5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32412000 Kommunikationsnetz, 32571000 Kommunikationsinfrastruktur
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 560930-2022
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (350). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 35,0 Punkte weniger in der Bewertung. Wird eine rechnerische Differenz in Prozent von mehr als 100 (%) gegenüber dem Bestangebot ermittelt, so erhält das betreffende Angebot 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Excel-Dokument Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 350
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/ Netzbetriebskonzept
Beschreibung: 2.1 Backbone: - einfach wegeredundant = 0 Punkte, - zweifach wegeredundant = 70 Punkte. 2.2 Technik und Leistung des Verteilnetzes: - Der vollständig physikalisch entbündelte Zugang ist über alle Netzebenen bis einschließlich der Teilnehmeranschlussleitung für alle unterversorgten Gewerbetreibenden, Unternehmen und Freiberufler gewährleistet und sichergestellt. (Aufbau einer Punkt zu Punkt Verbindung vom Hauptverteiler (POP) bis zum Teilnehmer Übergabepunkt) (Ja = 140 Punkte/ Nein = 0 Punkte). - Ausbau aller Anschlüsse mittels NGA-Breitbandinfrastruktur bis in die Arbeitsstätten der Endkunden (z.B. FTTH) (Ja = 20 Punkte/ Nein = 0 Punkte). 2.3 Alternative Verlegemethoden: Beschreiben Sie in einem nachvollziehbaren Konzept den Einsatz von Alternativen Verlegemethoden (z.B. Trenching-Verfahren, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren) und berücksichtigen sie mindestens 5 % beim geplanten Netzausbau. Nachvollziehbares Konzept geliefert = 50 Punkte.
Gewichtung (Punkte, genau): 280
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden drei Endkundenprodukte jeweils 50 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die jeweils vollen 5 Punkte in nachstehender Höhe. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (50 Punkte), - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 500 Mbit/s symmetrisch (50 Punkte), - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (50 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 150
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Vertriebs- und Servicekonzept
Beschreibung: Durchführung von mindestens einer Informationsveranstaltung für Gewerbekunden (Ja = 70 Punkte/ Nein = 0 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Vertrag
Beschreibung: Der Vertragsentwurf (Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung ) wird in den folgenden wesentlichen Punkten ohne Änderungen akzeptiert. - Beginn der Ausführung unverzüglich nach Inkrafttreten des Vertrages (§ 3 Abs. 1) (Ja = 30 Punkte, Nein = 0 Punkte). - Mittelabrufverfahren (Vereinbarung des Mittelabrufverfahrens mit Zwischennachweis, § 7 Abs. 1) (Ja = 30 Punkte, Nein = 0 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (40). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 4,0 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 7. Vortrieb
Beschreibung: Der Bieter berücksichtigt die Umsetzung des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten für die spätere Projektumsetzung. Die Anforderungen unter Ziff. 3 e) dd) und Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung betreffend den „Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten“ werden im Angebot vollständig umgesetzt und plausibel dargelegt (50).
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Gleichwohl wird das Verfahren an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) angelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Vergabekammer ist indessen nicht zuständig.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Schwerin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landeshauptstadt Schwerin
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)