Deutschland – Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste – 48/2024/G: Verpachtung einer Fläche südlich LP30 im Seehafen Rostock zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Anlage für den Seeumschlag, die Lagerung und / oder Bearbeitung von über die Kaikante der ROSTOCK PORT gehenden Gütern

701318-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste – 48/2024/G: Verpachtung einer Fläche südlich LP30 im Seehafen Rostock zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Anlage für den Seeumschlag, die Lagerung und / oder Bearbeitung von über die Kaikante der ROSTOCK PORT gehenden Gütern
OJ S 224/2024 18/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungROSTOCK PORT GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des Auftraggebers: Hafeneinrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel48/2024/G: Verpachtung einer Fläche südlich LP30 im Seehafen Rostock zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Anlage für den Seeumschlag, die Lagerung und / oder Bearbeitung von über die Kaikante der ROSTOCK PORT gehenden Gütern
BeschreibungZur Verpachtung steht daher zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Anlage für den Seeumschlag, die Lagerung und / oder Bearbeitung von über die Kaikante der ROSTOCK PORT gehenden Gütern eine Fläche südlich des Hafenbeckens B eine Fläche mit einer Größe von ca. 36.000 m². Die Fläche war im nördlichen Bereich bebaut und wurde ca. 2009 beräumt. An die Fläche angrenzend befinden sich östlich und westlich Gleisanlagen der DB InfraGo (Vorstellgruppen Pier II Ost und Pier III West). Eine Nutzung dieser Gleise ist zwischen der DB InfraGo und dem Pächter der Konzessionsfläche abzustimmen. Nördlich angrenzend an die Fläche befindet sich ein Büro- und Verwaltungsstandort. Die Straßenanbindung erfolgt über die für die Befahrung mit STVZO-zugelassenen Fahrzeugen ausgelegte Zufahrt zur Ost-West-Straße. Östlich der Fläche unterquert die Ost-West-Straße verschiedene Förderbänder. Diese wurden durch Dritte auf Grundlage separater Flächennutzungsverträge errichtet, so dass Anpassungen allein im Einvernehmen mit den Anlageneigentümern durch den Pächter erfolgen können. Das Lichtraumprofil unter den Förderbändern lässt eine Befahrung mit STVZO-zugelassenen Fahrzeugen uneingeschränkt zu. Die Liegeplätze im Seehafen Rostock sind öffentlich nutzbar und über das Straßennetz des Seehafens erreichbar. Der nächstgelegene Liegeplatz 30 ist ca. 400m entfernt. Der Pachtvertrag soll fest für die nächsten 20 Jahre abgeschlossen werden. Weist der Pächter einen entsprechenden Bedarf nach, kann dem Pächter ein einseitiges Optionsrecht eingeräumt werden, den Pachtvertrag zweimal für fünf Jahre zu verlängern. Die Fläche soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt verpachtet werden. Die Pachtflächen werden mit örtlicher Übergabe übergeben, wie sie zum Zeitpunkt der Übergabe stehen und liegen. Es ist alleinige Sache des Pächters zu prüfen, ob die Flächen für die Errichtung und Betreibung einer Anlage entsprechend des Angebotes des Pächters geeignet sind. Der Verpächter übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit des Pachtobjekts, insbesondere für die angegebene Maße, Tragfähigkeiten sowie Informationen zu Artenschutz- und naturschutzrechtlichen Belangen der Pachtflächen. Der Pächter wird sich in dem Pachtvertrag zur Errichtung der in seiner Konzeption dargestellten Anlagen bzw. Bauwerke verpflichten. Der Pächter ist berechtigt und verpflichtet, das Pachtgrundstück ausschließlich für die im Angebot angegebenen gewerblichen Zwecke zu nutzen. Eine Untervermietung des Betriebes bzw. jede sonstige Überlassung durch den Pächter bedarf der Zustimmung des Verpächters. Der jährliche Pachtzins soll bei Vertragsbeginn mindestens 7,20 EUR/m² netto betragen. Der Pachtzins kann sich während der Vertragslaufzeit auf Grund der Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel verändern. Der Pächter verpflichtet sich ab 2027 zu einem Umschlag entsprechend seines Angebotes. Der Pächter hat dem Verpächter die Mengen nachzuweisen. Der Pächter verpflichtet sich weiterhin, dauerhaft entsprechend seines Angebotes, mindestens jedoch 25 Vollzeitarbeitsplätze bzw. eine den Vollzeitarbeitsplätzen entsprechende Anzahl an Teilzeitarbeitsplätzen am Standort in Rostock neu zu schaffen. Dabei ist es dem Pächter freigestellt, die Arbeitsplätze im eigenen Betrieb zu schaffen oder durch Dritte, die die Tätigkeiten für den Pächter erbringen, schaffen zu lassen. Nachweispflichtig und – im Falle der Nichterfüllung – zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, bleibt stets der Pächter. Die vom Pächter errichteten Anlagen und Bauwerke bleiben Eigentum des Pächters. Die Pachtfläche ist bei Beendigung des Pachtvertrages beräumt an den Verpächter zurück zu geben, ohne dass der Verpächter hierfür eine Entschädigung leistet. Sichert der Pächter in seinem Angebot die Auswahlkriterien betreffende Konditionen (z.B. Schaffung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen, Umschlagmengen etc.) zu, wird die Nichteinhaltung durch Vertragsstrafen sanktioniert.
Kennung des Verfahrens860d0810-6ad7-4abc-9355-89c668792e65
Interne Kennung48/2024/G
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber ist durch ein Unternehmen auf den Bedarf an den im Rahmen dieser Ausschreibung festgelegten Konzessionsleistungen hingewiesen worden. Dieses Unternehmen hat hierbei angefragt, ob Fläche 15 im Rahmen eines langfristigen Pachtvertrages für die hier gegenständlichen Konzessionsleistungen zur Verfügung steht. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Widersprüche bzw. verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter dies unverzüglich in Textform über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals mitzuteilen. Sämtliche verfahrensrelevanten Mitteilungen bzw. Rückfragen erfolgen über das Vergabeportal. Fragen werden grundsätzlich anonymisiert über das Vergabeportal beantwortet. Für die Teilnahme an diesem Verfahren werden keine Kosten/ Auslagen erstattet. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen zu den vorliegenden Unterlagen einzuholen. Hinweise zum Verfahren: - Das vorliegende Verhandlungsverfahren wird mehrstufig durchgeführt. - Zunächst werden in einem Teilnahmewettbewerb auf Grundlage objektiver Eignungskriterien diejenigen Bewerber ermittelt, die die ROSTOCK PORT GmbH zur Angebotsabgabe Teilnahme an der Verhandlungsrunde auffordert. - Die ROSTOCK PORT GmbH macht von ihrem Recht Gebrauch, die Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer, die im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb zur Teilnahme an der Verhandlungsrunde Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf 3 Teilnehmer zu begrenzen. Die Kriterien für die Auswahl der Bewerber ergeben sich aus der Anlage - "Eignungskriterien". Die drei bestplatzierten Bieter gem. der Kriterien werden in die Verhandlungsrunde aufgenommen. Bei Punktgleichheit entscheidet erforderlichenfalls das Los. Der Teilnahmeantrag ist mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen fristgerecht über den in der Veröffentlichung angegebenen Link einzureichen. ROSTOCK PORT GmbH behält sich die Nachforderung vor. - Nach Auswertung der Teilnahmeanträge wird die ROSTOCK PORT GmbH die bestplatzierten 3 Bewerber zur Verhandlungsrunde einladen und den Entwurf des Pachtvertrages übersenden. Gleichzeitig wird die ROSTOCK PORT GmbH zur Abgabe eines indikativen Angebotes auffordern. ROSTOCK PORT GmbH wird anschließend die Verhandlungsgespräche führen. Nach Abschluss der Verhandlungen wird ROSTOCK PORT GmbH die Bieter zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes auffordern und anhand der bekanntgegebenen Wertungskriterien den Bestbieter ermitteln sowie Zuschlag erteilen. - Die Angebote sind ist mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen fristgerecht über das Vergabeportal einzureichen. Zu spät eingegangene Teilnahmeanträge und Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die geforderten Nachweise/Erklärungen sind für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft lückenlos vorzulegen. Es genügt, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Der Konzessionswert sowie die angestrebte Laufzeit des Pachtvertrages richten sich nach den Vorgaben der KonzVgV und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Angaben sind daher nur als exemplarisch zu verstehen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: 48/2024/G: Verpachtung einer Fläche südlich LP30 im Seehafen Rostock zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Anlage für den Seeumschlag, die Lagerung und / oder Bearbeitung von über die Kaikante der ROSTOCK PORT gehenden Gütern
Beschreibung: Zur Verpachtung steht daher zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Anlage für den Seeumschlag, die Lagerung und / oder Bearbeitung von über die Kaikante der ROSTOCK PORT gehenden Gütern eine Fläche südlich des Hafenbeckens B eine Fläche mit einer Größe von ca. 36.000 m². Die Fläche war im nördlichen Bereich bebaut und wurde ca. 2009 beräumt. An die Fläche angrenzend befinden sich östlich und westlich Gleisanlagen der DB InfraGo (Vorstellgruppen Pier II Ost und Pier III West). Eine Nutzung dieser Gleise ist zwischen der DB InfraGo und dem Pächter der Konzessionsfläche abzustimmen. Nördlich angrenzend an die Fläche befindet sich ein Büro- und Verwaltungsstandort. Die Straßenanbindung erfolgt über die für die Befahrung mit STVZO-zugelassenen Fahrzeugen ausgelegte Zufahrt zur Ost-West-Straße. Östlich der Fläche unterquert die Ost-West-Straße verschiedene Förderbänder. Diese wurden durch Dritte auf Grundlage separater Flächennutzungsverträge errichtet, so dass Anpassungen allein im Einvernehmen mit den Anlageneigentümern durch den Pächter erfolgen können. Das Lichtraumprofil unter den Förderbändern lässt eine Befahrung mit STVZO-zugelassenen Fahrzeugen uneingeschränkt zu. Die Liegeplätze im Seehafen Rostock sind öffentlich nutzbar und über das Straßennetz des Seehafens erreichbar. Der nächstgelegene Liegeplatz 30 ist ca. 400m entfernt. Der Pachtvertrag soll fest für die nächsten 20 Jahre abgeschlossen werden. Weist der Pächter einen entsprechenden Bedarf nach, kann dem Pächter ein einseitiges Optionsrecht eingeräumt werden, den Pachtvertrag zweimal für fünf Jahre zu verlängern. Die Fläche soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt verpachtet werden. Die Pachtflächen werden mit örtlicher Übergabe übergeben, wie sie zum Zeitpunkt der Übergabe stehen und liegen. Es ist alleinige Sache des Pächters zu prüfen, ob die Flächen für die Errichtung und Betreibung einer Anlage entsprechend des Angebotes des Pächters geeignet sind. Der Verpächter übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit des Pachtobjekts, insbesondere für die angegebene Maße, Tragfähigkeiten sowie Informationen zu Artenschutz- und naturschutzrechtlichen Belangen der Pachtflächen. Der Pächter wird sich in dem Pachtvertrag zur Errichtung der in seiner Konzeption dargestellten Anlagen bzw. Bauwerke verpflichten. Der Pächter ist berechtigt und verpflichtet, das Pachtgrundstück ausschließlich für die im Angebot angegebenen gewerblichen Zwecke zu nutzen. Eine Untervermietung des Betriebes bzw. jede sonstige Überlassung durch den Pächter bedarf der Zustimmung des Verpächters. Der jährliche Pachtzins soll bei Vertragsbeginn mindestens 7,20 EUR/m² netto betragen. Der Pachtzins kann sich während der Vertragslaufzeit auf Grund der Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel verändern. Der Pächter verpflichtet sich ab 2027 zu einem Umschlag entsprechend seines Angebotes. Der Pächter hat dem Verpächter die Mengen nachzuweisen. Der Pächter verpflichtet sich weiterhin, dauerhaft entsprechend seines Angebotes, mindestens jedoch 25 Vollzeitarbeitsplätze bzw. eine den Vollzeitarbeitsplätzen entsprechende Anzahl an Teilzeitarbeitsplätzen am Standort in Rostock neu zu schaffen. Dabei ist es dem Pächter freigestellt, die Arbeitsplätze im eigenen Betrieb zu schaffen oder durch Dritte, die die Tätigkeiten für den Pächter erbringen, schaffen zu lassen. Nachweispflichtig und – im Falle der Nichterfüllung – zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, bleibt stets der Pächter. Die vom Pächter errichteten Anlagen und Bauwerke bleiben Eigentum des Pächters. Die Pachtfläche ist bei Beendigung des Pachtvertrages beräumt an den Verpächter zurück zu geben, ohne dass der Verpächter hierfür eine Entschädigung leistet. Sichert der Pächter in seinem Angebot die Auswahlkriterien betreffende Konditionen (z.B. Schaffung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen, Umschlagmengen etc.) zu, wird die Nichteinhaltung durch Vertragsstrafen sanktioniert.
Interne Kennung: 48/2024/G
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Pachtvertrag soll fest für die nächsten 20 Jahre abgeschlossen werden. Weist der Pächter einen entsprechenden Bedarf nach, kann dem Pächter ein einseitiges Optionsrecht eingeräumt werden, den Pachtvertrag zweimal für fünf Jahre zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2025
Enddatum der Laufzeit28/02/2055
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der AuswahlkriterienAuftragsunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 20/12/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Frist für den Eingang der Angebote: 07/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltROSTOCK PORT GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltMinisterium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
TED eSenderPublications Office of the European Union
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ROSTOCK PORT GmbH
Registrierungsnummer: DE 137382273
Postanschrift: Ost-West-Straße 32  
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18147
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: 03813504102
Internetadresse: www.rostock-port.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Registrierungsnummer: 0000
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14  
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
Telefon: 038558815164
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 10198312-163a-4d2a-bbb5-619ae1281f35 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/11/2024 13:46:35 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 701318-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 224/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/11/2024