Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Entsorgung von Altmetallfraktionen aus der MBA Linkenbach

685176-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Entsorgung von Altmetallfraktionen aus der MBA Linkenbach
OJ S 219/2024 11/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAbfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEntsorgung von Altmetallfraktionen aus der MBA Linkenbach
BeschreibungGegenstand der Ausschreibung ist - die Übernahme, Verwiegung und der Transport inkl. Anlieferung von folgenden Altmetallfraktionen aus der MBA Linkenbach: - Fe-Schrott aus Überkorn - Fe-Schrott aus Unterkorn - NE-Schrott aus Überkorn - die (endgültige) Entsorgung inkl. Dokumentation der jeweiligen Altmetallfraktion Die Leistungen der Rahmenvereinbarung werden in drei Losen vergeben.
Kennung des Verfahrens3c1c6265-942b-4ab6-a4df-d649407d8253
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtNeuwied
Land, Gliederung (NUTS)Neuwied (DEB18)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLandkreis Neuwied
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann3
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Fe-Schrott aus Überkorn
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist - die Übernahme, Verwiegung und der Transport inkl. Anlieferung von folgenden Altmetallfraktionen aus der MBA Linkenbach: - Fe-Schrott aus Überkorn - Fe-Schrott aus Unterkorn - NE-Schrott aus Überkorn - die (endgültige) Entsorgung inkl. Dokumentation der jeweiligen Altmetallfraktion Die Leistungen der Rahmenvereinbarung werden in drei Losen vergeben.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landkreis Neuwied
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/02/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag kann je Los zweimal um jeweils ein Jahr nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister
BeschreibungZum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister - bei Bietern aus nicht-deutschsprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnunga) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen
BeschreibungZum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.1.6)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnungb) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
BeschreibungZum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern in einem Geschäftsjahr kein Umsatz generiert wurde, ist der Wert "0" einzusetzen (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.1.2)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnungc) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung
BeschreibungZum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Entsorgung oder Vermarktung von Metallen aus MBA oder Metallen anderer Herkunft, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern in einem Geschäftsjahr kein Umsatz generiert wurde, ist der Wert "0" einzusetzen (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.1.2)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungEignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt
BeschreibungZum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: o Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Entsorgung oder Vermarktung von mindestens 250 Mg/a Metallen aus MBA oder Metallen anderer Herkunft, mit Angabe der entsorgten oder vermarkteten Mengen pro Jahr an Metallen aus MBA oder Metallen anderer Herkunft, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblätter III.1.3). Hinweis: Sofern der Bieter abweichende Referenzlisten besitzt, kann er auch diese Referenzlisten übermitteln, wenn diese die gemäß Formblatt III.1.3 der Vergabeunterlagen geforderten Inhalte enthalten. Wenn ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, kann er sich auf eine Referenz berufen und muss nicht drei verschiedene Referenzen vorlegen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungNeben den Belegen zur Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I der Vergabeunterlagen noch näher konkretisiert werden und für die im Teil III der Vergabeunterlagen z.T. Formblätter enthalten sind:
Beschreibung1. - Angaben zum Bieter, - bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft, - Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen, - Eigenerklärungen des Bieters zum LTTG, - Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb, - bei Eignungsleihe: Auf Verlangen des AG zusätzliche Nachweise gem. § 47 VgV. 2. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. 3. Der AG schließt mit allen Unternehmen, die ein wertbares Angebot abgeben, fachkundig und leistungsfähig (geeignet) sind und nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind, je Los eine Rahmenvereinbarung ab. Eine Höchstzahl derjenigen Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen wird, wird nicht festgelegt. Mit den AN, mit denen der AG die Rahmenvereinbarungen abschließt, wird ein Wettbewerb zur Vergabe der Einzelaufträge zur Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen durchgeführt. Ein Anspruch auf eine Mindestanzahl an Einzelaufträgen besteht nicht. 4. Im Rahmen des Wettbewerbs zum Einzelabruf - Angaben zu einer oder mehrere Entsorgungsanlage(n), die für die Leistungserbringung genutzt werden soll(en), einschl. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit der angegebenen Anlage(n) für die Leistungen und Aufgaben, die nach den Vergabeunterlagen zu erbringen bzw. zu erfüllen sind, und Eigenerklärung zur Anlagenverfügbarkeit sowie Eigenerklärung, dass die Entsorgung (inkl. Rest- und Störstoffe) in der/den benannten Anlage(n) ordnungsgemäß und endgültig erfolgt; Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E58479719
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E58479719
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss53 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Fe-Schrott aus Unterkorn
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist - die Übernahme, Verwiegung und der Transport inkl. Anlieferung von folgenden Altmetallfraktionen aus der MBA Linkenbach: - Fe-Schrott aus Überkorn - Fe-Schrott aus Unterkorn - NE-Schrott aus Überkorn - die (endgültige) Entsorgung inkl. Dokumentation der jeweiligen Altmetallfraktion Die Leistungen der Rahmenvereinbarung werden in drei Losen vergeben.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/02/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag kann je Los zweimal um jeweils ein Jahr nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister
BeschreibungZum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister - bei Bietern aus nicht-deutschsprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnunga) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen
BeschreibungZum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.1.6)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnungb) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
BeschreibungZum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern in einem Geschäftsjahr kein Umsatz generiert wurde, ist der Wert "0" einzusetzen (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.1.2)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnungc) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung
BeschreibungZum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Entsorgung oder Vermarktung von Metallen aus MBA oder Metallen anderer Herkunft, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern in einem Geschäftsjahr kein Umsatz generiert wurde, ist der Wert "0" einzusetzen (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.1.2)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungEignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt
BeschreibungZum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: o Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Entsorgung oder Vermarktung von mindestens 250 Mg/a Metallen aus MBA oder Metallen anderer Herkunft, mit Angabe der entsorgten oder vermarkteten Mengen pro Jahr an Metallen aus MBA oder Metallen anderer Herkunft, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblätter III.1.3). Hinweis: Sofern der Bieter abweichende Referenzlisten besitzt, kann er auch diese Referenzlisten übermitteln, wenn diese die gemäß Formblatt III.1.3 der Vergabeunterlagen geforderten Inhalte enthalten. Wenn ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, kann er sich auf eine Referenz berufen und muss nicht drei verschiedene Referenzen vorlegen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungNeben den Belegen zur Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I der Vergabeunterlagen noch näher konkretisiert werden und für die im Teil III der Vergabeunterlagen z.T. Formblätter enthalten sind:
Beschreibung1. - Angaben zum Bieter, - bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft, - Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen, - Eigenerklärungen des Bieters zum LTTG, - Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb, - bei Eignungsleihe: Auf Verlangen des AG zusätzliche Nachweise gem. § 47 VgV. 2. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. 3. Der AG schließt mit allen Unternehmen, die ein wertbares Angebot abgeben, fachkundig und leistungsfähig (geeignet) sind und nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind, je Los eine Rahmenvereinbarung ab. Eine Höchstzahl derjenigen Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen wird, wird nicht festgelegt. Mit den AN, mit denen der AG die Rahmenvereinbarungen abschließt, wird ein Wettbewerb zur Vergabe der Einzelaufträge zur Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen durchgeführt. Ein Anspruch auf eine Mindestanzahl an Einzelaufträgen besteht nicht. 4. Im Rahmen des Wettbewerbs zum Einzelabruf - Angaben zu einer oder mehrere Entsorgungsanlage(n), die für die Leistungserbringung genutzt werden soll(en), einschl. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit der angegebenen Anlage(n) für die Leistungen und Aufgaben, die nach den Vergabeunterlagen zu erbringen bzw. zu erfüllen sind, und Eigenerklärung zur Anlagenverfügbarkeit sowie Eigenerklärung, dass die Entsorgung (inkl. Rest- und Störstoffe) in der/den benannten Anlage(n) ordnungsgemäß und endgültig erfolgt; Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E58479719
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss53 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: NE-Schrott aus Überkorn
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist - die Übernahme, Verwiegung und der Transport inkl. Anlieferung von folgenden Altmetallfraktionen aus der MBA Linkenbach: - Fe-Schrott aus Überkorn - Fe-Schrott aus Unterkorn - NE-Schrott aus Überkorn - die (endgültige) Entsorgung inkl. Dokumentation der jeweiligen Altmetallfraktion Die Leistungen der Rahmenvereinbarung werden in drei Losen vergeben.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landkreis Neuwied
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/02/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag kann je Los zweimal um jeweils ein Jahr nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister
BeschreibungZum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister - bei Bietern aus nicht-deutschsprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnunga) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen
BeschreibungZum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.1.6)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnungb) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
BeschreibungZum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern in einem Geschäftsjahr kein Umsatz generiert wurde, ist der Wert "0" einzusetzen (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.1.2)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnungc) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung
BeschreibungZum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Entsorgung oder Vermarktung von Metallen aus MBA oder Metallen anderer Herkunft, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern in einem Geschäftsjahr kein Umsatz generiert wurde, ist der Wert "0" einzusetzen (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.1.2)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungEignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt
BeschreibungZum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: o Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Entsorgung oder Vermarktung von mindestens 250 Mg/a Metallen aus MBA oder Metallen anderer Herkunft, mit Angabe der entsorgten oder vermarkteten Mengen pro Jahr an Metallen aus MBA oder Metallen anderer Herkunft, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblätter III.1.3). Hinweis: Sofern der Bieter abweichende Referenzlisten besitzt, kann er auch diese Referenzlisten übermitteln, wenn diese die gemäß Formblatt III.1.3 der Vergabeunterlagen geforderten Inhalte enthalten. Wenn ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, kann er sich auf eine Referenz berufen und muss nicht drei verschiedene Referenzen vorlegen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungNeben den Belegen zur Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I der Vergabeunterlagen noch näher konkretisiert werden und für die im Teil III der Vergabeunterlagen z.T. Formblätter enthalten sind:
Beschreibung1. - Angaben zum Bieter, - bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft, - Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen, - Eigenerklärungen des Bieters zum LTTG, - Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb, - bei Eignungsleihe: Auf Verlangen des AG zusätzliche Nachweise gem. § 47 VgV. 2. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. 3. Der AG schließt mit allen Unternehmen, die ein wertbares Angebot abgeben, fachkundig und leistungsfähig (geeignet) sind und nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind, je Los eine Rahmenvereinbarung ab. Eine Höchstzahl derjenigen Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen wird, wird nicht festgelegt. Mit den AN, mit denen der AG die Rahmenvereinbarungen abschließt, wird ein Wettbewerb zur Vergabe der Einzelaufträge zur Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen durchgeführt. Ein Anspruch auf eine Mindestanzahl an Einzelaufträgen besteht nicht. 4. Im Rahmen des Wettbewerbs zum Einzelabruf - Angaben zu einer oder mehrere Entsorgungsanlage(n), die für die Leistungserbringung genutzt werden soll(en), einschl. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit der angegebenen Anlage(n) für die Leistungen und Aufgaben, die nach den Vergabeunterlagen zu erbringen bzw. zu erfüllen sind, und Eigenerklärung zur Anlagenverfügbarkeit sowie Eigenerklärung, dass die Entsorgung (inkl. Rest- und Störstoffe) in der/den benannten Anlage(n) ordnungsgemäß und endgültig erfolgt; Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E58479719
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss53 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 99
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
Registrierungsnummer: *
Postanschrift: Carl-Borgward-Str. 12  
Stadt: Neuwied
Postleitzahl: 56566
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
Telefon: 0 26 31803482
Internetadresse: https://www.kreis-neuwied.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 42fec144-5dec-4c6a-8999-70c68127e3ed - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/11/2024 16:03:43 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 685176-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 219/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/11/2024

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