5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32400000 Netzwerke, 32420000 Netzausrüstung, 32422000 Netzkomponenten, 32424000 Netzwerkinfrastruktur, 32428000 Netzwerkaufrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bremserstr. 79
Stadt: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67063
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: 1 Jahr Verlängerung möglich
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Beschaffung wird vornehmlich aus Fördermitteln nach dem Krankenhauszukunftsgesetz finanziert, so dass die Fördervoraussetzungen eingehalten werden müssen. ******** Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind. Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als drei Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Beschreibung: Für den Bieter dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch Erklärung nachzuweisen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Darstellung der Unternehmensstruktur
Beschreibung: Zur Beurteilung, ob der Bieter zur Erbringung des Auftrags wirtschaftlich in der Lage ist, möchte sich der Auftraggeber ein allgemeines Bild von dem Bieter machen. Daher reicht der Bieter eine kurze Unternehmensbeschreibung nebst Organigramm der Unternehmens- und gegebenenfalls Konzernstruktur sowie eine Übersicht über etwaige Zweigniederlassungen ein.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Erklärung zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft
Beschreibung: Der Auftraggeber behält sich vor, bezüglich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands einzuholen. Daher wird um persönliche Angaben des Firmeninhabers bzw. Vertretungsberechtigten gebeten.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung mit den im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) genannten Bedingungen vorzuhalten. Dies sind: Geforderte Versicherungssummen: Personenschäden: mind. 250.000 EUR Sachschäden: mind. 100.000 EUR Vermögensschäden: mind. 100.000 EUR Geforderter Versicherungsumfang: Für mindestens jeweils 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr (2-fache Maximierung der Versicherungssumme) (d.h. mindestens 900.00 EUR / Kalenderjahr) Den Nachweis des Bestehens einer ausreichenden Versicherung hat er durch Erklärung der Angaben zu seiner Versicherung im Eignungsformblatt zu führen. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat er einen Nachweis durch die Versicherung zu erbringen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Bereichsumsatz
Beschreibung: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bewertet wird die Höhe des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Kalenderjahr / im Durchschnitt der letzten 3 Kalenderjahre. Insgesamt können bei einem Umsatz größer 3 Mio. EUR 100 Punkte erzielt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Bank-/Bonitätserklärung
Beschreibung: Der Auftraggeber möchte sich zur Absicherung der ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung ein Bild von der Zahlungsfähigkeit des Bieters machen. Daher hat der Bieter seinen Liquiditätsstatus durch eine aktuelle Unbedenklichkeitserklärung seines Kreditinstituts oder einer entsprechenden Erklärung seines Steuerberaters (jeweils nicht früher als drei Monate vor Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt) nachzuweisen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Personal
Beschreibung: Der Auftraggeber hält zur sachgerechten Ausführung des Auftrags eine adäquate Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften für erforderlich. Es wird daher um Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten und der Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren gebeten.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: technische Fachkräfte
Beschreibung: Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die Ausführung des gegenständlichen Vorhabens eine adäquate Anzahl geeigneter technischer Fachkräften erforderlich ist. Der Auftraggeber bittet daher um Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem
Beschreibung: Gefordert wird eine Erklärung zum Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystem. Auf Anforderung sind zudem alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für die gesetzliche Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz benötigt werden, gegebenenfalls auch für Vorlieferanten.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignungsleihe, § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV
Beschreibung: Die Ausstattungsteile, die dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung stehen, sind unter Angaben des eignungsverleihenden Unternehmens zu benennen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unterauftragnehmer, § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV
Beschreibung: Die Leistungen, die für den Bewerber/Bieter durch Unterauftragnehmer erbracht werden, sind zu benennen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Der Bewerber weist dem Auftraggeber mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (Inbetriebnahme in Echtbetrieb zwischen 2021 bis 2024) unter Angabe des Leistungserbringers, des Leistungsvolumens und einer Kontaktperson beim Referenzgeber nach. Der Referenzauftrag muss in Bezug auf folgende Kriterien mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein: (1) Laufzeit mindestens 1 Jahr innerhalb des Zeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2024 (2) Mindestens die Erneuerung der WLAN-Infrastruktur über verteilte Standorte ODER die Erneuerung der aktiven LAN-Infrastruktur über verteilte Standorte (3) Mindestens 500 aktive Switchports (4) Mindestens 50 Access-Points Die Mindestkriterien sind für den Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bewerbers zwingend zu erfüllen, ansonsten erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Die Auswahlkriterien werden bewertet und fließen in die Gesamtbewertung zur Ermittlung der geeignetsten Bewerber ein. Insgesamt werden bis maximal drei Referenzen bewertet. Pro Referenz können maximal 350 Punkte erzielt werden, insgesamt können mit drei bewertbaren Referenzen 1050 Punkte erzielt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1 050
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Gesamtkosten
Beschreibung: Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus Kauf von Software und Hardware, Lizenzen, Implementierung und Service über die Laufzeit.
Rangfolge: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Jegliche Kommunikation im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs findet nur über das Bietertool des Vergabeportals statt. Sofern im Rahmen der Verhandlungsrunden eine Kommunikation per e-Mail zugelassen werden soll, muss dies vom Auftraggeber ausdrücklich zugelassen werden.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: .
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Allgemeine Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung, Verträge: EVB-IT-Systemvertrag, EVB-IT-Cloudvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag, jeweils mit Anlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den Fall der Auftragserteilung an eine Bietergemeinschaft ist erforderlich, dass - alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus; - der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen. In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen. Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: (1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Eine rahmenvertragliche Vereinbarung erfolgt für Beschaffungen oberhalb der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mindestabrufmengen. Diese rahmenvertragliche Komponente des Auftrags ist auf vier Jahre beschränkt. Lediglich für die ausgeschriebenen Serviceleistungen (die nicht Teil der Rahmenvereinbarung sind) beträgt die Laufzeit 5 Jahre + 1 Jahr Verlängerung.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung - Geschäftsstelle -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
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