Deutschland – Arzneimittel – NaCL-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche

559352-2024 - Ergebnis
Deutschland – Arzneimittel – NaCL-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche
OJ S 182/2024 18/09/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelNaCL-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche
BeschreibungNaCl-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB NaCl 0,9_100ml Plastikflasche
Kennung des Verfahrensf38180b5-cc5c-4b05-8b0d-50a4a165de5f
Interne Kennung6002701450-BAAINBw E2.4T
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dahme-Spreewald (DE406)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: LOS 1 - 50.000 BT NaCL-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns25/11/2024
Enddatum der Laufzeit24/03/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: LOS 2 - 50.000 BT NaCL-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns25/11/2024
Enddatum der Laufzeit24/03/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: LOS 3 - 50.000 BT NaCL-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns25/11/2024
Enddatum der Laufzeit24/03/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel: LOS 4 - 50.000 BT NaCL-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns25/11/2024
Enddatum der Laufzeit24/03/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
Titel: LOS 5 - 50.000 BT NaCL-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns25/11/2024
Enddatum der Laufzeit24/03/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
Titel: LOS 6 - 50.000 BT NaCL-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche
Beschreibung: gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns25/11/2024
Enddatum der Laufzeit24/03/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Keine geeigneten Angebote, Teilnahmeanträge oder Anträge im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung
Sonstige Begründung: O.g. Artikel war bereits mehrmals ohne Erfolg ausgeschrieben.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersFresenius Kabi Deutschland GmbH
Offizielle BezeichnungFresenius Kabi Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses16/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersFresenius Kabi Deutschland GmbH
Offizielle BezeichnungFresenius Kabi Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses16/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersFresenius Kabi Deutschland GmbH
Offizielle BezeichnungFresenius Kabi Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses16/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersFresenius Kabi Deutschland GmbH
Offizielle BezeichnungFresenius Kabi Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses16/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersFresenius Kabi Deutschland GmbH
Offizielle BezeichnungFresenius Kabi Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses16/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersFresenius Kabi Deutschland GmbH
Offizielle BezeichnungFresenius Kabi Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses16/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Registrierungsnummer: 991-1951-888
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1  
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: BAAINBw E2.4T
Telefon: +49 261-400-29790
Fax: +49 261-400-25241
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstraße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE 812738852
Postanschrift: Else-Kröner-Straße 1  
Stadt: Bad Homburg v.d.H.
Postleitzahl: 61352
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6172 686 0
Fax: +49 6172 686 0
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0006
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 18e8cabe-9cae-4851-a3cb-befc9aa9046e - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/09/2024 13:10:07 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 559352-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 182/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/09/2024

Wähle einen Ort aus Rheinland-Pfalz

Adenau
Albig
Alflen
Alsenz
Altenahr
Altenkirchen (Westerwald)
Altrip
Alzey
Andernach
Annweiler am Trifels
Antweiler
Argenthal
Arzfeld
Asbach (Westerwald)
Bad Bergzabern
Bad Breisig
Bad Dürkheim
Bad Ems
Bad Hönningen
Bad Kreuznach
Bad Marienberg
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bad Sobernheim
Badem
Bann
Baumholder
Beckum
Bellheim
Bendorf
Bernkastel-Kues
Betzdorf
Beuren (Hochwald)
Bingen am Rhein
Birkenfeld
Bitburg
Bobenheim-Roxheim
Bodenheim
Böhl-Iggelheim
Bolanden
Boppard
Bornheim (Pfalz)
Bruchmühlbach-Miesau
Budenheim
Burgbrohl
Cochem
Daaden
Dahn
Dannstadt-Schauernheim
Daubach (Westerwald)
Daun
Deidesheim
Dernau
Dernbach
Dhronecken
Dierdorf
Diez
Dudeldorf
Dudenhofen
Edenkoben
Eich
Eisenberg
Elmstein
Emmelshausen
Enkenbach-Alsenborn
Erpolzheim
Faid
Flomborn
Föhren
Frankenthal
Freckenfeld
Freinsheim
Gau-Algesheim
Gau-Bickelheim
Gebhardshain
Germersheim
Gerolsheim
Gerolstein
Grafschaft
Großmaischeid
Grünstadt
Hachenburg
Hagenbach
Hahn-Flughafen
Hahnstätten
Halsenbach
Haßloch
Hatzenbühl
Hauenstein
Heidesheim am Rhein
Hermeskeil
Herrstein
Herxheim bei Landau
Heßheim
Hinterweidenthal
Hochspeyer
Hof (Westerwald)
Höhr-Grenzhausen
Holzerath
Idar-Oberstein
Ingelheim am Rhein
Insheim
Irrel
Jockgrim
Johanniskreuz
Kaisersesch
Kaiserslautern
Kandel
Kanzem
Kappel
Kastellaun
Katzenelnbogen
Kelberg
Kell am See
Kempenich
Kempfeld
Kettig
Kirchberg
Kirchen
Kirchheimbolanden
Kirn
Klingenmünster
Kobern-Gondorf
Koblenz
Konz
Kröv
Kruft
Kusel
Lahnstein
Lambrecht
Lambsheim
Landau in der Pfalz
Landstuhl
Langenlonsheim
Lauterecken
Lingenfeld
Linz am Rhein
Longkamp
Ludwigshafen am Rhein
Lustadt
Maikammer
Mainz
Mastershausen
Maxdorf
Mayen
Mayschoß
Mendig
Mertloch
Meudt
Monsheim
Montabaur
Morbach
Mörsdorf
Moschheim
Mülheim-Kärlich
Münster-Sarmsheim
Mutterstadt
Nassau
Nastätten
Nentershausen
Neuerburg
Neustadt an der Weinstraße
Neuwied
Nickenich
Nieder-Olm
Niederwerth
Niederzissen
Oberkail
Oberwesel
Ochtendung
Odernheim am Glan
Offenbach an der Queich
Oppenheim
Osthofen
Otterberg
Pellingen
Pirmasens
Plaidt
Polch
Prüm
Puderbach
Ramstein-Miesenbach
Ransbach-Baumbach
Reinsfeld
Remagen
Rengsdorf
Rennerod
Rhaunen
Rheinböllen
Rhodt unter Rietburg
Rockenhausen
Rodalben
Rodder
Roßbach (Wied)
Rüdesheim (Nahe)
Rülzheim
Saarburg
Sankt Goar
Sankt Goarshausen
Schifferstadt
Schönenberg-Kübelberg
Schwabenheim an der Selz
Schweich
Selters
Serrig
Simmern Hunsrück
Sinzig
Speicher (Eifel)
Speyer
Sprendlingen
Steinebach/Sieg
Stromberg
Thaleischweiler-Fröschen
Traben-Trarbach
Trier
Trierweiler
Ulmen
Unkel
Vallendar
Wachenheim an der Weinstraße
Waldbreitbach
Waldfischbach-Burgalben
Waldrach
Waldsee
Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Weilerbach
Weißenthurm
Westerburg
Wiesbaum
Windesheim
Winnweiler
Wintrich
Wirges
Wissen
Wittlich
Wolfstein
Wöllstein
Wolsfeld
Worms
Wörrstadt
Wörth am Rhein
Zell
Zweibrücken