Deutschland – Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten – Rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

547384-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten – Rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
OJ S 178/2024 12/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
BeschreibungDienstleistungsaufträge an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen Rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Kennung des Verfahrens7ab3239a-f038-4409-ab06-468b5deb3a1e
Interne Kennung10.71.590.4038-001
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftLandkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
StadtWulkenzin
Postleitzahl17039
Land, Gliederung (NUTS)Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationenalle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXVHYRQY1PNKCCF5
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann19
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können10
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Waren Ost
Beschreibung: Gegenstand von Los 1 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Waren-Ost. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen (2 RTW, 3 NEF, 1 KTW).
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.32 772 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen als einziger wertbare Angebote unterbreitet, entscheidet über den Ausschluss der hierfür in Betracht zu ziehenden Angebote das Los. Für die danach auszuschließenden Lose wird eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen mit anschließender Neuausschreibung. Ergeben sich bei der Variantenprüfung am Ende zwei Kombinationen als gleichwertig (im Beispiel im Leitfaden die Varianten 5 und 8, wenn sie die günstigsten wären), wird diejenige ausgewählt, die die größte Bietervielfalt gewährleistet; sollte diese gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, auf welche(s) Los(e) sie sich bewerben wollen; diese Festlegung ist bindend für das weitere Auswahlverfahren. Die Festlegung schon im Teilnahmewettbewerb soll dem Auftraggeber so früh wie möglich zeigen, ob für alle Lose Bewerbungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das Verfahren ggf. (teil)aufzuheben. Um in Anbetracht des gesetzlich angeordneten Auslaufens der Altverträge keinen vertragslosen Zustand zu erhalten, muss in diesem Punkt so früh wie möglich Klarheit geschaffen werden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), ? Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ? Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen ? Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung) ? Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bewerbers (bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder qualifizierter Krankentransport) in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss190 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlungen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt. Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder später (in den Angebotsphasen) den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamtschau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDiese ergeben sich aus den öffentlich-rechtlichen Verträgen und den Kalkulationsvorgaben, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Waren Nord
Beschreibung: Gegenstand von Los 2 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Waren Nord. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (1 RTW, 2 KTW).
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.20 677 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen als einziger wertbare Angebote unterbreitet, entscheidet über den Ausschluss der hierfür in Betracht zu ziehenden Angebote das Los. Für die danach auszuschließenden Lose wird eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen mit anschließender Neuausschreibung. Ergeben sich bei der Variantenprüfung am Ende zwei Kombinationen als gleichwertig (im Beispiel im Leitfaden die Varianten 5 und 8, wenn sie die günstigsten wären), wird diejenige ausgewählt, die die größte Bietervielfalt gewährleistet; sollte diese gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, auf welche(s) Los(e) sie sich bewerben wollen; diese Festlegung ist bindend für das weitere Auswahlverfahren. Die Festlegung schon im Teilnahmewettbewerb soll dem Auftraggeber so früh wie möglich zeigen, ob für alle Lose Bewerbungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das Verfahren ggf. (teil)aufzuheben. Um in Anbetracht des gesetzlich angeordneten Auslaufens der Altverträge keinen vertragslosen Zustand zu erhalten, muss in diesem Punkt so früh wie möglich Klarheit geschaffen werden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), ? Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ? Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen ? Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung) ? Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bewerbers (bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder qualifizierter Krankentransport) in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss190 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlungen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt. Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder später (in den Angebotsphasen) den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamtschau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDiese ergeben sich aus den öffentlich-rechtlichen Verträgen und den Kalkulationsvorgaben, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Petersdorf
Beschreibung: Gegenstand von Los 3 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Petersdorf. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb eines Notarzteinsatzfahrzeuges (gestellt durch den Träger) (insgesamt 1 NEF).
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.8 373 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen als einziger wertbare Angebote unterbreitet, entscheidet über den Ausschluss der hierfür in Betracht zu ziehenden Angebote das Los. Für die danach auszuschließenden Lose wird eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen mit anschließender Neuausschreibung. Ergeben sich bei der Variantenprüfung am Ende zwei Kombinationen als gleichwertig (im Beispiel im Leitfaden die Varianten 5 und 8, wenn sie die günstigsten wären), wird diejenige ausgewählt, die die größte Bietervielfalt gewährleistet; sollte diese gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, auf welche(s) Los(e) sie sich bewerben wollen; diese Festlegung ist bindend für das weitere Auswahlverfahren. Die Festlegung schon im Teilnahmewettbewerb soll dem Auftraggeber so früh wie möglich zeigen, ob für alle Lose Bewerbungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das Verfahren ggf. (teil)aufzuheben. Um in Anbetracht des gesetzlich angeordneten Auslaufens der Altverträge keinen vertragslosen Zustand zu erhalten, muss in diesem Punkt so früh wie möglich Klarheit geschaffen werden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), ? Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ? Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen ? Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung) ? Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bewerbers (bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder qualifizierter Krankentransport) in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss190 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlungen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt. Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder später (in den Angebotsphasen) den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamtschau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDiese ergeben sich aus den öffentlich-rechtlichen Verträgen und den Kalkulationsvorgaben, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel: Marihn
Beschreibung: Gegenstand von Los 4 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Marihn. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (2 RTW).
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.9 375 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen als einziger wertbare Angebote unterbreitet, entscheidet über den Ausschluss der hierfür in Betracht zu ziehenden Angebote das Los. Für die danach auszuschließenden Lose wird eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen mit anschließender Neuausschreibung. Ergeben sich bei der Variantenprüfung am Ende zwei Kombinationen als gleichwertig (im Beispiel im Leitfaden die Varianten 5 und 8, wenn sie die günstigsten wären), wird diejenige ausgewählt, die die größte Bietervielfalt gewährleistet; sollte diese gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, auf welche(s) Los(e) sie sich bewerben wollen; diese Festlegung ist bindend für das weitere Auswahlverfahren. Die Festlegung schon im Teilnahmewettbewerb soll dem Auftraggeber so früh wie möglich zeigen, ob für alle Lose Bewerbungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das Verfahren ggf. (teil)aufzuheben. Um in Anbetracht des gesetzlich angeordneten Auslaufens der Altverträge keinen vertragslosen Zustand zu erhalten, muss in diesem Punkt so früh wie möglich Klarheit geschaffen werden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), ? Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ? Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen ? Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung) ? Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bewerbers (bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder qualifizierter Krankentransport) in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss190 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlungen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt. Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder später (in den Angebotsphasen) den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamtschau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDiese ergeben sich aus den öffentlich-rechtlichen Verträgen und den Kalkulationsvorgaben, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
Titel: Bollewick
Beschreibung: Gegenstand von Los 5 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Bollewick. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (nur RTW) sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb eines Notarzteinsatzfahrzeuges (2 RTW, 1 NEF).
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.20 266 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen als einziger wertbare Angebote unterbreitet, entscheidet über den Ausschluss der hierfür in Betracht zu ziehenden Angebote das Los. Für die danach auszuschließenden Lose wird eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen mit anschließender Neuausschreibung. Ergeben sich bei der Variantenprüfung am Ende zwei Kombinationen als gleichwertig (im Beispiel im Leitfaden die Varianten 5 und 8, wenn sie die günstigsten wären), wird diejenige ausgewählt, die die größte Bietervielfalt gewährleistet; sollte diese gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, auf welche(s) Los(e) sie sich bewerben wollen; diese Festlegung ist bindend für das weitere Auswahlverfahren. Die Festlegung schon im Teilnahmewettbewerb soll dem Auftraggeber so früh wie möglich zeigen, ob für alle Lose Bewerbungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das Verfahren ggf. (teil)aufzuheben. Um in Anbetracht des gesetzlich angeordneten Auslaufens der Altverträge keinen vertragslosen Zustand zu erhalten, muss in diesem Punkt so früh wie möglich Klarheit geschaffen werden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), ? Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ? Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen ? Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung) ? Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bewerbers (bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder qualifizierter Krankentransport) in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss190 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlungen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt. Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder später (in den Angebotsphasen) den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamtschau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDiese ergeben sich aus den öffentlich-rechtlichen Verträgen und den Kalkulationsvorgaben, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
Titel: Nossentiner Hütte
Beschreibung: Gegenstand von Los 6 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Nossentiner Hütte. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (1 RTW).
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.12 153 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen als einziger wertbare Angebote unterbreitet, entscheidet über den Ausschluss der hierfür in Betracht zu ziehenden Angebote das Los. Für die danach auszuschließenden Lose wird eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen mit anschließender Neuausschreibung. Ergeben sich bei der Variantenprüfung am Ende zwei Kombinationen als gleichwertig (im Beispiel im Leitfaden die Varianten 5 und 8, wenn sie die günstigsten wären), wird diejenige ausgewählt, die die größte Bietervielfalt gewährleistet; sollte diese gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, auf welche(s) Los(e) sie sich bewerben wollen; diese Festlegung ist bindend für das weitere Auswahlverfahren. Die Festlegung schon im Teilnahmewettbewerb soll dem Auftraggeber so früh wie möglich zeigen, ob für alle Lose Bewerbungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das Verfahren ggf. (teil)aufzuheben. Um in Anbetracht des gesetzlich angeordneten Auslaufens der Altverträge keinen vertragslosen Zustand zu erhalten, muss in diesem Punkt so früh wie möglich Klarheit geschaffen werden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), ? Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ? Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen ? Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung) ? Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bewerbers (bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder qualifizierter Krankentransport) in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss190 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlungen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt. Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder später (in den Angebotsphasen) den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamtschau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDiese ergeben sich aus den öffentlich-rechtlichen Verträgen und den Kalkulationsvorgaben, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0007
Titel: Neustrelitz Nord
Beschreibung: Gegenstand von Los 7 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Neustrelitz Nord. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen (3 RTW, 2 NEF, 1 KTW). Außerdem ist hier ein KdoW OrgL-LNA (gestellt durch den Träger) stationiert. Als Besonderheit bei diesem Los ist weiter zu beachten, dass das Personal HEMS TC (also die Rettungssanitäter für den Rettungshubschrauber) gestellt werden muss.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.52 276 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen als einziger wertbare Angebote unterbreitet, entscheidet über den Ausschluss der hierfür in Betracht zu ziehenden Angebote das Los. Für die danach auszuschließenden Lose wird eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen mit anschließender Neuausschreibung. Ergeben sich bei der Variantenprüfung am Ende zwei Kombinationen als gleichwertig (im Beispiel im Leitfaden die Varianten 5 und 8, wenn sie die günstigsten wären), wird diejenige ausgewählt, die die größte Bietervielfalt gewährleistet; sollte diese gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, auf welche(s) Los(e) sie sich bewerben wollen; diese Festlegung ist bindend für das weitere Auswahlverfahren. Die Festlegung schon im Teilnahmewettbewerb soll dem Auftraggeber so früh wie möglich zeigen, ob für alle Lose Bewerbungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das Verfahren ggf. (teil)aufzuheben. Um in Anbetracht des gesetzlich angeordneten Auslaufens der Altverträge keinen vertragslosen Zustand zu erhalten, muss in diesem Punkt so früh wie möglich Klarheit geschaffen werden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), ? Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ? Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen ? Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung) ? Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bewerbers (bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder qualifizierter Krankentransport) in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss190 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlungen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt. Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder später (in den Angebotsphasen) den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamtschau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDiese ergeben sich aus den öffentlich-rechtlichen Verträgen und den Kalkulationsvorgaben, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0008
Titel: Neustrelitz Süd
Beschreibung: Gegenstand von Los 8 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Neustrelitz Süd. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (2 RTW, 4 KTW).
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.14 829 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen als einziger wertbare Angebote unterbreitet, entscheidet über den Ausschluss der hierfür in Betracht zu ziehenden Angebote das Los. Für die danach auszuschließenden Lose wird eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen mit anschließender Neuausschreibung. Ergeben sich bei der Variantenprüfung am Ende zwei Kombinationen als gleichwertig (im Beispiel im Leitfaden die Varianten 5 und 8, wenn sie die günstigsten wären), wird diejenige ausgewählt, die die größte Bietervielfalt gewährleistet; sollte diese gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, auf welche(s) Los(e) sie sich bewerben wollen; diese Festlegung ist bindend für das weitere Auswahlverfahren. Die Festlegung schon im Teilnahmewettbewerb soll dem Auftraggeber so früh wie möglich zeigen, ob für alle Lose Bewerbungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das Verfahren ggf. (teil)aufzuheben. Um in Anbetracht des gesetzlich angeordneten Auslaufens der Altverträge keinen vertragslosen Zustand zu erhalten, muss in diesem Punkt so früh wie möglich Klarheit geschaffen werden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), ? Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ? Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen ? Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung) ? Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bewerbers (bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder qualifizierter Krankentransport) in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss190 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlungen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt. Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder später (in den Angebotsphasen) den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamtschau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDiese ergeben sich aus den öffentlich-rechtlichen Verträgen und den Kalkulationsvorgaben, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0009
Titel: Alt Käbelich
Beschreibung: Gegenstand von Los 9 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Alt Käbelich. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (2 RTW, 1 KTW).
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.18 686 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen als einziger wertbare Angebote unterbreitet, entscheidet über den Ausschluss der hierfür in Betracht zu ziehenden Angebote das Los. Für die danach auszuschließenden Lose wird eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen mit anschließender Neuausschreibung. Ergeben sich bei der Variantenprüfung am Ende zwei Kombinationen als gleichwertig (im Beispiel im Leitfaden die Varianten 5 und 8, wenn sie die günstigsten wären), wird diejenige ausgewählt, die die größte Bietervielfalt gewährleistet; sollte diese gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, auf welche(s) Los(e) sie sich bewerben wollen; diese Festlegung ist bindend für das weitere Auswahlverfahren. Die Festlegung schon im Teilnahmewettbewerb soll dem Auftraggeber so früh wie möglich zeigen, ob für alle Lose Bewerbungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das Verfahren ggf. (teil)aufzuheben. Um in Anbetracht des gesetzlich angeordneten Auslaufens der Altverträge keinen vertragslosen Zustand zu erhalten, muss in diesem Punkt so früh wie möglich Klarheit geschaffen werden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), ? Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ? Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen ? Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung) ? Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bewerbers (bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder qualifizierter Krankentransport) in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss190 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlungen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt. Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder später (in den Angebotsphasen) den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamtschau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDiese ergeben sich aus den öffentlich-rechtlichen Verträgen und den Kalkulationsvorgaben, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0010
Titel: Bredenfelde
Beschreibung: Gegenstand von Los 10 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Bredenfelde. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (nur RTW) sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen (1 RTW, 2 NEF). Voraussichtlich im Sommer 2028 soll eine neue Wache in Betrieb gehen.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.12 043 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen als einziger wertbare Angebote unterbreitet, entscheidet über den Ausschluss der hierfür in Betracht zu ziehenden Angebote das Los. Für die danach auszuschließenden Lose wird eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen mit anschließender Neuausschreibung. Ergeben sich bei der Variantenprüfung am Ende zwei Kombinationen als gleichwertig (im Beispiel im Leitfaden die Varianten 5 und 8, wenn sie die günstigsten wären), wird diejenige ausgewählt, die die größte Bietervielfalt gewährleistet; sollte diese gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, auf welche(s) Los(e) sie sich bewerben wollen; diese Festlegung ist bindend für das weitere Auswahlverfahren. Die Festlegung schon im Teilnahmewettbewerb soll dem Auftraggeber so früh wie möglich zeigen, ob für alle Lose Bewerbungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das Verfahren ggf. (teil)aufzuheben. Um in Anbetracht des gesetzlich angeordneten Auslaufens der Altverträge keinen vertragslosen Zustand zu erhalten, muss in diesem Punkt so früh wie möglich Klarheit geschaffen werden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), ? Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ? Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen ? Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung) ? Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bewerbers (bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder qualifizierter Krankentransport) in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss190 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlungen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt. Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder später (in den Angebotsphasen) den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamtschau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDiese ergeben sich aus den öffentlich-rechtlichen Verträgen und den Kalkulationsvorgaben, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0011
Titel: Friedland
Beschreibung: Gegenstand von Los 11 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Friedland. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen (3 RTW, 1 NEF, 1 KTW). Voraussichtlich im Sommer 2030 soll hier eine neue Wache in Betrieb gehen.
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.23 334 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen als einziger wertbare Angebote unterbreitet, entscheidet über den Ausschluss der hierfür in Betracht zu ziehenden Angebote das Los. Für die danach auszuschließenden Lose wird eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen mit anschließender Neuausschreibung. Ergeben sich bei der Variantenprüfung am Ende zwei Kombinationen als gleichwertig (im Beispiel im Leitfaden die Varianten 5 und 8, wenn sie die günstigsten wären), wird diejenige ausgewählt, die die größte Bietervielfalt gewährleistet; sollte diese gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, auf welche(s) Los(e) sie sich bewerben wollen; diese Festlegung ist bindend für das weitere Auswahlverfahren. Die Festlegung schon im Teilnahmewettbewerb soll dem Auftraggeber so früh wie möglich zeigen, ob für alle Lose Bewerbungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das Verfahren ggf. (teil)aufzuheben. Um in Anbetracht des gesetzlich angeordneten Auslaufens der Altverträge keinen vertragslosen Zustand zu erhalten, muss in diesem Punkt so früh wie möglich Klarheit geschaffen werden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), ? Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ? Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen ? Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung) ? Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bewerbers (bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder qualifizierter Krankentransport) in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss190 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlungen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt. Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder später (in den Angebotsphasen) den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamtschau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDiese ergeben sich aus den öffentlich-rechtlichen Verträgen und den Kalkulationsvorgaben, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0012
Titel: Feldberg
Beschreibung: Gegenstand von Los 12 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Feldberg. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (2 RTW).
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.6 489 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen als einziger wertbare Angebote unterbreitet, entscheidet über den Ausschluss der hierfür in Betracht zu ziehenden Angebote das Los. Für die danach auszuschließenden Lose wird eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen mit anschließender Neuausschreibung. Ergeben sich bei der Variantenprüfung am Ende zwei Kombinationen als gleichwertig (im Beispiel im Leitfaden die Varianten 5 und 8, wenn sie die günstigsten wären), wird diejenige ausgewählt, die die größte Bietervielfalt gewährleistet; sollte diese gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, auf welche(s) Los(e) sie sich bewerben wollen; diese Festlegung ist bindend für das weitere Auswahlverfahren. Die Festlegung schon im Teilnahmewettbewerb soll dem Auftraggeber so früh wie möglich zeigen, ob für alle Lose Bewerbungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das Verfahren ggf. (teil)aufzuheben. Um in Anbetracht des gesetzlich angeordneten Auslaufens der Altverträge keinen vertragslosen Zustand zu erhalten, muss in diesem Punkt so früh wie möglich Klarheit geschaffen werden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), ? Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ? Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen ? Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung) ? Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bewerbers (bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder qualifizierter Krankentransport) in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss190 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlungen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt. Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder später (in den Angebotsphasen) den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamtschau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDiese ergeben sich aus den öffentlich-rechtlichen Verträgen und den Kalkulationsvorgaben, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0013
Titel: Mirow/Wesenberg
Beschreibung: Gegenstand von Los 13 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal an den Standorten Mirow und Wesenberg. Hier hat der Leistungserbringer die Wache Mirow zu stellen; die Wache Wesenberg wird vom Träger gestellt und ist eine Nebenwache. Nach derzeitiger Planung sollen voraussichtlich im Sommer 2028 die beiden Standorte in einer neuen vom Träger gestellten Wache in Mirow fusioniert werden. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (3 RTW, derzeit am Standort Mirow) sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen (1 NEF, derzeit am Standort Wesenberg).
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.13 940 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen als einziger wertbare Angebote unterbreitet, entscheidet über den Ausschluss der hierfür in Betracht zu ziehenden Angebote das Los. Für die danach auszuschließenden Lose wird eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen mit anschließender Neuausschreibung. Ergeben sich bei der Variantenprüfung am Ende zwei Kombinationen als gleichwertig (im Beispiel im Leitfaden die Varianten 5 und 8, wenn sie die günstigsten wären), wird diejenige ausgewählt, die die größte Bietervielfalt gewährleistet; sollte diese gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, auf welche(s) Los(e) sie sich bewerben wollen; diese Festlegung ist bindend für das weitere Auswahlverfahren. Die Festlegung schon im Teilnahmewettbewerb soll dem Auftraggeber so früh wie möglich zeigen, ob für alle Lose Bewerbungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das Verfahren ggf. (teil)aufzuheben. Um in Anbetracht des gesetzlich angeordneten Auslaufens der Altverträge keinen vertragslosen Zustand zu erhalten, muss in diesem Punkt so früh wie möglich Klarheit geschaffen werden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), ? Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ? Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen ? Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung) ? Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bewerbers (bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder qualifizierter Krankentransport) in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss190 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlungen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt. Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder später (in den Angebotsphasen) den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamtschau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDiese ergeben sich aus den öffentlich-rechtlichen Verträgen und den Kalkulationsvorgaben, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0014
Titel: Demmin
Beschreibung: Gegenstand von Los 14 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Demmin. Hier hat der Leistungserbringer die Wache für die RTW und KTW zu stellen; der Träger stellt den NEF-Standort. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen (3 RTW, 2 NEF, 4 KTW). Einer der KTW ist ein Schwerlast-KTW (385 kg).
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.26 952 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen als einziger wertbare Angebote unterbreitet, entscheidet über den Ausschluss der hierfür in Betracht zu ziehenden Angebote das Los. Für die danach auszuschließenden Lose wird eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen mit anschließender Neuausschreibung. Ergeben sich bei der Variantenprüfung am Ende zwei Kombinationen als gleichwertig (im Beispiel im Leitfaden die Varianten 5 und 8, wenn sie die günstigsten wären), wird diejenige ausgewählt, die die größte Bietervielfalt gewährleistet; sollte diese gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, auf welche(s) Los(e) sie sich bewerben wollen; diese Festlegung ist bindend für das weitere Auswahlverfahren. Die Festlegung schon im Teilnahmewettbewerb soll dem Auftraggeber so früh wie möglich zeigen, ob für alle Lose Bewerbungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das Verfahren ggf. (teil)aufzuheben. Um in Anbetracht des gesetzlich angeordneten Auslaufens der Altverträge keinen vertragslosen Zustand zu erhalten, muss in diesem Punkt so früh wie möglich Klarheit geschaffen werden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), ? Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ? Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen ? Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung) ? Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bewerbers (bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder qualifizierter Krankentransport) in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss190 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlungen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt. Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder später (in den Angebotsphasen) den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamtschau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDiese ergeben sich aus den öffentlich-rechtlichen Verträgen und den Kalkulationsvorgaben, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0015
Titel: Malchin
Beschreibung: Gegenstand von Los 15 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Malchin. Hier stellt der Träger die Wache; ab Sommer 2029 soll eine neue Wache in Betrieb gehen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen (3 RTW, 2 NEF, 2 KTW). Außerdem ist hier ein KTW/OrgL stationiert. Der Zustieg des Notarztes erfolgt teilweise im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum, Standort Krankenhaus Malchin, Basedower Straße 33 in 17139 Malchin.
Interne Kennung: 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.19 822 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen als einziger wertbare Angebote unterbreitet, entscheidet über den Ausschluss der hierfür in Betracht zu ziehenden Angebote das Los. Für die danach auszuschließenden Lose wird eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen mit anschließender Neuausschreibung. Ergeben sich bei der Variantenprüfung am Ende zwei Kombinationen als gleichwertig (im Beispiel im Leitfaden die Varianten 5 und 8, wenn sie die günstigsten wären), wird diejenige ausgewählt, die die größte Bietervielfalt gewährleistet; sollte diese gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, auf welche(s) Los(e) sie sich bewerben wollen; diese Festlegung ist bindend für das weitere Auswahlverfahren. Die Festlegung schon im Teilnahmewettbewerb soll dem Auftraggeber so früh wie möglich zeigen, ob für alle Lose Bewerbungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das Verfahren ggf. (teil)aufzuheben. Um in Anbetracht des gesetzlich angeordneten Auslaufens der Altverträge keinen vertragslosen Zustand zu erhalten, muss in diesem Punkt so früh wie möglich Klarheit geschaffen werden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), ? Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ? Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen ? Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung) ? Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bewerbers (bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder qualifizierter Krankentransport) in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss190 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlungen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt. Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder später (in den Angebotsphasen) den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamtschau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDiese ergeben sich aus den öffentlich-rechtlichen Verträgen und den Kalkulationsvorgaben, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0016
Titel: Stavenhagen
Beschreibung: Gegenstand von Los 16 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Stavenhagen. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (1 RTW).
Interne Kennung: 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.7 211 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen als einziger wertbare Angebote unterbreitet, entscheidet über den Ausschluss der hierfür in Betracht zu ziehenden Angebote das Los. Für die danach auszuschließenden Lose wird eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen mit anschließender Neuausschreibung. Ergeben sich bei der Variantenprüfung am Ende zwei Kombinationen als gleichwertig (im Beispiel im Leitfaden die Varianten 5 und 8, wenn sie die günstigsten wären), wird diejenige ausgewählt, die die größte Bietervielfalt gewährleistet; sollte diese gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, auf welche(s) Los(e) sie sich bewerben wollen; diese Festlegung ist bindend für das weitere Auswahlverfahren. Die Festlegung schon im Teilnahmewettbewerb soll dem Auftraggeber so früh wie möglich zeigen, ob für alle Lose Bewerbungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das Verfahren ggf. (teil)aufzuheben. Um in Anbetracht des gesetzlich angeordneten Auslaufens der Altverträge keinen vertragslosen Zustand zu erhalten, muss in diesem Punkt so früh wie möglich Klarheit geschaffen werden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), ? Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ? Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen ? Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung) ? Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bewerbers (bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder qualifizierter Krankentransport) in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss190 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlungen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt. Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder später (in den Angebotsphasen) den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamtschau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDiese ergeben sich aus den öffentlich-rechtlichen Verträgen und den Kalkulationsvorgaben, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0017
Titel: Altentreptow
Beschreibung: Gegenstand von Los 17 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Altentreptow. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen; ab Ende 2026 soll hier eine neue Wache des Trägers in Betrieb gehen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarz-teinsatzfahrzeugen (3 RTW, 2 NEF, 2 KTW). Der Zustieg des Notarztes erfolgt im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum, Standort Krankenhaus Al-tentreptow, Am Klosterberg 1 a, 17089 Altentreptow.
Interne Kennung: 17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.24 839 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen als einziger wertbare Angebote unterbreitet, entscheidet über den Ausschluss der hierfür in Betracht zu ziehenden Angebote das Los. Für die danach auszuschließenden Lose wird eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen mit anschließender Neuausschreibung. Ergeben sich bei der Variantenprüfung am Ende zwei Kombinationen als gleichwertig (im Beispiel im Leitfaden die Varianten 5 und 8, wenn sie die günstigsten wären), wird diejenige ausgewählt, die die größte Bietervielfalt gewährleistet; sollte diese gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, auf welche(s) Los(e) sie sich bewerben wollen; diese Festlegung ist bindend für das weitere Auswahlverfahren. Die Festlegung schon im Teilnahmewettbewerb soll dem Auftraggeber so früh wie möglich zeigen, ob für alle Lose Bewerbungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das Verfahren ggf. (teil)aufzuheben. Um in Anbetracht des gesetzlich angeordneten Auslaufens der Altverträge keinen vertragslosen Zustand zu erhalten, muss in diesem Punkt so früh wie möglich Klarheit geschaffen werden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), ? Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ? Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen ? Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung) ? Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bewerbers (bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder qualifizierter Krankentransport) in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss190 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlungen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt. Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder später (in den Angebotsphasen) den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamtschau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDiese ergeben sich aus den öffentlich-rechtlichen Verträgen und den Kalkulationsvorgaben, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0018
Titel: Tützpatz
Beschreibung: Gegenstand von Los 18 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Tützpatz. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (1 RTW).
Interne Kennung: 18
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.3 162 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen als einziger wertbare Angebote unterbreitet, entscheidet über den Ausschluss der hierfür in Betracht zu ziehenden Angebote das Los. Für die danach auszuschließenden Lose wird eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen mit anschließender Neuausschreibung. Ergeben sich bei der Variantenprüfung am Ende zwei Kombinationen als gleichwertig (im Beispiel im Leitfaden die Varianten 5 und 8, wenn sie die günstigsten wären), wird diejenige ausgewählt, die die größte Bietervielfalt gewährleistet; sollte diese gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, auf welche(s) Los(e) sie sich bewerben wollen; diese Festlegung ist bindend für das weitere Auswahlverfahren. Die Festlegung schon im Teilnahmewettbewerb soll dem Auftraggeber so früh wie möglich zeigen, ob für alle Lose Bewerbungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das Verfahren ggf. (teil)aufzuheben. Um in Anbetracht des gesetzlich angeordneten Auslaufens der Altverträge keinen vertragslosen Zustand zu erhalten, muss in diesem Punkt so früh wie möglich Klarheit geschaffen werden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), ? Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ? Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen ? Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung) ? Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bewerbers (bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder qualifizierter Krankentransport) in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss190 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlungen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt. Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder später (in den Angebotsphasen) den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamtschau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDiese ergeben sich aus den öffentlich-rechtlichen Verträgen und den Kalkulationsvorgaben, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0019
Titel: Neubrandenburg West
Beschreibung: Gegenstand von Los 19 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Neubrandenburg West. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (2 RTW, 4 KTW) sowie der Betrieb eines Mehrzweckfahrzeugs.
Interne Kennung: 19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE Am Funkturm 1 
Stadt: Wulkenzin
Postleitzahl: 17039
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom jeweiligen Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/04/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.31 864 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen als einziger wertbare Angebote unterbreitet, entscheidet über den Ausschluss der hierfür in Betracht zu ziehenden Angebote das Los. Für die danach auszuschließenden Lose wird eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen mit anschließender Neuausschreibung. Ergeben sich bei der Variantenprüfung am Ende zwei Kombinationen als gleichwertig (im Beispiel im Leitfaden die Varianten 5 und 8, wenn sie die günstigsten wären), wird diejenige ausgewählt, die die größte Bietervielfalt gewährleistet; sollte diese gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, auf welche(s) Los(e) sie sich bewerben wollen; diese Festlegung ist bindend für das weitere Auswahlverfahren. Die Festlegung schon im Teilnahmewettbewerb soll dem Auftraggeber so früh wie möglich zeigen, ob für alle Lose Bewerbungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre das Verfahren ggf. (teil)aufzuheben. Um in Anbetracht des gesetzlich angeordneten Auslaufens der Altverträge keinen vertragslosen Zustand zu erhalten, muss in diesem Punkt so früh wie möglich Klarheit geschaffen werden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstiges
BeschreibungDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungEignung zur Berufsausübung
BeschreibungEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt), ? Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats ? Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen ? Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung) ? Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bewerbers (bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden).

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder qualifizierter Krankentransport) in einem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/10/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss190 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber darf von den Bewerbern Aufklärung über ihren Teilnahmeantrag oder ihre Eignung verlangen. Dies kann per E-Mail oder über die Vergabeplattform erfolgen. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber daher vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen. Verhandlungen werden in Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) nicht geführt. Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder später (in den Angebotsphasen) den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bewerber können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Die Entscheidung für die Auswahl der Bieter für die Phase 2 des Verfahrens erfolgt nur aus Bewerbern, die (ggf. nach einer Nachforderung in der Gesamtschau) vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in der geforderten Form nachgewiesen haben.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDiese ergeben sich aus den öffentlich-rechtlichen Verträgen und den Kalkulationsvorgaben, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bewerber/Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Regelungen gelten ebenfalls für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe der Aufträge gegenüber dem AG, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der AG ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich beim AG zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVerwaltungsgericht Greifswald
ÜberprüfungsstelleVergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mecklenburgische Seenplatte
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Registrierungsnummer: 13071000-K000
Postanschrift: Postfach 110264  
Stadt: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17042
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechts- und Kommunalaufsichtsamt
Telefon: +49 395570870
Fax: +49 3955708765999
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Registrierungsnummer: 13071000-K000
Postanschrift: Postfach 110264  
Stadt: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17042
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechts- und Kommunalaufsichtsamt
Telefon: +49 395570870
Fax: +49 3955708765999
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Registrierungsnummer: t:03855885160
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14  
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3855885164
Fax: +49 3855884855817
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgericht Greifswald
Registrierungsnummer: t:0383489050
Postanschrift: Postfach 31 61  
Stadt: Greifswald
Postleitzahl: 17461
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3834 89050
Fax: +49 3834 890528
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Registrierungsnummer: 13071000-K000
Postanschrift: Postfach 110264  
Stadt: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17042
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechts- und Kommunalaufsichtsamt
Telefon: +49 395570870
Fax: +49 3955708765999
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5f873cc4-25e7-491a-8ae3-2f7b2193e73a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/09/2024 16:46:22 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 547384-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 178/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/09/2024