Deutschland – Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste – Verpachtung von Flächen auf Pier IV Süd zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes eines Hafenterminals für Agrarprodukte und Düngemittel sowie deren Vorprodukte

574787-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste – Verpachtung von Flächen auf Pier IV Süd zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes eines Hafenterminals für Agrarprodukte und Düngemittel sowie deren Vorprodukte
OJ S 187/2024 25/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungROSTOCK PORT GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des Auftraggebers: Hafeneinrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVerpachtung von Flächen auf Pier IV Süd zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes eines Hafenterminals für Agrarprodukte und Düngemittel sowie deren Vorprodukte
BeschreibungZur Verpachtung steht eine Terminalfläche auf Pier IV in Höhe des LP16. Der Pier IV ist intensiv mit Getreidesilos und einer Mälzerei bebaut. Der nächstgelegene Liegeplatz ist ca. 150m entfernt. Die ungefähre Lage ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan. Die Fläche hat eine Größe von ca. 11.300 m². Der Flächenzuschnitt kann im Zuge des Vergabeverfahrens geringfügig angepasst werden. Die Ausschreibung der Flächen erfolgt zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes eines Terminals für den Umschlag, die Lagerung, die Distribution und gegebenenfalls die Verarbeitung von über die Kaikanten gehenden Agrarprodukten und Düngemitteln sowie deren Vorprodukte. Der Pachtvertrag soll am 01.11.2026 beginnen und fest für die nächsten 20 Jahre abgeschlossen werden. Weist der Pächter einen entsprechenden Bedarf nach, kann dem Pächter ein einseitiges Optionsrecht eingeräumt werden, den Pachtvertrag bis zu zweimal für fünf Jahre zu verlängern. Die Ausübung der Option ist zwei Jahre vor Ablauf der Pachtdauer zu erklären. Der Pächter wird sich in dem Pachtvertrag zur Errichtung der in seiner Konzeption (Bestandteil des Angebotes) dargestellten Anlagen bzw. Bauwerke verpflichten. Die Inbetriebnahme der zu errichtenden Anlagen bzw. Bauwerke hat spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn zu erfolgen. Die Fläche ist zum jetzigen Zeitpunkt verpachtet und bebaut. Sie wird derzeit für den Umschlag und die Lagerung von Getreide genutzt. Sie ist durch eine Lagerhalle und Siloanlagen bebaut, welche über Schüttgossen per LKW bedient werden. Für den Seeexport besteht eine Bandstrecke, welche der derzeitige Nutzer auf Grundlage vertraglich mit benachbarten Unternehmen vereinbarter Nutzungsrechte auf benachbarten Flächen errichtet hat. ROSTOCK PORT ist bereit, einen Gestattungsvertrag über die Bandstrecke zur Anbindung der Pachtfläche an die Bandanlage der Förderbandgesellschaft abzuschließen. ROSTOCK PORT stimmt der Übernahme von baulichen Anlagen des Vorpächters durch den Pächter zu, sofern der Pächter schriftlich gegenüber ROSTOCK PORT erklärt in alle Pflichten des Vorpächters einzutreten, die aus der Übernahme und dem Betrieb der Anlagen resultieren (insbesondere Haftung für ggfs. festgestellte Bodenverunreinigungen, Rückbauverpflichtung gegenüber Rostock Port am Ende der Vertragslaufzeit). Der jährliche Mindestpachtzins bei Vertragsbeginn (01.11.2026) ermittelt sich aus der Mindestforderung von 6,60 EUR/m² netto angepasst entsprechend der vom statistischen Bundesamt ermittelten prozentualen Veränderung des monatlichen Verbraucherpreisindexes für Deutschland gegenüber dem Stand zum Januar 2025. Der Pachtzins kann sich während der Vertragslaufzeit auf Grund der Vereinbarung einer echten Wertsicherungsklausel verändern. Der Pächter verpflichtet sich, jährlich mindestens 250.000 t Agrargüter über die Kaikante Rostock-Überseehafen umzuschlagen und auf der Pachtfläche zu behandeln. Über Anlagen anderer Agrarhändler umgeschlagene Mengen des Pächters werden nicht auf die Mindestumschlagverpflichtung anerkannt. Der Pächter verpflichtet sich weiterhin mindestens 5 Vollzeitarbeitsplätze bzw. eine den Vollzeitarbeitsplätzen entsprechende Anzahl an Teilzeitarbeitsplätzen am Standort in Rostock zu schaffen. Dabei ist es dem Pächter freigestellt, die Arbeitsplätze im eigenen Betrieb zu schaffen oder durch Dritte, die die Umschlagtätigkeiten für den Pächter bzw. auf dem Terminal erbringen, schaffen zu lassen. Nachweispflichtig und – im Falle der Nichterfüllung – zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, bleibt stets der Pächter. Die vom Pächter errichteten oder übernommenen Anlagen und Bauwerke bleiben Eigentum des Pächters. Die Pachtfläche ist bei Beendigung des Pachtvertrages beräumt an den Verpächter zurück zu geben. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. Sichert der Pächter in seinem Angebot die Auswahlkriterien betreffende Konditionen (z.B. Schaffung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen, Erfüllung einer bestimmten Umschlagsmenge über die Kaikante etc.) zu, wird die Nichteinhaltung durch Vertragsstrafen sanktioniert.
Kennung des Verfahrensed18d998-dee5-4cff-b9e9-994e90a635ba
Interne Kennung34/2024/G
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber ist durch ein Unternehmen auf den Bedarf an den im Rahmen dieser Ausschreibung festgelegten Konzessionsleistungen hingewiesen worden. Dieses Unternehmen hat hierbei angefragt, ob diese Leistungen im Seehafen Rostock gegenüber Dritten angedient werden können. Hierbei wurde auf die Fläche 29 abgestellt, das Teil der hier gegenständlichen Konzessionsausschreibung ist. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Widersprüche bzw. verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter dies unverzüglich in Textform über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals mitzuteilen. Sämtliche verfahrensrelevanten Mitteilungen bzw. Rückfragen erfolgen über das Vergabeportal. Fragen werden grundsätzlich anonymisiert über das Vergabeportal beantwortet. Für die Teilnahme an diesem Verfahren werden keine Kosten/ Auslagen erstattet. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen zu den vorliegenden Unterlagen einzuholen. Hinweise zum Verfahren: - Das vorliegende Verhandlungsverfahren wird mehrstufig durchgeführt. - Zunächst werden in einem Teilnahmewettbewerb auf Grundlage objektiver Eignungskriterien diejenigen Bewerber ermittelt, die die ROSTOCK PORT GmbH zur Angebotsabgabe Teilnahme an der Verhandlungsrunde auffordert. - Die ROSTOCK PORT GmbH macht von ihrem Recht Gebrauch, die Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer, die im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb zur Teilnahme an der Verhandlungsrunde Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf 3 Teilnehmer zu begrenzen. Die Kriterien für die Auswahl der Bewerber ergeben sich aus der Anlage - "Eignungskriterien". Die drei bestplatzierten Bieter gem. der Kriterien werden in die Verhandlungsrunde aufgenommen. Bei Punktgleichheit entscheidet erforderlichenfalls das Los. Der Teilnahmeantrag ist mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen fristgerecht über den in der Veröffentlichung angegebenen Link einzureichen. ROSTOCK PORT GmbH behält sich die Nachforderung vor. - Nach Auswertung der Teilnahmeanträge wird die ROSTOCK PORT GmbH die bestplatzierten 3 Bewerber zur Verhandlungsrunde einladen und den Entwurf des Pachtvertrages übersenden. Gleichzeitig wird die ROSTOCK PORT GmbH zur Abgabe eines indikativen Angebotes auffordern. ROSTOCK PORT GmbH wird anschließend die Verhandlungsgespräche führen. Nach Abschluss der Verhandlungen wird ROSTOCK PORT GmbH die Bieter zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes auffordern und anhand der bekanntgegebenen Wertungskriterien den Bestbieter ermitteln sowie Zuschlag erteilen. - Die Angebote sind ist mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen fristgerecht über das Vergabeportal einzureichen. Zu spät eingegangene Teilnahmeanträge und Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die geforderten Nachweise/Erklärungen sind für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft lückenlos vorzulegen. Es genügt, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Der Konzessionswert sowie die angestrebte Laufzeit des Pachtvertrages richten sich nach den Vorgaben der KonzVgV und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Angaben sind daher nur als exemplarisch zu verstehen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Verpachtung von Flächen auf Pier IV Süd zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes eines Hafenterminals für Agrarprodukte und Düngemittel sowie deren Vorprodukte
Beschreibung: Zur Verpachtung steht eine Terminalfläche auf Pier IV in Höhe des LP16. Der Pier IV ist intensiv mit Getreidesilos und einer Mälzerei bebaut. Der nächstgelegene Liegeplatz ist ca. 150m entfernt. Die ungefähre Lage ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan. Die Fläche hat eine Größe von ca. 11.300 m². Der Flächenzuschnitt kann im Zuge des Vergabeverfahrens geringfügig angepasst werden. Die Ausschreibung der Flächen erfolgt zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes eines Terminals für den Umschlag, die Lagerung, die Distribution und gegebenenfalls die Verarbeitung von über die Kaikanten gehenden Agrarprodukten und Düngemitteln sowie deren Vorprodukte. Der Pachtvertrag soll am 01.11.2026 beginnen und fest für die nächsten 20 Jahre abgeschlossen werden. Weist der Pächter einen entsprechenden Bedarf nach, kann dem Pächter ein einseitiges Optionsrecht eingeräumt werden, den Pachtvertrag bis zu zweimal für fünf Jahre zu verlängern. Die Ausübung der Option ist zwei Jahre vor Ablauf der Pachtdauer zu erklären. Der Pächter wird sich in dem Pachtvertrag zur Errichtung der in seiner Konzeption (Bestandteil des Angebotes) dargestellten Anlagen bzw. Bauwerke verpflichten. Die Inbetriebnahme der zu errichtenden Anlagen bzw. Bauwerke hat spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn zu erfolgen. Die Fläche ist zum jetzigen Zeitpunkt verpachtet und bebaut. Sie wird derzeit für den Umschlag und die Lagerung von Getreide genutzt. Sie ist durch eine Lagerhalle und Siloanlagen bebaut, welche über Schüttgossen per LKW bedient werden. Für den Seeexport besteht eine Bandstrecke, welche der derzeitige Nutzer auf Grundlage vertraglich mit benachbarten Unternehmen vereinbarter Nutzungsrechte auf benachbarten Flächen errichtet hat. ROSTOCK PORT ist bereit, einen Gestattungsvertrag über die Bandstrecke zur Anbindung der Pachtfläche an die Bandanlage der Förderbandgesellschaft abzuschließen. ROSTOCK PORT stimmt der Übernahme von baulichen Anlagen des Vorpächters durch den Pächter zu, sofern der Pächter schriftlich gegenüber ROSTOCK PORT erklärt in alle Pflichten des Vorpächters einzutreten, die aus der Übernahme und dem Betrieb der Anlagen resultieren (insbesondere Haftung für ggfs. festgestellte Bodenverunreinigungen, Rückbauverpflichtung gegenüber Rostock Port am Ende der Vertragslaufzeit). Der jährliche Mindestpachtzins bei Vertragsbeginn (01.11.2026) ermittelt sich aus der Mindestforderung von 6,60 EUR/m² netto angepasst entsprechend der vom statistischen Bundesamt ermittelten prozentualen Veränderung des monatlichen Verbraucherpreisindexes für Deutschland gegenüber dem Stand zum Januar 2025. Der Pachtzins kann sich während der Vertragslaufzeit auf Grund der Vereinbarung einer echten Wertsicherungsklausel verändern. Der Pächter verpflichtet sich, jährlich mindestens 250.000 t Agrargüter über die Kaikante Rostock-Überseehafen umzuschlagen und auf der Pachtfläche zu behandeln. Über Anlagen anderer Agrarhändler umgeschlagene Mengen des Pächters werden nicht auf die Mindestumschlagverpflichtung anerkannt. Der Pächter verpflichtet sich weiterhin mindestens 5 Vollzeitarbeitsplätze bzw. eine den Vollzeitarbeitsplätzen entsprechende Anzahl an Teilzeitarbeitsplätzen am Standort in Rostock zu schaffen. Dabei ist es dem Pächter freigestellt, die Arbeitsplätze im eigenen Betrieb zu schaffen oder durch Dritte, die die Umschlagtätigkeiten für den Pächter bzw. auf dem Terminal erbringen, schaffen zu lassen. Nachweispflichtig und – im Falle der Nichterfüllung – zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, bleibt stets der Pächter. Die vom Pächter errichteten oder übernommenen Anlagen und Bauwerke bleiben Eigentum des Pächters. Die Pachtfläche ist bei Beendigung des Pachtvertrages beräumt an den Verpächter zurück zu geben. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. Sichert der Pächter in seinem Angebot die Auswahlkriterien betreffende Konditionen (z.B. Schaffung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen, Erfüllung einer bestimmten Umschlagsmenge über die Kaikante etc.) zu, wird die Nichteinhaltung durch Vertragsstrafen sanktioniert.
Interne Kennung: 34/2024/G
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 20 Jahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Überseehafen Rostock
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2026
Enddatum der Laufzeit31/10/2056
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 08/11/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 25/10/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltROSTOCK PORT GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltROSTOCK PORT GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltMinisterium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
TED eSenderPublications Office of the European Union
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ROSTOCK PORT GmbH
Registrierungsnummer: DE 137382273
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18147
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
Telefon: 03813504102
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Registrierungsnummer: 0000
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14  
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cc7ed0e4-39ab-4efb-ba59-9ed4086fc75a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/09/2024 08:43:09 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 574787-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 187/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/09/2024