Deutschland – Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) – R9030 - RV Verbrauchsmaterialien zum Betreiben für Laborgeräte der Fa. Radiometer GmbH oder Alternativprodukt

757925-2024 - Ergebnis
Deutschland – Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) – R9030 - RV Verbrauchsmaterialien zum Betreiben für Laborgeräte der Fa. Radiometer GmbH oder Alternativprodukt
OJ S 241/2024 11/12/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelR9030 - RV Verbrauchsmaterialien zum Betreiben für Laborgeräte der Fa. Radiometer GmbH oder Alternativprodukt
BeschreibungR9030 - RV Verbrauchsmaterialien zum Betreiben für Laborgeräte der Fa. Radiometer GmbH oder Alternativprodukte, die kompatibel mit Laborgeräten der Fa. Radiometer GmbH sind. gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Kennung des Verfahrens7c3ad259-2d46-4530-9b12-150dc4681350
Interne Kennung6002706073-BAAINBw E2.4T
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtja
Begründung des beschleunigten VerfahrensElektronische Annahme von Angeboten
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: LOS 1 - 40 EA EINLASSANSCHLUSSDICHTUNG ABL90FLEX
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: LOS 2 - 60 EA EINLASSDICHTUNG ABL90 FLEX PLUS
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: LOS 3 - 200 EA EINLASSSONDE
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel: LOS 4 - 600 EA SENSORKASSETTE 300-TESTS 30-TAGE F.ABL90
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
Titel: LOS 5 - 600 EA SENSORKASSETTE 600-TESTS 30-TAGE F.ABL90
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
Titel: LOS 6 - 900 EA SENSORKASSETTE 900-TESTS 30-TAGE F.ABL90
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0007
Titel: LOS 7 - 300 EA SENSORKASSETTE 100-TESTS 30-TAGE F.ABL90
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0008
Titel: LOS 8 - 400 EA SENSORKASSETTE 100-TESTS 30-TAGE F.ABL90
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0008
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0009
Titel: LOS 9 - 150 EA SENSORKASSETTE SC90 KI300
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0009
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0010
Titel: LOS 10 - 2.000 EA LOESUNGSPACK SP90
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0010
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0011
Titel: LOS 11 - 200 PG ABL90 LOESUNGSPACK KI 680 ACTIVITIES
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0011
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0012
Titel: LOS 12 - 500 PG LOESUNGSPACK XL SP90XL
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0012
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0013
Titel: LOS 13 - 50 EA E1001 REFERENZELEKTRODE FÜR ABL7XX/8XX
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0013
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0014
Titel: LOS 14 - 50 EA ELEKTRODE PCO2 E788
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0014
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0015
Titel: LOS 15 - 80 SE ZUBEHOERSATZ F.REFERENZELEKTRODE D711
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0015
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0016
Titel: LOS 16 - 40 EA ZUBEHOERSATZ F. KALIUM-ELEKTRODE D722 /4
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0016
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0017
Titel: LOS 17 - 40 EA ZUBEHOERSATZ F.CHLORID-ELEKTRODE D744 /4
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0017
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0018
Titel: LOS 18 - 120 EA ZUBEHOERSATZ F.NATRIUM-ELEKTRODE D755 /4
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0018
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0019
Titel: LOS 19 - 60 EA ZUBEHOERSATZ F. O2-ELEKTRODE D799 /4
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0019
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0020
Titel: LOS 20 - 120 EA ZUBEHOERSATZ F.GLUCOSE-ELEKTRODE D7066/4
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0020
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0021
Titel: LOS 21 - 152 EA ZUBEHOERSATZ F.LACTAT-ELEKTRODE D7077 /4
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0021
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0022
Titel: LOS 22 - 1.200 EA EINWEGBEHAELTER RADIOMETER D513 600ML
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0022
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0023
Titel: LOS 23 - 80 BT HYPOCHLORIDLOESUNG S5362 100ML
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0023
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0024
Titel: LOS 24 - 160 EA KALIBRIERLOESUNG CTHB S7770 /4
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0025
Titel: LOS 25 - 250 BT REINIGUNGSLOESUNG F.ABL8XX/-FLEX 175ML
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0026
Titel: LOS 26 - 400 BT KALIBRIERLOESUNG 1 S1820 200ML
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0027
Titel: LOS 27 - 350 BT KALIBRIERLOESUNG 2 F.ABL8XX 200ML
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0027
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0028
Titel: LOS 28 - 2.000 BT SPUELLOESUNG F:ABL8XX 600ML
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0028
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0029
Titel: LOS 29 - 80 EA EINLASSDICHTUNG F. ABL825FLEX
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0029
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0030
Titel: LOS 30 - 100 EA EINLASS,SONDE
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0030
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0031
Titel: LOS 31 - 100 CAN KALIBRIERGAS 1 10BAR F. ABL825FLEX
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0031
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0032
Titel: LOS 32 - 80 BT KALIBRIERUN 2, 10BAR
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0032
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0033
Titel: LOS 33 - 504 RO REGISTRIERPAPIER F. ABL825FLEX /8
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0033
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0034
Titel: LOS 34 - 300 AM AUTOCHECK 5 PLUS LEVEL 1 /30
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0034
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0035
Titel: LOS 35 - 300 AM AUTOCHECK 5 PLUS LEVEL 2 /30
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0035
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0036
Titel: LOS 36 - 300 AM AUTOCHECK 5 PLUS LEVEL 3 /30
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0036
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0037
Titel: LOS 37 - 40 EA ABL825, FlLEX Q MIT BG, ELEC & OXI
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0037
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0038
Titel: LOS 38 - 100 EA GERINNSELFAENGER F.ABL90 FLEX /250
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0038
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0039
Titel: LOS 39 - 250 EA SAFECLINITUBES HEPARIN.KA.70UL VK+MS/250
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0039
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0040
Titel: LOS 40 - 250 EA SAFECLINITUBES HEPARIN.KA.45UL VK+MS/250
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0040
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0041
Titel: LOS 41 - 7.200 EA SAFEPICO PROBENNEHMER 0,7-1,5ML /100
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0041
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0042
Titel: LOS 42 - 8 EA PUMPENSCHLAUCH FUER LOESUNGEN
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0042
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0043
Titel: LOS 43 - 32 EA S-BOX ABL90 FLEX PLUS
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0043
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0044
Titel: LOS 44 - 16 EA ZUBEHOERSATZ F.C02-ELEKTRODE D788 /4
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0044
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0045
Titel: LOS 45 - 60 EA AUTOCHECK3+ LEVEL1 AMP/30
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0045
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0046
Titel: LOS 46 - 120 EA AUTOCHECK3+ LEVEL2 AMP/30
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0046
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0047
Titel: LOS 47 - 120 AM AUTOCHECK 3 PLUS LEVEL 3 /30
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0047
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0048
Titel: LOS 48 - 120 EA AUTOCHECK3+ LEVEL4 AMP/30
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0048
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0049
Titel: LOS 49 - 8 EA K ELEKTRODE FUER ABL7XX/8XX E722
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0049
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0050
Titel: LOS 50 - 8 EA CC ELEKTRODE FUER ABL7XX/8XX E733
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0050
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0051
Titel: LOS 51 - 8 EA CL ELEKTRODE FUER ABL7XX/8XX E744
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0051
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0052
Titel: LOS 52 - 8 EA NA ELEKTRODE FUER ABL7XX/8XX E755
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0052
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0053
Titel: LOS 53 - 8 EA LACTATE ELEKTRODE FUER ABL7XX/8XX E7077
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0053
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0054
Titel: LOS 54 - 8 EA GLICOSE ELEKTRODE FUER ABL7XX/8XX E7066
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0054
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0055
Titel: LOS 55 - 32 EA ZUBEHOERSATZ F.CALCIUM-ELEKTRODE D733 /4
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0055
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0056
Titel: LOS 56 - 20 EA ZUBEHOERSATZ F.C02-ELEKTRODE D788 /4
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0056
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0057
Titel: LOS 57 - 20 EA EINLASS,SONDE
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0057
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0058
Titel: LOS 58 - 10 EA ABL90 FLEX PLUS SPUELVORRICHTUNG
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB Produkte zum Betreiben von Blutgasanalysegeräte der Fa. Radiometer
Interne Kennung: LOT-0058
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns29/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 494958-2024
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0010
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0010
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0011
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0011
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0012
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0012
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0013
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0013
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0014
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0014
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0015
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0015
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0016
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0016
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0017
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0017
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0018
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0018
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0019
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0019
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0020
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0020
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0021
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0021
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0022
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0022
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0023
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0023
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0024
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0024
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0025
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0025
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0026
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0026
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0027
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0027
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0028
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0028
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0029
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0029
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0030
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0030
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0031
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0031
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0032
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0032
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0033
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0033
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0034
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0034
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0035
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0035
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0036
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0036
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0037
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0038
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0038
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0039
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0039
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0040
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0040
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0041
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0041
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0042
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0042
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0043
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0044
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0044
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0045
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0045
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0046
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0046
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0047
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0047
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0048
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0048
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0049
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0049
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0050
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0050
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0051
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0051
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0052
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0052
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0053
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0053
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0054
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0054
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0055
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0055
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0056
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0056
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0057
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0057
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0058
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersRadiometer GmbH
Offizielle BezeichnungRadiometer GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0058
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses03/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Registrierungsnummer: 991 1951 888
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1  
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: BAAINBw E2.4T
Telefon: +49 261-400-29790
Fax: +49 261-400-25241
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t: 022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Radiometer GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE811211609
Postanschrift: Europark Fichtenhain A 4  
Stadt: Krefeld
Postleitzahl: 47807
Land, Gliederung (NUTS): Krefeld, Kreisfreie Stadt (DEA14)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0006, LOT-0007, LOT-0008, LOT-0009, LOT-0010, LOT-0011, LOT-0012, LOT-0013, LOT-0014, LOT-0015, LOT-0016, LOT-0017, LOT-0018, LOT-0019, LOT-0020, LOT-0021, LOT-0022, LOT-0023, LOT-0024, LOT-0025, LOT-0026, LOT-0027, LOT-0028, LOT-0029, LOT-0030, LOT-0031, LOT-0032, LOT-0033, LOT-0034, LOT-0035, LOT-0036, LOT-0038, LOT-0039, LOT-0040, LOT-0041, LOT-0042, LOT-0044, LOT-0045, LOT-0046, LOT-0047, LOT-0048, LOT-0049, LOT-0050, LOT-0051, LOT-0052, LOT-0053, LOT-0054, LOT-0055, LOT-0056, LOT-0057, LOT-0058
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9693fbed-7ff6-4bb1-96af-8d45b5c58dfd - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/12/2024 10:07:31 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 757925-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 241/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/12/2024

Wähle einen Ort aus Rheinland-Pfalz

Adenau
Albig
Alflen
Altenahr
Altenkirchen (Westerwald)
Altrip
Alzey
Andernach
Annweiler am Trifels
Antweiler
Argenthal
Arzfeld
Asbach (Westerwald)
Bad Bergzabern
Bad Breisig
Bad Dürkheim
Bad Ems
Bad Hönningen
Bad Kreuznach
Bad Marienberg
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bad Sobernheim
Badem
Bann
Baumholder
Beckum
Bellheim
Bendorf
Bernkastel-Kues
Betzdorf
Beuren (Hochwald)
Billigheim-Ingenheim
Bingen am Rhein
Birkenfeld
Bitburg
Bobenheim-Roxheim
Bodenheim
Böhl-Iggelheim
Bolanden
Boppard
Bornheim (Pfalz)
Bruchmühlbach-Miesau
Budenheim
Burgbrohl
Cochem
Daaden
Dahn
Dannstadt-Schauernheim
Daubach (Westerwald)
Daun
Deidesheim
Dernau
Dernbach
Dhronecken
Dierdorf
Diez
Dudeldorf
Dudenhofen
Edenkoben
Eich
Eisenberg
Elmstein
Emmelshausen
Enkenbach-Alsenborn
Erpolzheim
Faid
Flomborn
Föhren
Frankenthal
Freckenfeld
Freinsheim
Gau-Algesheim
Gau-Bickelheim
Gebhardshain
Germersheim
Gerolsheim
Gerolstein
Großmaischeid
Grünstadt
Hachenburg
Hagenbach
Hahn-Flughafen
Hahnstätten
Halsenbach
Haßloch
Hatzenbühl
Hauenstein
Heidesheim am Rhein
Hermeskeil
Herrstein
Herxheim bei Landau
Heßheim
Hillesheim
Hinterweidenthal
Hochspeyer
Hof (Westerwald)
Höhr-Grenzhausen
Holzerath
Idar-Oberstein
Ingelheim am Rhein
Insheim
Irrel
Jockgrim
Johanniskreuz
Kaisersesch
Kaiserslautern
Kandel
Kanzem
Kappel
Kastellaun
Katzenelnbogen
Kelberg
Kell am See
Kempenich
Kempfeld
Kettig
Kirchberg
Kirchen
Kirchheimbolanden
Kirn
Klingenmünster
Kobern-Gondorf
Koblenz
Konz
Kröv
Kruft
Kusel
Lahnstein
Lambrecht
Lambsheim
Landau in der Pfalz
Landstuhl
Langenlonsheim
Lauterecken
Lingenfeld
Linz am Rhein
Longkamp
Ludwigshafen am Rhein
Maikammer
Mainz
Mastershausen
Maxdorf
Mayen
Mayschoß
Mendig
Mertloch
Meudt
Monsheim
Montabaur
Morbach
Mörsdorf
Moschheim
Mülheim-Kärlich
Münster-Sarmsheim
Mutterstadt
Nassau
Nastätten
Nentershausen
Neuerburg
Neustadt an der Weinstraße
Neuwied
Nickenich
Nieder-Olm
Niederwerth
Niederzissen
Oberkail
Oberwesel
Ochtendung
Odernheim am Glan
Offenbach an der Queich
Oppenheim
Osthofen
Otterberg
Pellingen
Pirmasens
Plaidt
Polch
Prüm
Puderbach
Ramstein-Miesenbach
Ransbach-Baumbach
Reinsfeld
Remagen
Rengsdorf
Rennerod
Rhaunen
Rhodt unter Rietburg
Rodalben
Rodder
Roßbach (Wied)
Rüdesheim (Nahe)
Rülzheim
Saarburg
Sankt Goar
Sankt Goarshausen
Schifferstadt
Schönenberg-Kübelberg
Schwabenheim an der Selz
Schweich
Selters
Simmern Hunsrück
Sinzig
Speicher (Eifel)
Speyer
Sprendlingen
Steinebach/Sieg
Stromberg
Thaleischweiler-Fröschen
Traben-Trarbach
Trier
Ulmen
Unkel
Vallendar
Wachenheim an der Weinstraße
Waldbreitbach
Waldfischbach-Burgalben
Waldrach
Waldsee
Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Weilerbach
Weißenthurm
Westerburg
Wiesbaum
Windesheim
Winnweiler
Wintrich
Wirges
Wissen
Wittlich
Wolfstein
Wöllstein
Wolsfeld
Worms
Wörrstadt
Wörth am Rhein
Zell
Zweibrücken