5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Zecherin
Postleitzahl: 17406
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
Laufzeit: 21 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: § 45 (4) Nr. 4 VgV: Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags
Beschreibung: § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahre in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags: brutto 200.000,00 Euro
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: § 45 (4) Nr. 2 VgV:Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall
Beschreibung: § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall: Haftpflichtversicherung Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. €.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: § 46 (3) Nr. 1 VgV: Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen
Beschreibung: § 46 (3) Nr. 1 VgV: Für die Leistungserbringung des Bieters/der Bietergemeinschaft sind mit der Angebotsabgabe jeweils mindestens eine ausgewählte Referenz zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen bevorzugt aus den letzten drei, höchstens aber den letzten 10 Jahren zu folgenden Kartierleistungen anzugeben (VgV § 46 (3) Nr. 1): a) Revierkartierungen von Brutvögeln Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn der Untersuchungsraum mindestens 500 ha betrug und mindestens 5 Begehungen erfolgten. b) Transekt- und Horchboxenuntersuchungen von Fledermäusen Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens 10 km Transektstrecken erfasst wurden und mindestens 10 Horchboxen zum Einsatz kamen. c) Laichgewässerkartierung Amphibien Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn die Kartierung 3 oder mehr Begehungen von mindestens 10 Laichgewässern umfasste. d) Kartierung Reptilien Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn Zauneidechsen kartiert wurden und künstliche Verstecke zum Einsatz kamen. Mindeststandard ist eine Referenz zu jeder Kartierleistung. Die Referenzen zu den verschiedenen Artengruppen können aus verschiedenen Projekten zusammengetragen werden. Der als vergleichbare Referenz angegebene Leistungsumfang für eine Art/Artengruppe muss jedoch innerhalb eines Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzen müssen nicht für ein Straßenbauvorhaben erbracht worden sein. Im Falle von Unterauftragnehmern/Eignungsleihe sind die Referenzen von den Unterauftragnehmern beizulegen. Aus den Referenzen sollen Details der Erfassungen hervorgehen, aus denen die Vergleichbarkeit erkennbar ist (z. B. Untersuchungsraumgröße, Anzahl der Untersuchungs-/Probeflächen, Anzahl der Begehungen, Art und Anzahl der eingesetzten Erfassungssysteme).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: § 46 (3) Nr. 2 Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Beschreibung: § 46 (3) Nr. 2 Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: § 46(3) Nr. 9: Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Beschreibung: Es sind für die Leistungserbringung Angaben zu folgender Ausstattung zur Ausführung des Auftrags (VgV § 46 (3) Nr. 9) zu machen: - geografisches Informationssystem (GIS) (Art der Software) - Horchboxen (Art der vorhandenen Horchboxen) - Fledermausdetektoren (Art der vorhandenen Detektoren) Mindeststandard ist der Nachweis des Vorhandenseins der genannten Ausstattung beim Bieter oder dessen Nachauftragnehmern
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: § 46 (3) Nr. 10: Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir als Unteraufträge zu vergeben beabsichtig.
Beschreibung: Es ist zwingend anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (VgV § 46 (3) Nr. 10).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 64 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: elektronische Öffnung
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überprüfungsstelle: Nachprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Nachprüfungsstelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Straßenbauamt Schwerin
Organisation, die Angebote bearbeitet: Straßenbauamt Schwerin
Beschaffungsdienstleister: Dienstleister Straßenbauamt Schwerin
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)