligen Anzahl der insgesamt verbindlich zu liefernden Busse je Los (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.1.2 der optionalen Lieferungen, ermittelt auf Grundlage des Angebotspreises für die Lieferung eines Elektrobusses (netto) der optionalen Beauftragung multipliziert mit der jeweiligen Anzahl der insgesamt optional zu liefernden Busse je Los (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.2. der Kosten des Energieverbrauchs, ermittelt nach folgender Berechnung: 18,44 Cent/kWh x 600.000 km x Energieverbrauch je km auf Grundlage der Angaben im Angebot x Gesamtanzahl an Fahrzeugen der verbindlich und optional zu liefernden Busse (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.3. der Lebenszykluskosten für Ersatzteile, welche außerhalb der Garantiezeit beschafft und eingebaut werden müssen, ermittelt als Gesamtkosten für einen Lebenszyklus von zwölf Jahren nach folgender Berechnung: je Lebenszyklus anfallende Menge in Stück x Einzelpreis in EUR [Angebotspreise im Angebot] + (Arbeitszeit in Minuten / Stundenpreis in einer Werkstatt der Auftraggeberin von 60 EUR/h) x Stundenpreis in einer Werkstatt der Auftraggeberin von 60 EUR/h x (Lebenszyklus von zwölf Jahren abzüglich der ggf. bestehenden Gewährleistungsdauer für das jeweilige Ersatzteil in Jahren) x Ausfallwahrscheinlichkeit des jeweiligen Ersatzteils in % x Gesamtanzahl an Fahrzeugen der verbindlich und optional zu liefernden Busse (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.4. Nur Los 2: ggf. der Kosten für die verspätete Lieferung von Fahrzeugen, ermittelt auf Grundlage der im Angebot angegebenen Liefertermine nach folgender Berechnung: Überschreitung des Liefertermins für die jeweilige Charge [vgl. Ziff. 2.4.2] durch den vom Bieter angegebenen frühestmöglichen Liefertermin in ganzen Monaten x jeweilige Anzahl an je Charge zu liefernden Bussen [vgl. Ziff. 2.4.2 der Bewerbungsbedingungen] x Mietkosten eines Busses von 2.000 EUR/Monat durch den Auftraggeber für die Ausfallzeit Die Umrechnung der Kosten in Kostenpunkte erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten erhält die niedrigste Punktzahl (100 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten für jedes Prozent, das ihr Angebot über dem niedrigsten Angebot liegt, einen zusätzlichen Punkt. Ist ein Angebot beispielsweise doppelt so teuer wie das niedrigste Angebot, erhält es 200 Punkte. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
Fester Wert (insgesamt): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ermittlung der Punkte für die Qualität der Fahrzeuge (Kriterium 2)
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für das Kriterium Qualität der Fahrzeuge zunächst einen Auf-schlag von 100 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Das Ergebnis sind die Punkte für die Qualität der Fahrzeuge. Zur Ermittlung der Qualität des Angebots werden folgende Unterkriterien berücksichtigt und wie folgt bewertet: - Garantierte Reichweite über Mindestreichweite (230 km) nach Ziff. 8 Abs. 2 der Besonderen Vertragsbedingungen, max. 30 Punkte. Angebote, mit einer Reichweite von 50 km oder mehr über der Mindestreichweite erhalten die volle Punktzahl. Angebote, die nur die Mindestreichweite garantieren, erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei einer garantierten Reichweite von 290 km erhält das Angebot 24 Punkte. - Sitzplatzkapazität über Mindestvorgabe (Lose 1 bis 3) bzw. Bewertung der Größe und Gestaltung der Sondernutzungsfläche (Los 4), max. 6 Punkte. o Lose 1 bis 3: Das Angebot mit der höchsten Sitzplatzkapazität über der Mindestvorgabe (Los 1: 38 Sitzplätze; Los 2: 55 Sitzplätze, Los 3: 45 Sitzplätze) er-hält die volle Punktzahl. Das Angebot mit der niedrigsten Sitzplatzkapazität er-hält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. o Los 4: Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 6 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 3 Punkte, bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als gut erhält das Angebot 4,5 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 6 sehr gut 4,5 gut 3 befriedigend 1,5 ausreichend 0 mangelhaft - Stehplatzkapazität (Lose 1 bis 3) bzw. Sitz- und Stehplatzkapazität (Los 4), max. 6 Punkte. o Lose 1 bis 3: Das Angebot mit der höchsten Stehplatzkapazität erhält die volle Punktzahl. Das Angebot mit der niedrigsten Stehplatzkapazität erhält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. o Los 4: Das Angebot mit der höchsten Sitz- und Stehplatzkapazität erhält die volle Punktzahl. Das Angebot mit der niedrigsten Sitz- und Stehplatzkapazität er-hält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. - Fahrgastfreundlichkeit und Fahrkomfort, max. 8 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 8 Punkte werden erzielt bei einer Be-wertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 4 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 8 sehr gut 6 gut 4 befriedigend 2 ausreichend 0 mangelhaft - Werkstattkonzept, max. 20 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 20 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 10 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 20 sehr gut 15 gut 10 befriedigend 5 ausreichend 0 mangelhaft - Erfüllung Soll-Positionen im Lastenheft, max. 30 Punkte. Für die Erfüllung der Soll-Positionen im Lastenheft werden Punkte entsprechend der einzelnen Festlegungen im Lastenheft vergeben, jedoch 0 Punkte, wenn nicht mindestens 15 Punkte im Lastenheft erreicht werden. Die Bewertung der Qualitätskriterien erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durch-schnitt der Bewertungen maßgeblich.
Fester Wert (insgesamt): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vertragsbedingungen (Kriterium 3)
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für die Vertragsbedingungen zunächst einen Aufschlag von 100 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Das Ergebnis sind die Punkte für die Vertragsbedingungen. Hinsichtlich der Vertragsbedingungen werden folgende Unterkriterien berücksichtigt und wie folgt bewertet: - Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem in Monaten nach Nr. 5 der Tabelle in Ziff. 10.1 Abs. 1 der Besonderen Vertragsbedingungen, max. 20 Punkte. Angebote ab einer Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem von 144 Monaten erhalten die volle Punktzahl. Angebote mit einer Gewährleistungsfrist von bis zu 72 Monaten erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. - Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem in km nach Nr. 5 der Tabelle in Ziff. 10.1 Abs. 1 der Besonderen Vertragsbedingungen, max. 20 Punkte. Angebote ab einer Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem von 800.000 km erhalten die volle Punktzahl. Angebote mit einer Gewährleistungsfrist von bis zu 400.000 km erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. - Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von den vom Auftraggeber vorgeschlagenen Vertragsbedingungen nach den Verhandlungen im Übrigen (in den Losen 1, 3 und 4 einschließlich der Bewertung der ggf. verhandelten Liefertermine; in Los 2 erfolgt die Bewertung der Liefertermine im Kostenkriterium gemäß Ziff. 12.1), max. 60 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 60 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 30 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 60 sehr gut 45 gut 30 befriedigend 15 ausreichend 0 mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Gesamtwertung (betrifft die Kriterien 1 bis 3!): Für die Gesamtwertung werden die Kostenpunkte, die Punkte für die Qualität der Fahrzeuge und die Punkte für die Vertragsbedingungen addiert. Das Ergebnis ist die Gesamtpunktzahl. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtpunktzahl. Bei Gleich-stand erhält das Angebot mit der niedrigsten Qualitätspunktzahl den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, entscheidet das Los.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vgl. Ziff. 8 der Besonderen Vertragsbedingungen.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/02/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 98 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn die von der Vergabestelle festgelegte Preisobergrenze in Höhe von - 600.000 EUR (netto) pro Fahrzeug in Los 1, - 700.000 EUR (netto) pro Fahrzeug in Los 2, - 800.000 EUR (netto) pro Fahrzeug in Los 3 und - 400.000 EUR (netto) pro Fahrzeug in Los 4 um mehr als 10 % überschritten wird. Der Zuschlag steht zudem unter einem Gremienvorbehalt: Die Vergabestelle wird den Zuschlag nur erteilen, wenn der Aufsichtsrat des Auftraggebers seine Zustimmung erteilt. Wird das Verfahren aus einem der vorgenannten Gründe aufgehoben, hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden oder Vergütung seines Angebotsaufwandes (s. Ziff. 14 der Bewerbungsbedingungen).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Vgl. Ziff. 7 sowie Ziff. 11 der Besonderen Vertragsbedingungen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 155 GWB ff. und weisen insbesondere darauf hin, - dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht nach Maßgabe von § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB bei der Vergabestelle gerügt wird und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB), - dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist, - dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Lieferung (Kauf) von vollelektrischen Niederflur-/Low Entry-Bussen (ca. 15 m)
Beschreibung: Verbindliche Lieferung: 11 Busse; optionale Lieferungen: 25 Busse; Zeitraum für die Optionsausübung: 2027 bis 2029; Mindestabruf pro Optionsausübung: 5 Busse; Liefertermin für die verbindliche Lieferung: 10.11.2026; weitere Abweichungen zu den übrigen Losen gemäß Ziff. 2.4.2 der Bewerbungsbedingungen (Liefertermine für die optionalen Lieferungen, wertungsrelevant)
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Lieferungen: 25 Busse; Zeitraum für die Optionsausübung: 2027 bis 2029; Mindestabruf pro Optionsausübung: 5 Busse; weitere Abweichungen zu den übrigen Losen gemäß Ziff. 2.4.2 der Bewerbungsbedingungen (Liefertermine für die optionalen Lieferungen, wertungsrelevant)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bahnhofstraße 125
Stadt: Hagenow
Postleitzahl: 19230
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Liefergegenstand ist bereits vor der Lieferung zwecks Überprüfung der Übereinstimmung mit den vereinbarten Eigenschaften in einer Werkstatt des Auftragnehmers bereitzustellen und dem Auftraggeber durch geeignetes Personal des Auftragnehmers vorzuführen. Die Werkstatt muss in der Nähe zum Auftraggeber liegen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Termin zur Überprüfung spätestens zwei Wochen vorher mitzuteilen. Nach Freigabe durch den Auftraggeber ist der Liefergegenstand durch den Auftragnehmer auf dessen Kosten und Gefahr an den Erfüllungsort (Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH, Bahnhofstraße 125, 19230 Hagenow) auszuliefern.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die angegebene Laufzeit betrifft den optionalen Wartungs- und Reparaturvertrag. Die verbindlichen Liefertermine sind verhandelbar (vgl. Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Verschiedene
Beschreibung: 1. Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG), nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG), nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) und nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG); im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 2. Weitere Eigenerklärungen über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters: a) Eigenerklärung, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), vorliegt; b) Eigenerklärungen gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V); c) Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben; d) Eigenerklärung über die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung; e) Eigenerklärung zu den gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen; f) Eigenerklärung zu unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten; g) Eigenerklärung, dass in Bezug auf die Vergabe Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder waren oder ihnen nahestehenden Personen mit Rücksicht auf ihre Tätigkeit für den Auftraggeber keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt wurden; h) Eigenerklärung, dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben wurden; i) Eigenerklärung zu den Anforderungen der staatlichen Sicherheitsvorschriften, zu den Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie zu Regelungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz, zur Zahlung der Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit, zu den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch, zu den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der für die Durchführung der Leistungen eingesetzten Arbeitnehmenden und zu den Verpflichtungen von Unterauftragnehmern. j) Eigenerklärung zu den Kapazitäten zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen. Die Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 3. Vereinbarung der Verpflichtungen in Formblatt 4: Verpflichtungen gemäß TVgG M-V in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Verschiedene
Beschreibung: 1. Es muss der Produktionsstandort für die zu liefernden Elektrobusse benannt werden (Abfrage im Teilnahmeantrag). Mindestanforderung: Der Produktionsstandort muss in Europa liegen; 2. Es muss eine Bereitschaftserklärung zur Teststellung des Busses für drei Tage am Sitz des Auftraggebers abgegeben werden (im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten). Die Anlieferung muss bis 12 Uhr des ersten Testtages erfolgen. Der Auftragnehmer hat das Personal des Auftraggebers einzuweisen. Das Fahrzeug ist für den Zeitraum der Teststellung durch den Auftragnehmer zu versichern (Kaskoversicherung mit max. 1.000 Euro Selbstbehalt für den Auftraggeber). Am dritten Tag der Teststellung kann die Abholung innerhalb der Öffnungszeiten des Auftraggebers erfolgen. Die Teststellung erfolgt nach Abgabe der ersten Angebote; 3. Ggf. - soweit bereits bekannt - Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Angabe in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter, dort Formblatt 2: "Unteraufträge/Eignungsleihe") sowie Vorlage von Eignungsnachweisen (mindestens gemäß Nr. 1 und 2) für die vorgesehenen Unterauftragnehmer; 4. Ggf. - bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft - Angaben gemäß Formblatt 1 "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter (ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Gesamtumsatz
Beschreibung: 1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen und Ersatzteilverfügbarkeit
Beschreibung: 1. Darstellung von Referenzen über die Lieferung von Elektrobussen. Mindestanforderung: Es muss nachgewiesen werden, dass im Zeitraum von 2021 bis 2023 mindestens 500 batterieelektrische Busse mit mindestens 9 m Länge des Herstellers zugelassen worden sind; 2. Plausible Angaben zur Ersatzteilverfügbarkeit.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 1 234 567
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Ermittlung der Vergleichskosten und Kostenpunkte (Kriterium 1)
Beschreibung: Die Kosten werden für die Gesamtanzahl an Fahrzeugen je Los ermittelt als Summe 1.1. der Kosten für die Anschaffung der Fahrzeuge 1.1.1 der verbindlichen Lieferungen, ermittelt auf Grundlage des Angebotspreises für die Lieferung eines Elektrobusses (netto) der verbindlichen Lieferung multipliziert mit der jeweiligen Anzahl der insgesamt verbindlich zu liefernden Busse je Los (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.1.2 der optionalen Lieferungen, ermittelt auf Grundlage des Angebotspreises für die Lieferung eines Elektrobusses (netto) der optionalen Beauftragung multipliziert mit der jeweiligen Anzahl der insgesamt optional zu liefernden Busse je Los (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.2. der Kosten des Energieverbrauchs, ermittelt nach folgender Berechnung: 18,44 Cent/kWh x 600.000 km x Energieverbrauch je km auf Grundlage der Angaben im Angebot x Gesamtanzahl an Fahrzeugen der verbindlich und optional zu liefernden Busse (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.3. der Lebenszykluskosten für Ersatzteile, welche außerhalb der Garantiezeit beschafft und eingebaut werden müssen, ermittelt als Gesamtkosten für einen Lebenszyklus von zwölf Jahren nach folgender Berechnung: je Lebenszyklus anfallende Menge in Stück x Einzelpreis in EUR [Angebotspreise im Angebot] + (Arbeitszeit in Minuten / Stundenpreis in einer Werkstatt der Auftraggeberin von 60 EUR/h) x Stundenpreis in einer Werkstatt der Auftraggeberin von 60 EUR/h x (Lebenszyklus von zwölf Jahren abzüglich der ggf. bestehenden Gewährleistungsdauer für das jeweilige Ersatzteil in Jahren) x Ausfallwahrscheinlichkeit des jeweiligen Ersatzteils in % x Gesamtanzahl an Fahrzeugen der verbindlich und optional zu liefernden Busse (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.4. Nur Los 2: ggf. der Kosten für die verspätete Lieferung von Fahrzeugen, ermittelt auf Grundlage der im Angebot angegebenen Liefertermine nach folgender Berechnung: Überschreitung des Liefertermins für die jeweilige Charge [vgl. Ziff. 2.4.2] durch den vom Bieter angegebenen frühestmöglichen Liefertermin in ganzen Monaten x jeweilige Anzahl an je Charge zu liefernden Bussen [vgl. Ziff. 2.4.2 der Bewerbungsbedingungen] x Mietkosten eines Busses von 2.000 EUR/Monat durch den Auftraggeber für die Ausfallzeit Die Umrechnung der Kosten in Kostenpunkte erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten erhält die niedrigste Punktzahl (100 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten für jedes Prozent, das ihr Angebot über dem niedrigsten Angebot liegt, einen zusätzlichen Punkt. Ist ein Angebot beispielsweise doppelt so teuer wie das niedrigste Angebot, erhält es 200 Punkte. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
Fester Wert (insgesamt): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ermittlung der Punkte für die Qualität der Fahrzeuge (Kriterium 2)
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für das Kriterium Qualität der Fahrzeuge zunächst einen Auf-schlag von 100 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Das Ergebnis sind die Punkte für die Qualität der Fahrzeuge. Zur Ermittlung der Qualität des Angebots werden folgende Unterkriterien berücksichtigt und wie folgt bewertet: - Garantierte Reichweite über Mindestreichweite (230 km) nach Ziff. 8 Abs. 2 der Besonderen Vertragsbedingungen, max. 30 Punkte. Angebote, mit einer Reichweite von 50 km oder mehr über der Mindestreichweite erhalten die volle Punktzahl. Angebote, die nur die Mindestreichweite garantieren, erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei einer garantierten Reichweite von 290 km erhält das Angebot 24 Punkte. - Sitzplatzkapazität über Mindestvorgabe (Lose 1 bis 3) bzw. Bewertung der Größe und Gestaltung der Sondernutzungsfläche (Los 4), max. 6 Punkte. o Lose 1 bis 3: Das Angebot mit der höchsten Sitzplatzkapazität über der Mindestvorgabe (Los 1: 38 Sitzplätze; Los 2: 55 Sitzplätze, Los 3: 45 Sitzplätze) er-hält die volle Punktzahl. Das Angebot mit der niedrigsten Sitzplatzkapazität er-hält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. o Los 4: Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 6 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 3 Punkte, bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als gut erhält das Angebot 4,5 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 6 sehr gut 4,5 gut 3 befriedigend 1,5 ausreichend 0 mangelhaft - Stehplatzkapazität (Lose 1 bis 3) bzw. Sitz- und Stehplatzkapazität (Los 4), max. 6 Punkte. o Lose 1 bis 3: Das Angebot mit der höchsten Stehplatzkapazität erhält die volle Punktzahl. Das Angebot mit der niedrigsten Stehplatzkapazität erhält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. o Los 4: Das Angebot mit der höchsten Sitz- und Stehplatzkapazität erhält die volle Punktzahl. Das Angebot mit der niedrigsten Sitz- und Stehplatzkapazität er-hält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. - Fahrgastfreundlichkeit und Fahrkomfort, max. 8 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 8 Punkte werden erzielt bei einer Be-wertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 4 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 8 sehr gut 6 gut 4 befriedigend 2 ausreichend 0 mangelhaft - Werkstattkonzept, max. 20 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 20 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 10 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 20 sehr gut 15 gut 10 befriedigend 5 ausreichend 0 mangelhaft - Erfüllung Soll-Positionen im Lastenheft, max. 30 Punkte. Für die Erfüllung der Soll-Positionen im Lastenheft werden Punkte entsprechend der einzelnen Festlegungen im Lastenheft vergeben, jedoch 0 Punkte, wenn nicht mindestens 15 Punkte im Lastenheft erreicht werden. Die Bewertung der Qualitätskriterien erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durch-schnitt der Bewertungen maßgeblich.
Fester Wert (insgesamt): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vertragsbedingungen (Kriterium 3)
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für die Vertragsbedingungen zunächst einen Aufschlag von 100 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Das Ergebnis sind die Punkte für die Vertragsbedingungen. Hinsichtlich der Vertragsbedingungen werden folgende Unterkriterien berücksichtigt und wie folgt bewertet: - Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem in Monaten nach Nr. 5 der Tabelle in Ziff. 10.1 Abs. 1 der Besonderen Vertragsbedingungen, max. 20 Punkte. Angebote ab einer Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem von 144 Monaten erhalten die volle Punktzahl. Angebote mit einer Gewährleistungsfrist von bis zu 72 Monaten erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. - Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem in km nach Nr. 5 der Tabelle in Ziff. 10.1 Abs. 1 der Besonderen Vertragsbedingungen, max. 20 Punkte. Angebote ab einer Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem von 800.000 km erhalten die volle Punktzahl. Angebote mit einer Gewährleistungsfrist von bis zu 400.000 km erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. - Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von den vom Auftraggeber vorgeschlagenen Vertragsbedingungen nach den Verhandlungen im Übrigen (in den Losen 1, 3 und 4 einschließlich der Bewertung der ggf. verhandelten Liefertermine; in Los 2 erfolgt die Bewertung der Liefertermine im Kostenkriterium gemäß Ziff. 12.1), max. 60 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 60 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 30 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 60 sehr gut 45 gut 30 befriedigend 15 ausreichend 0 mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Gesamtwertung (betrifft die Kriterien 1 bis 3!): Für die Gesamtwertung werden die Kostenpunkte, die Punkte für die Qualität der Fahrzeuge und die Punkte für die Vertragsbedingungen addiert. Das Ergebnis ist die Gesamtpunktzahl. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtpunktzahl. Bei Gleich-stand erhält das Angebot mit der niedrigsten Qualitätspunktzahl den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, entscheidet das Los.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vgl. Ziff. 8 der Besonderen Vertragsbedingungen.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/02/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 98 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn die von der Vergabestelle festgelegte Preisobergrenze in Höhe von - 600.000 EUR (netto) pro Fahrzeug in Los 1, - 700.000 EUR (netto) pro Fahrzeug in Los 2, - 800.000 EUR (netto) pro Fahrzeug in Los 3 und - 400.000 EUR (netto) pro Fahrzeug in Los 4 um mehr als 10 % überschritten wird. Der Zuschlag steht zudem unter einem Gremienvorbehalt: Die Vergabestelle wird den Zuschlag nur erteilen, wenn der Aufsichtsrat des Auftraggebers seine Zustimmung erteilt. Wird das Verfahren aus einem der vorgenannten Gründe aufgehoben, hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden oder Vergütung seines Angebotsaufwandes (s. Ziff. 14 der Bewerbungsbedingungen).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Vgl. Ziff. 7 sowie Ziff. 11 der Besonderen Vertragsbedingungen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 155 GWB ff. und weisen insbesondere darauf hin, - dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht nach Maßgabe von § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB bei der Vergabestelle gerügt wird und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB), - dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist, - dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Lieferung (Kauf) von vollelektrischen Niederflur-Bussen (ca. 18 m)
Beschreibung: Verbindliche Lieferung: 2 Busse; optionale Lieferungen: 10 Busse; Zeitraum für die Optionsausübung: 2027 bis 2029; Mindestabruf pro Optionsausübung: 2 Busse; Liefertermin für die verbindliche Lieferung: 10.11.2026
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Lieferungen: 10 Busse; Zeitraum für die Optionsausübung: 2027 bis 2029; Mindestabruf pro Optionsausübung: 2 Busse
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bahnhofstraße 125
Stadt: Hagenow
Postleitzahl: 19230
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Liefergegenstand ist bereits vor der Lieferung zwecks Überprüfung der Übereinstimmung mit den vereinbarten Eigenschaften in einer Werkstatt des Auftragnehmers bereitzustellen und dem Auftraggeber durch geeignetes Personal des Auftragnehmers vorzuführen. Die Werkstatt muss in der Nähe zum Auftraggeber liegen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Termin zur Überprüfung spätestens zwei Wochen vorher mitzuteilen. Nach Freigabe durch den Auftraggeber ist der Liefergegenstand durch den Auftragnehmer auf dessen Kosten und Gefahr an den Erfüllungsort (Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH, Bahnhofstraße 125, 19230 Hagenow) auszuliefern.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die angegebene Laufzeit betrifft den optionalen Wartungs- und Reparaturvertrag. Die verbindlichen Liefertermine sind verhandelbar (vgl. Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Verschiedene
Beschreibung: 1. Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG), nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG), nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) und nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG); im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 2. Weitere Eigenerklärungen über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters: a) Eigenerklärung, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), vorliegt; b) Eigenerklärungen gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V); c) Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben; d) Eigenerklärung über die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung; e) Eigenerklärung zu den gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen; f) Eigenerklärung zu unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten; g) Eigenerklärung, dass in Bezug auf die Vergabe Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder waren oder ihnen nahestehenden Personen mit Rücksicht auf ihre Tätigkeit für den Auftraggeber keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt wurden; h) Eigenerklärung, dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben wurden; i) Eigenerklärung zu den Anforderungen der staatlichen Sicherheitsvorschriften, zu den Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie zu Regelungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz, zur Zahlung der Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit, zu den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch, zu den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der für die Durchführung der Leistungen eingesetzten Arbeitnehmenden und zu den Verpflichtungen von Unterauftragnehmern. j) Eigenerklärung zu den Kapazitäten zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen. Die Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 3. Vereinbarung der Verpflichtungen in Formblatt 4: Verpflichtungen gemäß TVgG M-V in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Verschiedene
Beschreibung: 1. Es muss der Produktionsstandort für die zu liefernden Elektrobusse benannt werden (Abfrage im Teilnahmeantrag). Mindestanforderung: Der Produktionsstandort muss in Europa liegen; 2. Es muss eine Bereitschaftserklärung zur Teststellung des Busses für drei Tage am Sitz des Auftraggebers abgegeben werden (im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten). Die Anlieferung muss bis 12 Uhr des ersten Testtages erfolgen. Der Auftragnehmer hat das Personal des Auftraggebers einzuweisen. Das Fahrzeug ist für den Zeitraum der Teststellung durch den Auftragnehmer zu versichern (Kaskoversicherung mit max. 1.000 Euro Selbstbehalt für den Auftraggeber). Am dritten Tag der Teststellung kann die Abholung innerhalb der Öffnungszeiten des Auftraggebers erfolgen. Die Teststellung erfolgt nach Abgabe der ersten Angebote; 3. Ggf. - soweit bereits bekannt - Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Angabe in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter, dort Formblatt 2: "Unteraufträge/Eignungsleihe") sowie Vorlage von Eignungsnachweisen (mindestens gemäß Nr. 1 und 2) für die vorgesehenen Unterauftragnehmer; 4. Ggf. - bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft - Angaben gemäß Formblatt 1 "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter (ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Gesamtumsatz
Beschreibung: 1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen und Ersatzteilverfügbarkeit
Beschreibung: 1. Darstellung von Referenzen über die Lieferung von Elektrobussen. Mindestanforderung: Es muss nachgewiesen werden, dass im Zeitraum von 2021 bis 2023 mindestens 500 batterieelektrische Busse mit mindestens 9 m Länge des Herstellers zugelassen worden sind; 2. Plausible Angaben zur Ersatzteilverfügbarkeit.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 1 234 567
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Ermittlung der Vergleichskosten und Kostenpunkte (Kriterium 1)
Beschreibung: Die Kosten werden für die Gesamtanzahl an Fahrzeugen je Los ermittelt als Summe 1.1. der Kosten für die Anschaffung der Fahrzeuge 1.1.1 der verbindlichen Lieferungen, ermittelt auf Grundlage des Angebotspreises für die Lieferung eines Elektrobusses (netto) der verbindlichen Lieferung multipliziert mit der jeweiligen Anzahl der insgesamt verbindlich zu liefernden Busse je Los (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.1.2 der optionalen Lieferungen, ermittelt auf Grundlage des Angebotspreises für die Lieferung eines Elektrobusses (netto) der optionalen Beauftragung multipliziert mit der jeweiligen Anzahl der insgesamt optional zu liefernden Busse je Los (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.2. der Kosten des Energieverbrauchs, ermittelt nach folgender Berechnung: 18,44 Cent/kWh x 600.000 km x Energieverbrauch je km auf Grundlage der Angaben im Angebot x Gesamtanzahl an Fahrzeugen der verbindlich und optional zu liefernden Busse (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.3. der Lebenszykluskosten für Ersatzteile, welche außerhalb der Garantiezeit beschafft und eingebaut werden müssen, ermittelt als Gesamtkosten für einen Lebenszyklus von zwölf Jahren nach folgender Berechnung: je Lebenszyklus anfallende Menge in Stück x Einzelpreis in EUR [Angebotspreise im Angebot] + (Arbeitszeit in Minuten / Stundenpreis in einer Werkstatt der Auftraggeberin von 60 EUR/h) x Stundenpreis in einer Werkstatt der Auftraggeberin von 60 EUR/h x (Lebenszyklus von zwölf Jahren abzüglich der ggf. bestehenden Gewährleistungsdauer für das jeweilige Ersatzteil in Jahren) x Ausfallwahrscheinlichkeit des jeweiligen Ersatzteils in % x Gesamtanzahl an Fahrzeugen der verbindlich und optional zu liefernden Busse (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.4. Nur Los 2: ggf. der Kosten für die verspätete Lieferung von Fahrzeugen, ermittelt auf Grundlage der im Angebot angegebenen Liefertermine nach folgender Berechnung: Überschreitung des Liefertermins für die jeweilige Charge [vgl. Ziff. 2.4.2] durch den vom Bieter angegebenen frühestmöglichen Liefertermin in ganzen Monaten x jeweilige Anzahl an je Charge zu liefernden Bussen [vgl. Ziff. 2.4.2 der Bewerbungsbedingungen] x Mietkosten eines Busses von 2.000 EUR/Monat durch den Auftraggeber für die Ausfallzeit Die Umrechnung der Kosten in Kostenpunkte erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten erhält die niedrigste Punktzahl (100 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten für jedes Prozent, das ihr Angebot über dem niedrigsten Angebot liegt, einen zusätzlichen Punkt. Ist ein Angebot beispielsweise doppelt so teuer wie das niedrigste Angebot, erhält es 200 Punkte. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
Fester Wert (insgesamt): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ermittlung der Punkte für die Qualität der Fahrzeuge (Kriterium 2)
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für das Kriterium Qualität der Fahrzeuge zunächst einen Auf-schlag von 100 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Das Ergebnis sind die Punkte für die Qualität der Fahrzeuge. Zur Ermittlung der Qualität des Angebots werden folgende Unterkriterien berücksichtigt und wie folgt bewertet: - Garantierte Reichweite über Mindestreichweite (230 km) nach Ziff. 8 Abs. 2 der Besonderen Vertragsbedingungen, max. 30 Punkte. Angebote, mit einer Reichweite von 50 km oder mehr über der Mindestreichweite erhalten die volle Punktzahl. Angebote, die nur die Mindestreichweite garantieren, erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei einer garantierten Reichweite von 290 km erhält das Angebot 24 Punkte. - Sitzplatzkapazität über Mindestvorgabe (Lose 1 bis 3) bzw. Bewertung der Größe und Gestaltung der Sondernutzungsfläche (Los 4), max. 6 Punkte. o Lose 1 bis 3: Das Angebot mit der höchsten Sitzplatzkapazität über der Mindestvorgabe (Los 1: 38 Sitzplätze; Los 2: 55 Sitzplätze, Los 3: 45 Sitzplätze) er-hält die volle Punktzahl. Das Angebot mit der niedrigsten Sitzplatzkapazität er-hält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. o Los 4: Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 6 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 3 Punkte, bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als gut erhält das Angebot 4,5 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 6 sehr gut 4,5 gut 3 befriedigend 1,5 ausreichend 0 mangelhaft - Stehplatzkapazität (Lose 1 bis 3) bzw. Sitz- und Stehplatzkapazität (Los 4), max. 6 Punkte. o Lose 1 bis 3: Das Angebot mit der höchsten Stehplatzkapazität erhält die volle Punktzahl. Das Angebot mit der niedrigsten Stehplatzkapazität erhält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. o Los 4: Das Angebot mit der höchsten Sitz- und Stehplatzkapazität erhält die volle Punktzahl. Das Angebot mit der niedrigsten Sitz- und Stehplatzkapazität er-hält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. - Fahrgastfreundlichkeit und Fahrkomfort, max. 8 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 8 Punkte werden erzielt bei einer Be-wertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 4 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 8 sehr gut 6 gut 4 befriedigend 2 ausreichend 0 mangelhaft - Werkstattkonzept, max. 20 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 20 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 10 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 20 sehr gut 15 gut 10 befriedigend 5 ausreichend 0 mangelhaft - Erfüllung Soll-Positionen im Lastenheft, max. 30 Punkte. Für die Erfüllung der Soll-Positionen im Lastenheft werden Punkte entsprechend der einzelnen Festlegungen im Lastenheft vergeben, jedoch 0 Punkte, wenn nicht mindestens 15 Punkte im Lastenheft erreicht werden. Die Bewertung der Qualitätskriterien erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durch-schnitt der Bewertungen maßgeblich.
Fester Wert (insgesamt): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vertragsbedingungen (Kriterium 3)
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für die Vertragsbedingungen zunächst einen Aufschlag von 100 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Das Ergebnis sind die Punkte für die Vertragsbedingungen. Hinsichtlich der Vertragsbedingungen werden folgende Unterkriterien berücksichtigt und wie folgt bewertet: - Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem in Monaten nach Nr. 5 der Tabelle in Ziff. 10.1 Abs. 1 der Besonderen Vertragsbedingungen, max. 20 Punkte. Angebote ab einer Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem von 144 Monaten erhalten die volle Punktzahl. Angebote mit einer Gewährleistungsfrist von bis zu 72 Monaten erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. - Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem in km nach Nr. 5 der Tabelle in Ziff. 10.1 Abs. 1 der Besonderen Vertragsbedingungen, max. 20 Punkte. Angebote ab einer Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem von 800.000 km erhalten die volle Punktzahl. Angebote mit einer Gewährleistungsfrist von bis zu 400.000 km erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. - Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von den vom Auftraggeber vorgeschlagenen Vertragsbedingungen nach den Verhandlungen im Übrigen (in den Losen 1, 3 und 4 einschließlich der Bewertung der ggf. verhandelten Liefertermine; in Los 2 erfolgt die Bewertung der Liefertermine im Kostenkriterium gemäß Ziff. 12.1), max. 60 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 60 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 30 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 60 sehr gut 45 gut 30 befriedigend 15 ausreichend 0 mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Gesamtwertung (betrifft die Kriterien 1 bis 3!): Für die Gesamtwertung werden die Kostenpunkte, die Punkte für die Qualität der Fahrzeuge und die Punkte für die Vertragsbedingungen addiert. Das Ergebnis ist die Gesamtpunktzahl. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtpunktzahl. Bei Gleich-stand erhält das Angebot mit der niedrigsten Qualitätspunktzahl den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, entscheidet das Los.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vgl. Ziff. 8 der Besonderen Vertragsbedingungen.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/02/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 98 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn die von der Vergabestelle festgelegte Preisobergrenze in Höhe von - 600.000 EUR (netto) pro Fahrzeug in Los 1, - 700.000 EUR (netto) pro Fahrzeug in Los 2, - 800.000 EUR (netto) pro Fahrzeug in Los 3 und - 400.000 EUR (netto) pro Fahrzeug in Los 4 um mehr als 10 % überschritten wird. Der Zuschlag steht zudem unter einem Gremienvorbehalt: Die Vergabestelle wird den Zuschlag nur erteilen, wenn der Aufsichtsrat des Auftraggebers seine Zustimmung erteilt. Wird das Verfahren aus einem der vorgenannten Gründe aufgehoben, hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden oder Vergütung seines Angebotsaufwandes (s. Ziff. 14 der Bewerbungsbedingungen).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Vgl. Ziff. 7 sowie Ziff. 11 der Besonderen Vertragsbedingungen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 155 GWB ff. und weisen insbesondere darauf hin, - dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht nach Maßgabe von § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB bei der Vergabestelle gerügt wird und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB), - dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist, - dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Lieferung (Kauf) von vollelektrischen Niederflur-Bussen (ca. 10 m)
Beschreibung: Verbindliche Lieferung: 3 Busse; optionale Lieferungen: 5 Busse; Zeitraum für die Optionsausübung: 2027 bis 2029; Mindestabruf pro Optionsausübung: 1 Bus; Liefertermin für die verbindliche Lieferung: 10.11.2026
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionale Lieferungen: 5 Busse; Zeitraum für die Optionsausübung: 2027 bis 2029; Mindestabruf pro Optionsausübung: 1 Bus
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bahnhofstraße 125
Stadt: Hagenow
Postleitzahl: 19230
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Liefergegenstand ist bereits vor der Lieferung zwecks Überprüfung der Übereinstimmung mit den vereinbarten Eigenschaften in einer Werkstatt des Auftragnehmers bereitzustellen und dem Auftraggeber durch geeignetes Personal des Auftragnehmers vorzuführen. Die Werkstatt muss in der Nähe zum Auftraggeber liegen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Termin zur Überprüfung spätestens zwei Wochen vorher mitzuteilen. Nach Freigabe durch den Auftraggeber ist der Liefergegenstand durch den Auftragnehmer auf dessen Kosten und Gefahr an den Erfüllungsort (Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH, Bahnhofstraße 125, 19230 Hagenow) auszuliefern.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die angegebene Laufzeit betrifft den optionalen Wartungs- und Reparaturvertrag. Die verbindlichen Liefertermine sind verhandelbar (vgl. Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Verschiedene
Beschreibung: 1. Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG), nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG), nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) und nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG); im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 2. Weitere Eigenerklärungen über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters: a) Eigenerklärung, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), vorliegt; b) Eigenerklärungen gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V); c) Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben; d) Eigenerklärung über die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung; e) Eigenerklärung zu den gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen; f) Eigenerklärung zu unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten; g) Eigenerklärung, dass in Bezug auf die Vergabe Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder waren oder ihnen nahestehenden Personen mit Rücksicht auf ihre Tätigkeit für den Auftraggeber keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt wurden; h) Eigenerklärung, dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben wurden; i) Eigenerklärung zu den Anforderungen der staatlichen Sicherheitsvorschriften, zu den Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie zu Regelungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz, zur Zahlung der Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit, zu den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch, zu den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der für die Durchführung der Leistungen eingesetzten Arbeitnehmenden und zu den Verpflichtungen von Unterauftragnehmern. j) Eigenerklärung zu den Kapazitäten zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen. Die Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten; 3. Vereinbarung der Verpflichtungen in Formblatt 4: Verpflichtungen gemäß TVgG M-V in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Verschiedene
Beschreibung: 1. Es muss der Produktionsstandort für die zu liefernden Elektrobusse benannt werden (Abfrage im Teilnahmeantrag). Mindestanforderung: Der Produktionsstandort muss in Europa liegen; 2. Es muss eine Bereitschaftserklärung zur Teststellung des Busses für drei Tage am Sitz des Auftraggebers abgegeben werden (im Teilnahmeantrag (Kap. IV.) enthalten). Die Anlieferung muss bis 12 Uhr des ersten Testtages erfolgen. Der Auftragnehmer hat das Personal des Auftraggebers einzuweisen. Das Fahrzeug ist für den Zeitraum der Teststellung durch den Auftragnehmer zu versichern (Kaskoversicherung mit max. 1.000 Euro Selbstbehalt für den Auftraggeber). Am dritten Tag der Teststellung kann die Abholung innerhalb der Öffnungszeiten des Auftraggebers erfolgen. Die Teststellung erfolgt nach Abgabe der ersten Angebote; 3. Ggf. - soweit bereits bekannt - Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Angabe in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter, dort Formblatt 2: "Unteraufträge/Eignungsleihe") sowie Vorlage von Eignungsnachweisen (mindestens gemäß Nr. 1 und 2) für die vorgesehenen Unterauftragnehmer; 4. Ggf. - bei Bewerbung als Bewerbergemeinschaft - Angaben gemäß Formblatt 1 "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter (ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Gesamtumsatz
Beschreibung: 1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen und Ersatzteilverfügbarkeit
Beschreibung: 1. Darstellung von Referenzen über die Lieferung von Elektrobussen. Mindestanforderung: Es muss nachgewiesen werden, dass im Zeitraum von 2021 bis 2023 mindestens 500 batterieelektrische Busse mit mindestens 9 m Länge des Herstellers zugelassen worden sind; 2. Plausible Angaben zur Ersatzteilverfügbarkeit.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 1 234 567
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Ermittlung der Vergleichskosten und Kostenpunkte (Kriterium 1)
Beschreibung: Die Kosten werden für die Gesamtanzahl an Fahrzeugen je Los ermittelt als Summe 1.1. der Kosten für die Anschaffung der Fahrzeuge 1.1.1 der verbindlichen Lieferungen, ermittelt auf Grundlage des Angebotspreises für die Lieferung eines Elektrobusses (netto) der verbindlichen Lieferung multipliziert mit der jeweiligen Anzahl der insgesamt verbindlich zu liefernden Busse je Los (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.1.2 der optionalen Lieferungen, ermittelt auf Grundlage des Angebotspreises für die Lieferung eines Elektrobusses (netto) der optionalen Beauftragung multipliziert mit der jeweiligen Anzahl der insgesamt optional zu liefernden Busse je Los (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.2. der Kosten des Energieverbrauchs, ermittelt nach folgender Berechnung: 18,44 Cent/kWh x 600.000 km x Energieverbrauch je km auf Grundlage der Angaben im Angebot x Gesamtanzahl an Fahrzeugen der verbindlich und optional zu liefernden Busse (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.3. der Lebenszykluskosten für Ersatzteile, welche außerhalb der Garantiezeit beschafft und eingebaut werden müssen, ermittelt als Gesamtkosten für einen Lebenszyklus von zwölf Jahren nach folgender Berechnung: je Lebenszyklus anfallende Menge in Stück x Einzelpreis in EUR [Angebotspreise im Angebot] + (Arbeitszeit in Minuten / Stundenpreis in einer Werkstatt der Auftraggeberin von 60 EUR/h) x Stundenpreis in einer Werkstatt der Auftraggeberin von 60 EUR/h x (Lebenszyklus von zwölf Jahren abzüglich der ggf. bestehenden Gewährleistungsdauer für das jeweilige Ersatzteil in Jahren) x Ausfallwahrscheinlichkeit des jeweiligen Ersatzteils in % x Gesamtanzahl an Fahrzeugen der verbindlich und optional zu liefernden Busse (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.4. Nur Los 2: ggf. der Kosten für die verspätete Lieferung von Fahrzeugen, ermittelt auf Grundlage der im Angebot angegebenen Liefertermine nach folgender Berechnung: Überschreitung des Liefertermins für die jeweilige Charge [vgl. Ziff. 2.4.2] durch den vom Bieter angegebenen frühestmöglichen Liefertermin in ganzen Monaten x jeweilige Anzahl an je Charge zu liefernden Bussen [vgl. Ziff. 2.4.2 der Bewerbungsbedingungen] x Mietkosten eines Busses von 2.000 EUR/Monat durch den Auftraggeber für die Ausfallzeit Die Umrechnung der Kosten in Kostenpunkte erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten erhält die niedrigste Punktzahl (100 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten für jedes Prozent, das ihr Angebot über dem niedrigsten Angebot liegt, einen zusätzlichen Punkt. Ist ein Angebot beispielsweise doppelt so teuer wie das niedrigste Angebot, erhält es 200 Punkte. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
Fester Wert (insgesamt): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ermittlung der Punkte für die Qualität der Fahrzeuge (Kriterium 2)
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für das Kriterium Qualität der Fahrzeuge zunächst einen Auf-schlag von 100 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Das Ergebnis sind die Punkte für die Qualität der Fahrzeuge. Zur Ermittlung der Qualität des Angebots werden folgende Unterkriterien berücksichtigt und wie folgt bewertet: - Garantierte Reichweite über Mindestreichweite (230 km) nach Ziff. 8 Abs. 2 der Besonderen Vertragsbedingungen, max. 30 Punkte. Angebote, mit einer Reichweite von 50 km oder mehr über der Mindestreichweite erhalten die volle Punktzahl. Angebote, die nur die Mindestreichweite garantieren, erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei einer garantierten Reichweite von 290 km erhält das Angebot 24 Punkte. - Sitzplatzkapazität über Mindestvorgabe (Lose 1 bis 3) bzw. Bewertung der Größe und Gestaltung der Sondernutzungsfläche (Los 4), max. 6 Punkte. o Lose 1 bis 3: Das Angebot mit der höchsten Sitzplatzkapazität über der Mindestvorgabe (Los 1: 38 Sitzplätze; Los 2: 55 Sitzplätze, Los 3: 45 Sitzplätze) er-hält die volle Punktzahl. Das Angebot mit der niedrigsten Sitzplatzkapazität er-hält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. o Los 4: Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 6 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 3 Punkte, bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als gut erhält das Angebot 4,5 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 6 sehr gut 4,5 gut 3 befriedigend 1,5 ausreichend 0 mangelhaft - Stehplatzkapazität (Lose 1 bis 3) bzw. Sitz- und Stehplatzkapazität (Los 4), max. 6 Punkte. o Lose 1 bis 3: Das Angebot mit der höchsten Stehplatzkapazität erhält die volle Punktzahl. Das Angebot mit der niedrigsten Stehplatzkapazität erhält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. o Los 4: Das Angebot mit der höchsten Sitz- und Stehplatzkapazität erhält die volle Punktzahl. Das Angebot mit der niedrigsten Sitz- und Stehplatzkapazität er-hält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. - Fahrgastfreundlichkeit und Fahrkomfort, max. 8 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 8 Punkte werden erzielt bei einer Be-wertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 4 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 8 sehr gut 6 gut 4 befriedigend 2 ausreichend 0 mangelhaft - Werkstattkonzept, max. 20 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 20 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 10 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 20 sehr gut 15 gut 10 befriedigend 5 ausreichend 0 mangelhaft - Erfüllung Soll-Positionen im Lastenheft, max. 30 Punkte. Für die Erfüllung der Soll-Positionen im Lastenheft werden Punkte entsprechend der einzelnen Festlegungen im Lastenheft vergeben, jedoch 0 Punkte, wenn nicht mindestens 15 Punkte im Lastenheft erreicht werden. Die Bewertung der Qualitätskriterien erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durch-schnitt der Bewertungen maßgeblich.
Fester Wert (insgesamt): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vertragsbedingungen (Kriterium 3)
Beschreibung: Jedes Angebot erhält für die Vertragsbedingungen zunächst einen Aufschlag von 100 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Das Ergebnis sind die Punkte für die Vertragsbedingungen. Hinsichtlich der Vertragsbedingungen werden folgende Unterkriterien berücksichtigt und wie folgt bewertet: - Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem in Monaten nach Nr. 5 der Tabelle in Ziff. 10.1 Abs. 1 der Besonderen Vertragsbedingungen, max. 20 Punkte. Angebote ab einer Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem von 144 Monaten erhalten die volle Punktzahl. Angebote mit einer Gewährleistungsfrist von bis zu 72 Monaten erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. - Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem in km nach Nr. 5 der Tabelle in Ziff. 10.1 Abs. 1 der Besonderen Vertragsbedingungen, max. 20 Punkte. Angebote ab einer Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem von 800.000 km erhalten die volle Punktzahl. Angebote mit einer Gewährleistungsfrist von bis zu 400.000 km erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. - Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von den vom Auftraggeber vorgeschlagenen Vertragsbedingungen nach den Verhandlungen im Übrigen (in den Losen 1, 3 und 4 einschließlich der Bewertung der ggf. verhandelten Liefertermine; in Los 2 erfolgt die Bewertung der Liefertermine im Kostenkriterium gemäß Ziff. 12.1), max. 60 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 60 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 30 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 60 sehr gut 45 gut 30 befriedigend 15 ausreichend 0 mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Gesamtwertung (betrifft die Kriterien 1 bis 3!): Für die Gesamtwertung werden die Kostenpunkte, die Punkte für die Qualität der Fahrzeuge und die Punkte für die Vertragsbedingungen addiert. Das Ergebnis ist die Gesamtpunktzahl. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtpunktzahl. Bei Gleich-stand erhält das Angebot mit der niedrigsten Qualitätspunktzahl den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, entscheidet das Los.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vgl. Ziff. 8 der Besonderen Vertragsbedingungen.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/02/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 98 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn die von der Vergabestelle festgelegte Preisobergrenze in Höhe von - 600.000 EUR (netto) pro Fahrzeug in Los 1, - 700.000 EUR (netto) pro Fahrzeug in Los 2, - 800.000 EUR (netto) pro Fahrzeug in Los 3 und - 400.000 EUR (netto) pro Fahrzeug in Los 4 um mehr als 10 % überschritten wird. Der Zuschlag steht zudem unter einem Gremienvorbehalt: Die Vergabestelle wird den Zuschlag nur erteilen, wenn der Aufsichtsrat des Auftraggebers seine Zustimmung erteilt. Wird das Verfahren aus einem der vorgenannten Gründe aufgehoben, hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden oder Vergütung seines Angebotsaufwandes (s. Ziff. 14 der Bewerbungsbedingungen).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Vgl. Ziff. 7 sowie Ziff. 11 der Besonderen Vertragsbedingungen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 155 GWB ff. und weisen insbesondere darauf hin, - dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht nach Maßgabe von § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB bei der Vergabestelle gerügt wird und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB), - dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist, - dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH
Registrierungsnummer: HRB 548
Postanschrift: Bahnhofstraße 125
Stadt: Hagenow
Postleitzahl: 19230
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3883616114
Fax: +49 3883616150
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammern
Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49 385 588 15164
Fax: +49 385 588 485 15817
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0fd66628-2a94-4325-9d1c-94c2ff857cb1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/01/2025 18:01:13 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 22335-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 9/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/01/2025