5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Betriebsstätte im Umkreis von 3 km zum Helios Klinikum Schwerin
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19055
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Träger hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung zweimalig um je weitere 24 Monate bis zum 30. April 2033 bzw. 30. April 2035 zu verlängern (2 mal 2 Jahresoptionszeitraum).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: gemäß Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 6 Monate - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): von der zuständigen Behörde (Krankenkasse) ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 6 Monate - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan und gültig und nicht älter als 6 Monate - Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: - Konzept zur Durchführung eines qualifizierten Krankentransportes (Erreichung der Mindestpunktzahl) - Personalausfallkonzept (Erreichung der Mindestpunktzahl) - Sachmittelausfallkonzept (Erreichung der Mindestpunktzahl)
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (sofern zur Eintragung verpflichtet) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell - Gewerbeanmeldung, -ummeldung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell - Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 1 Jahr - Eigenerklärung zur Eignung FB 124 - Angabe zur Größe des Wirtschaftsteilnehmers (Formular "Bietererklärungen") - Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen" Anlage 1) - Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Bietererklärungen" Anlage 2) - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Bietererklärungen" Anlage 3) - Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-05
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen) - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): geeignet und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung - Eigenerklärung zur Eignung FB 124
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Leistungskosten (Preis)
Beschreibung: Der niedrigste Preis erhält die höchste Bewertung. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach dem Angebotspreis. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma ermittelt.
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Durchführung eines qualifizierten Krankentransportes
Beschreibung: Konzept zur Durchführung eines qualifizierten Krankentransportes - Darlegungen zur Betriebsstätte - Darstellung zum geplanten Personaleinsatz (Erfahrungen) - Fortbildung des Personals - Fahrzeuge / Rettungsmittel - Erfahrungen im Katastrophenschutz Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf praxisbezogene, übertragbare Ergebnisse und Lösungsansätze. Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Durchführung eines qualifizierten Krankentransportes
Beschreibung: Konzept zur Durchführung eines qualifizierten Krankentransportes - Darlegungen zur Betriebsstätte - Darstellung zum geplanten Personaleinsatz (Erfahrungen) - Fortbildung des Personals - Fahrzeuge / Rettungsmittel - Erfahrungen im Katastrophenschutz Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf praxisbezogene, übertragbare Ergebnisse und Lösungsansätze. Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.
Mindestpunktzahl: 6
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalausfallkonzept
Beschreibung: - Darstellung der Absicherung im Falle von Personalausfall - Gewährleistung eines qualifizierten Ersatzpersonals 10 Punkte: besonders herausragendes Konzept, was vollumfänglich in allen wesentlichen Gesichtspunkten schlüssig die dauerhaft gesicherte Personalvorhaltung zur Durchführung der Transportdienstleistung und der übrigen betrieblichen Erfordernisse darstellt. Ein besonders herausragendes Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass binnen 60 Minuten qualifiziertes Ersatzpersonal bereitgestellt werden kann. 8 Punkte: sehr gutes Konzept, welches in den wesentlichen Gesichtspunkten in nahezu vollem Umfang schlüssig die dauerhaft gesicherte Personalvorhaltung zur Durchführung der Transportdienstleistung und der übrigen betrieblichen Erfordernisse darstellt. Ein besonders herausragendes Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass binnen 120 Minuten qualifiziertes Ersatzpersonal bereitgestellt werden kann. 6 Punkte: gutes Konzept, welches in den wesentlichen Gesichtspunkten in überwiegendem Umfang schlüssig die dauerhaft gesicherte Personalvorhaltung zur Durchführung der Transportdienstleistung und der übrigen betrieblichen Erfordernisse darstellt. Ein gutes Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass zum nächsten Schichtbeginn, auch am Wochenende und Feiertags, qualifiziertes Ersatzpersonal bereitgestellt werden kann. 4 Punkte: mäßiges Konzept, welches in den wesentlichen Gesichtspunkten in nicht überwiegendem Umfang schlüssig die dauerhaft gesicherte Personalvorhaltung zur Durchführung der Transportdienstleistung und der übrigen betrieblichen Erfordernisse darstellt. Ein mäßiges Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass erst am nächsten Werktag zu Schichtbeginn qualifiziertes Ersatzpersonal bereitgestellt werden kann. 2 Punkte: Konzept, welches in den wesentlichen Gesichtspunkten in geringem Umfang schlüssig die dauerhaft gesicherte Personalvorhaltung zur Durchführung der Transportdienstleistung und der übrigen betrieblichen Erfordernisse darstellt. Das Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass erst am übernächsten Werktag qualifiziertes Ersatzpersonal bereitgestellt werden kann. 0 Punkte: Konzept, welches in den wesentlichen Gesichtspunkten nicht schlüssig die dauerhaft gesicherte Personalvorhaltung zur Durchführung der Transportdienstleistung und der übrigen betrieblichen Erfordernisse darstellt. Dieses Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass kein qualifiziertes Ersatzpersonal bereitgestellt werden kann. Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalausfallkonzept
Beschreibung: - Darstellung der Absicherung im Falle von Personalausfall - Gewährleistung eines qualifizierten Ersatzpersonals 10 Punkte: besonders herausragendes Konzept, was vollumfänglich in allen wesentlichen Gesichtspunkten schlüssig die dauerhaft gesicherte Personalvorhaltung zur Durchführung der Transportdienstleistung und der übrigen betrieblichen Erfordernisse darstellt. Ein besonders herausragendes Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass binnen 60 Minuten qualifiziertes Ersatzpersonal bereitgestellt werden kann. 8 Punkte: sehr gutes Konzept, welches in den wesentlichen Gesichtspunkten in nahezu vollem Umfang schlüssig die dauerhaft gesicherte Personalvorhaltung zur Durchführung der Transportdienstleistung und der übrigen betrieblichen Erfordernisse darstellt. Ein besonders herausragendes Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass binnen 120 Minuten qualifiziertes Ersatzpersonal bereitgestellt werden kann. 6 Punkte: gutes Konzept, welches in den wesentlichen Gesichtspunkten in überwiegendem Umfang schlüssig die dauerhaft gesicherte Personalvorhaltung zur Durchführung der Transportdienstleistung und der übrigen betrieblichen Erfordernisse darstellt. Ein gutes Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass zum nächsten Schichtbeginn, auch am Wochenende und Feiertags, qualifiziertes Ersatzpersonal bereitgestellt werden kann. 4 Punkte: mäßiges Konzept, welches in den wesentlichen Gesichtspunkten in nicht überwiegendem Umfang schlüssig die dauerhaft gesicherte Personalvorhaltung zur Durchführung der Transportdienstleistung und der übrigen betrieblichen Erfordernisse darstellt. Ein mäßiges Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass erst am nächsten Werktag zu Schichtbeginn qualifiziertes Ersatzpersonal bereitgestellt werden kann. 2 Punkte: Konzept, welches in den wesentlichen Gesichtspunkten in geringem Umfang schlüssig die dauerhaft gesicherte Personalvorhaltung zur Durchführung der Transportdienstleistung und der übrigen betrieblichen Erfordernisse darstellt. Das Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass erst am übernächsten Werktag qualifiziertes Ersatzpersonal bereitgestellt werden kann. 0 Punkte: Konzept, welches in den wesentlichen Gesichtspunkten nicht schlüssig die dauerhaft gesicherte Personalvorhaltung zur Durchführung der Transportdienstleistung und der übrigen betrieblichen Erfordernisse darstellt. Dieses Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass kein qualifiziertes Ersatzpersonal bereitgestellt werden kann. Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.
Mindestpunktzahl: 6
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Sachmittelausfallkonzept
Beschreibung: - Darstellung der Absicherung der Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung, Betriebsstätte) - Darstellung zur Absicherung der Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge bei Defekt oder Verlust 10 Punkte: Das eingereichte Konzept zur Leistungserbringung legt schlüssig dar, wie die Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Betriebsstätte, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung etc.) dauerhaft in hoher Qualität gesichert ist. Insbesondere sind ausreichende Reserven bemessen, die Wege zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei Defekt oder Verlust beschrieben und vertraglich gesichert. Die Reaktionszeiten liegen in der Regel innerhalb von einer Stunde, auch am Wochenende. Darüber hinaus wird die Ausfallsicherheit nicht nur für den Regelbetrieb, sondern auch für ungewöhnliche Zwischenfälle (Stromausfall, Hitze- und Kälteperioden, Pandemie u.a.m.) nachgewiesen. 8 Punkte: Das eingereichte Konzept zur Leistungserbringung legt schlüssig dar, wie die Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Betriebsstätte, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung etc.) dauerhaft in hoher Qualität gesichert ist. Insbesondere sind ausreichende Reserven bemessen, die Wege zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei Defekt oder Verlust beschrieben und vertraglich gesichert. Die Reaktionszeiten liegen in der Regel innerhalb von einer Stunde, auch am Wochenende. Die Ausfallsicherheit wird nur für den Regelbetrieb sichergestellt. 6 Punkte: Das eingereichte Konzept zur Leistungserbringung legt schlüssig dar, wie die Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Betriebsstätte, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung etc.) dauerhaft in ausreichender Qualität gesichert ist. Insbesondere sind ausreichende Reserven bemessen, die Wege zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei Defekt oder Verlust beschrieben und vertraglich gesichert. Die Reaktionszeiten liegen in der Regel innerhalb des gleichen Arbeitstages, auch am Wochenende. Die Ausfallsicherheit wird nur für den Regelbetrieb sichergestellt. 4 Punkte: Das eingereichte Konzept zur Leistungserbringung legt schlüssig dar, wie die Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Betriebsstätte, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung etc.) dauerhaft in ausreichender Qualität gesichert ist. Insbesondere sind die Wege zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei Defekt oder Verlust beschrieben. Die Reaktionszeiten liegen in der Regel innerhalb des gleichen Arbeitstages, außer am Wochenende. Die Ausfallsicherheit wird nur für den Regelbetrieb sichergestellt. 2 Punkte: Das eingereichte Konzept zur Leistungserbringung legt nur in Ansätzen schlüssig dar, wie die Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Betriebsstätte, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung etc.) dauerhaft in ausreichender Qualität gesichert ist. Insbesondere sind die Wege zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei Defekt oder Verlust nur lückenhaft oder nicht vollständig nachvollziehbar beschrieben. Die Reaktionszeiten liegen in der Regel innerhalb des nächsten Arbeitstages, außer am Wochenende. Die Ausfallsicherheit wird nur für den Regelbetrieb sichergestellt. 0 Punkte: Das eingereichte Konzept zur Leistungserbringung legt nicht schlüssig dar, wie die Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Betriebsstätte, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung etc.) dauerhaft in ausreichender Qualität gesichert ist. Insbesondere sind die Wege zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei Defekt oder Verlust ungenügend und nicht plausibel beschrieben. Die Reaktionszeiten liegen außerhalb des nächsten Arbeitstages für alle Tage der Woche. Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Sachmittelausfallkonzept
Beschreibung: - Darstellung der Absicherung der Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung, Betriebsstätte) - Darstellung zur Absicherung der Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge bei Defekt oder Verlust 10 Punkte: Das eingereichte Konzept zur Leistungserbringung legt schlüssig dar, wie die Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Betriebsstätte, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung etc.) dauerhaft in hoher Qualität gesichert ist. Insbesondere sind ausreichende Reserven bemessen, die Wege zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei Defekt oder Verlust beschrieben und vertraglich gesichert. Die Reaktionszeiten liegen in der Regel innerhalb von einer Stunde, auch am Wochenende. Darüber hinaus wird die Ausfallsicherheit nicht nur für den Regelbetrieb, sondern auch für ungewöhnliche Zwischenfälle (Stromausfall, Hitze- und Kälteperioden, Pandemie u.a.m.) nachgewiesen. 8 Punkte: Das eingereichte Konzept zur Leistungserbringung legt schlüssig dar, wie die Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Betriebsstätte, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung etc.) dauerhaft in hoher Qualität gesichert ist. Insbesondere sind ausreichende Reserven bemessen, die Wege zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei Defekt oder Verlust beschrieben und vertraglich gesichert. Die Reaktionszeiten liegen in der Regel innerhalb von einer Stunde, auch am Wochenende. Die Ausfallsicherheit wird nur für den Regelbetrieb sichergestellt. 6 Punkte: Das eingereichte Konzept zur Leistungserbringung legt schlüssig dar, wie die Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Betriebsstätte, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung etc.) dauerhaft in ausreichender Qualität gesichert ist. Insbesondere sind ausreichende Reserven bemessen, die Wege zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei Defekt oder Verlust beschrieben und vertraglich gesichert. Die Reaktionszeiten liegen in der Regel innerhalb des gleichen Arbeitstages, auch am Wochenende. Die Ausfallsicherheit wird nur für den Regelbetrieb sichergestellt. 4 Punkte: Das eingereichte Konzept zur Leistungserbringung legt schlüssig dar, wie die Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Betriebsstätte, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung etc.) dauerhaft in ausreichender Qualität gesichert ist. Insbesondere sind die Wege zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei Defekt oder Verlust beschrieben. Die Reaktionszeiten liegen in der Regel innerhalb des gleichen Arbeitstages, außer am Wochenende. Die Ausfallsicherheit wird nur für den Regelbetrieb sichergestellt. 2 Punkte: Das eingereichte Konzept zur Leistungserbringung legt nur in Ansätzen schlüssig dar, wie die Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Betriebsstätte, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung etc.) dauerhaft in ausreichender Qualität gesichert ist. Insbesondere sind die Wege zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei Defekt oder Verlust nur lückenhaft oder nicht vollständig nachvollziehbar beschrieben. Die Reaktionszeiten liegen in der Regel innerhalb des nächsten Arbeitstages, außer am Wochenende. Die Ausfallsicherheit wird nur für den Regelbetrieb sichergestellt. 0 Punkte: Das eingereichte Konzept zur Leistungserbringung legt nicht schlüssig dar, wie die Verfügbarkeit aller technischer Sachmittel (Fahrzeuge, Betriebsstätte, Medizingeräte, Verbrauchsmittel, Bekleidung etc.) dauerhaft in ausreichender Qualität gesichert ist. Insbesondere sind die Wege zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei Defekt oder Verlust ungenügend und nicht plausibel beschrieben. Die Reaktionszeiten liegen außerhalb des nächsten Arbeitstages für alle Tage der Woche. Die Bewertung des Kriteriums wird von einer mehrköpfigen Bewertungskommission vorgenommen. Der ermittelte Durchschnitt aus den Einzelbewertungen wird mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma angegeben.
Mindestpunktzahl: 6
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/09/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 54 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/10/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: -
Zusätzliche Informationen: Vertreter des Auftraggebers
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
Finanzielle Vereinbarung: Gemäß Vertragsbedingungen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister c/o KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister c/o KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
Beschaffungsdienstleister: KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestelle
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