1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Bad Dürkheim
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Germersheim
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Speyer
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neustadt an der Weinstraße
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigshafen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe Linienbündel Rheinpfalz
Beschreibung: Der Rhein-Pfalz-Kreis, der Landkreis Bad Dürkheim, der Landkreis Germersheim, die Stadt Speyer, die Stadt Neustadt sowie die Stadt Ludwigshafen beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 15.06.2025 für das VRN Linienbündel Rheinpfalz einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Juni 2040 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorderpfalz und Rheinhessen wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer aus-reichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Kennung des Verfahrens: 059badd0-d81e-46fa-aedd-fe236b2e9f0a
Interne Kennung: E88832556
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen der Rhein-Pfalz-Kreis, der Landkreis Bad Dürkheim, der Landkreis Germersheim, die Stadt Speyer, die Stadt Neustadt sowie die Stadt Ludwigshafen handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rhein-Pfalz-Kreis, im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m dem 4. Teil des GWB für das Linienbündel Rheinpfalz
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Gemeinwirtschaftliche Busverkehrsleistungen - Vergabe Linienbündel Rheinpfalz
Beschreibung: Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber. Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen. Leistungsbaustein A1 (Grundangebot, konventioneller Antrieb [Diesel]): Linie 482 Erpolzheim/ Freinsheim/ Gerolsheim – Lambsheim – Maxdorf Linie 483 Bad Dürkheim – Wachenheim – Ellerstadt – Birkenheide Linie 570 (Ludwigshafen –) Rheingönheim – Altrip Linie 571 Ludwigshafen – Mutterstadt – Dannstadt – Hochdorf – Meckenheim – Haßloch Linie 572 (Ludwigshafen –) Rheingönheim – Neuhofen – Waldsee – Speyer Linie 573 Speyer – Mechtersheim – Heiligenstein – Berghausen – Dudenhofen – Iggelheim – Böhl – Haßloch Linie 574 (Geinsheim –) Haßloch – Meckenheim – Deidesheim/ Forst Linie 580 Ludwigshafen – Dannstadt – Assenheim – Rödersheim – Meckenheim – Deidesheim - Ruppertsberg Linie 581 Ludwigshafen – Mutterstadt - Limburgerhof Linie 582 (Ludwigshafen –) Rheingönheim – Neuhofen – Limburgerhof Linie 583 Schifferstadt/ Mutterstadt – Dannstadt – Maxdorf Linie 585 (Oggersheim –) Mutterstadt – Limburgerhof – Schifferstadt/ Ludwigshafen Linie 586 Schifferstadt – Iggelheim – Böhl – Hochdorf – Assenheim – Gronau – Rödersheim – Meckenheim Leistungsbaustein D1 (vollständige Umstellung auf batteriebetriebene Elektrofahrzeuge ab Betriebsbeginn zum Sommerfahrplanwechsel 2025): Linie 484 Maxdorf – Birkenheide Linie 575 Gönnheim – Rödersheim – Gronau – Assenheim – Hochdorf – Böhl Linie 584 Schifferstadt – Dannstadt – Schauernheim – Maxdorf Linie 587 Limburgerhof – Mutterstadt – Oggersheim
Interne Kennung: Linienbündel Rheinpfalz
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Speyer, Kreisfreie Stadt (DEB38)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bad Dürkheim (DEB3C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Germersheim (DEB3E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Rheinpfalz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 09/06/2040
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift)finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.1.2023.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter https://lsjv.rlp.de/themen/arbeit/landestariftreue-nach-dem-lttg Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen der Rhein-Pfalz-Kreis, der Landkreis Bad Dürkheim, der Landkreis Germersheim, die Stadt Speyer, die Stadt Neustadt sowie die Stadt Ludwigshafen handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Innovatives Ziel: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter sind im Vergleich zu anderen bereits auf dem Markt verfügbaren Bauleistungen, Dienstleistungen oder Gütern neuartig.
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 22 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 22.2). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
Beschaffungsdienstleister: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DB Regio Bus Mitte GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: TEN-0001
Datum der Auswahl des Gewinners: 18/07/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 29/07/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie: Bus (M3)
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 12
Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 76
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
Registrierungsnummer: USt-ID.DE143845578
Abteilung: VRN Vergabestelle
Postanschrift: B1 3-5
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: VRN Vergabestelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE149137931
Postanschrift: Europaplatz 5
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67063
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Pfalz-Kreis (DEB3I)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Bad Dürkheim
Registrierungsnummer: USt-IdNR:DE149370186
Postanschrift: Philipp-Fauth-Str. 11
Stadt: Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67098
Land, Gliederung (NUTS): Bad Dürkheim (DEB3C)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Germersheim
Registrierungsnummer: 07334
Postanschrift: Luipoldstraße 1
Stadt: Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land, Gliederung (NUTS): Germersheim (DEB3E)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Stadt Speyer
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE149689876
Postanschrift: Große Himmelsgasse 10
Stadt: Speyer
Postleitzahl: 67346
Land, Gliederung (NUTS): Speyer, Kreisfreie Stadt (DEB38)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neustadt an der Weinstraße
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE149390961
Postanschrift: Amalienstraße 6
Stadt: Neustadt an der Weinstraße
Postleitzahl: 67343
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigshafen
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE149137907
Postanschrift: Rathausplatz 20
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: 06131162234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: DB Regio Bus Mitte GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: USt-IdNr.: DE 814148458
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 9bf24b65-5b14-49e9-85ad-c0e14fcbaee1-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f4df3ed4-ea2c-481b-9d00-a779618174db - 02
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 695199-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 222/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/11/2024