1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kaiserslautern
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Omnibussen im Gebiet der Stadt Kaiserslautern.
Beschreibung: Von der Vergabe erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112200) in der Stadt Kaiserslautern (NUTS-Code DEB32) sowie im Kreis Kaiserslautern (NUTS-Code DEB3F) in den Buslinienbündeln: • Stadtbus Kaiserslautern bestehend aus den VRN-Buslinien 101-108, (109), 111, 112, 113, 114-117 • Nachtbus Kaiserslautern bestehend aus den VRN-Buslinien N1-N4, N40, N6, N7, N10, N12 deren aktuelles Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichenVerbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden. Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Westpfalz wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigen zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert.
Interne Kennung: E31111747
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Hinweis zum Verfahren: Die Vergabe erfolgt als Direktvergabe (Inhouse-Vergabe) nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m § 108 GWB und Art. 12 RL 2014/24 EU. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge (§ 8a Abs. 2 S. 2 PBefG) Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i.S.d. § 8a Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Die Frist wird durch diese Vorinformation für die von der beabsichtigten Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste (Linienverkehre) ausgelöst. Der Betrieb der o. g. Linien ist zum 15.12.2025 aufzunehmen, mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2040. Nach der Rechtsprechung gehört die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte für fehlende Kostendeckung Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller die Personenverkehrsdienste während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem, dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste war bislang nicht kostendeckend möglich. Die Stadt Kaiserslautern geht aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben nicht zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen der Stadt Kaiserslautern möglich ist. Aus Sicht der Stadt Kaiserslautern bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Personenverkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Vorinformation einer Direktvergabe als In-House-Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 Abs. 1 GWB.
3. Teil
3.1.
Technische ID des Teils: PAR-0001
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Omnibussen im Gebiet der Stadt Kaiserslautern.
Beschreibung: Von der Vergabe erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112200) in der Stadt Kaiserslautern (NUTS-Code DEB32) sowie im Kreis Kaiserslautern (NUTS-Code DEB3F) in den Buslinienbündeln: • Stadtbus Kaiserslautern bestehend aus den VRN-Buslinien 101-108, (109), 111, 112, 113, 114-117 • Nachtbus Kaiserslautern bestehend aus den VRN-Buslinien N1-N4, N40, N6, N7, N10, N12 deren aktuelles Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Wesentliche Grundlage für die Konzeption neuer Angebote ist der aktuell gültige Nahverkehrsplan der Stadt Kaiserslautern aus dem Jahr 2024. Im gesamten Linienbündel ist der Einsatz von Bussen mit alternativen Antriebsformen gemäß dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz) für die Umsetzung der Clean Vehicles Directive (CVD) angedacht. Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Direktvergabe Stadt- und Nachtbus Kaiserslautern sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rhein-neckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Stadt Kaiserslautern: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_kaiserslautern_web.pdf. Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
Land: Deutschland
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns: 15/12/2025
Laufzeit: 180 Monate
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kaiserslautern
Registrierungsnummer: DE148641057
Stadt: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67657
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Telefon: 0621107700
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Registrierungsnummer: DE143845578
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Telefon: 0621107700
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: DE355604198
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: 06131162234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3f311b56-7af6-47de-a17d-d9dbe0877589 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/12/2024 18:02:59 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 748303-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 238/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/12/2024
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 05/12/2025