1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Anklam
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Umbau Nikolaikirche zum IKAREUM - Aufzug BA 3c
Beschreibung: Die Stadt Anklam plant den Umbau der ehemaligen, denkmalgeschützten Nikolaikirche zum sogenannten IKAREUM | Lilienthal Flight Museum. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Zur Nutzung des Kircheninnenraums werden im Zuge des Bauabschnitts 3, verschiedene Ebenen in Holz-Skelettbauweise errichtet. Diese werden zum einen durch 2 Treppen als Stahlskelett-Konstruktionen, zum anderen durch einen Aufzug erschlossen. Die Leistung umfasst die Errichtung dieses Panoramaaufzugs mit Glasflächen, welcher aus dem Gebäudeinneren über 5 Haltestellen durch das Dach des Kirchenschiffes ins Freie fährt. Die Leistung umfasst neben der Errichtung der Aufzugsanlage auch die Errichtung des erforderlichen Schachtgerüstes aus Stahl mit einer Höhe von rund 51m zzgl. Schachtgrube. Aufgrund behördlicher Auflagen ist die Errichtung des Aufzugs in voller Höhe an die gleichzeitige Errichtung des Turmhelmes, welche in einem separaten Bauabschnitt 4 umgesetzt werden soll, gebunden. Insofern erfolgt im Bauabschnitt 3 zunächst die Errichtung des ersten Teils des Schachtgerüstes, mit einer Höhe von ca. 22m zzgl. Schachtgrube. Sobald die Turmspitze errichtet wird, ist das dann vorhandene Schachtgerüst zu verlängern und die Aufzugsanlage entsprechend umzubauen. Die Ausbildung des Schachtgerüstes sowie dessen Verankerungspunkte sowohl an den Emporen als auch am Kirchturm sind mit Architekten, Statiker und Prüfstatiker, Restaurator und Denkmalschutz abzustimmen. Daher ist ebenfalls die Werk- und Montageplanung einschließlich aller erforderlichen statischen Berechnungen und aller Abstimmungen mit den weiteren Planungsbeteiligten, Gegenstand der Leistung.
Kennung des Verfahrens: f2954cf3-6124-4600-882b-b2184c0a1cf2
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45212300 Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten, 45212000 Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen, 45212313 Bau von Museen, 42416100 Aufzüge
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Peenstraße
Stadt Anklam
Postleitzahl 17389
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
2.1.6.
Ausschlussgründe
Konkurs: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Konkurs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Korruption: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vergleichsverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Betrugsbekämpfung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Entrichtung von Steuern: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Panoramaaufzug
Beschreibung: 1) Errichtung in Teilabschnitten / Stufenvertrag Aufgrund behördlicher Auflagen ist die Errichtung des Aufzugs in voller Höhe an die gleichzeitige Errichtung des Turmhelmes, welche in einem separaten Bauabschnitt 4 umgesetzt werden soll, gebunden. Insofern erfolgt im Bauabschnitt 3 zunächst die Errichtung des ersten Teils des Schachtgerüstes, mit einer Höhe von ca. 22m zzgl. Schachtgrube. Sobald die Turmspitze errichtet wird, ist das dann vorhandene Schachtgerüst zu verlängern und die Aufzugsanlage entsprechend umzubauen. Der Stufenvertrag/Leistungsabruf gegenüber dem AN ist daher wie folgt ausgestaltet: 1. Stufe (mit Zuschlag/Auftragserteilung) Werk- und Montageplanung mit Anpassungen bis zur denkmalpflegerischen Zustimmung. Die denkmalpflegerische Zustimmung ist Grundlage für die Baugenehmigung und damit für den Abruf der 2. Stufe in 2 Abschnitten. 2. Stufe (optional) Ausführung der beschriebenen Leistungen unter Vorbehalt der Bereitstellung der Baugenehmigung, wobei für jeden Abschnitt eine separate Baugenehmigung notwendig wird. Der Aufzug wird in zwei Abschnitten ausgeführt: - 1. Abschnitt: Innenbereich des Gebäudes. - 2. Abschnitt: Außenbereich des Gebäudes. 3. Stufe (optional) Wartungsvertrag/Wartung gemäß anliegendem Vertragsmuster Bei Nichtvorliegen der Baugenehmigungen kann kein Abruf der 2. und 3. Stufe erfolgen, so dass für den Bieter kein Rechtsanspruch auf den Abruf dieser Stufen besteht. Wegen weiterer Einzelheiten zu den einzelnen Vertragsstufen s. Leistungsverzeichnis.
Interne Kennung: 51102-1029-01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45212300 Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45212000 Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen, 45212313 Bau von Museen, 42416100 Aufzüge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Peenstraße
Stadt: Anklam
Postleitzahl: 17389
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Mo.)
Beschreibung: Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt; Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/ die Eröffnung beantragt/ mangels Masse abgelehnt wurde bzw. ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet; Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens Präqualifikationsnachweis: Der Eignungsnachweis bei präqualifizierten Unternehmen erfolgt anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweisen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der Eigenerklärung zur Eignung sowie der ggf. geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweisen oder durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Beim Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen nicht präqualifiziert, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine deutschsprachige Übersetzung beizufügen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1) Umsatz Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021/22/23) sowie Umsatz Unternehmenssparte "Aufzugsbau" in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021/22/23)
Beschreibung: MINDESTANFORDERUNG: Jahresdurchschnittlicher Umsatz iHv jeweils mind. 1.500.000 EUR
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1) Mind. 3 Unternehmensreferenzen über vergleichbare Bauleistungen in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014 bis 2023), d.h. gem. Präqualifikation oder durch Eigenerklärung zur Eignung (VHB-Formblatt 124) jeweils mit folgenden Anforderungen: - Aufzug für die öffentliche Hand (öffentlicher Auftraggeber) - Glasaufzug im denkmalgeschützten Bestand
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 2) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021/22/23) jahresdurchnittlich festangestellten Mitarbeiter des Unternehmens
Beschreibung: MINDESTANFORDERUNG: Jahresdurchschnittlich mind. 10 Mitarbeiter
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Angebotspreis gem. Preisblatt - 60 %
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projektbezogenens Ausführungskonzept - 20 %
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualifikation und Erfahrung Projektteam (Projektleitung + stv. Projektleitung) - 20 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch, Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung nach Maßgabe von § 16aEU VOB/A.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: elektronische Angebotsöffnung Der Öffnungstermin ist nicht öffentlich. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber/Auslober gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zu den Rügefristen im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Hansestadt Anklam
Organisation, die Angebote bearbeitet: Hansestadt Anklam
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Anklam
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002737
Postanschrift: Markt 3
Stadt: Anklam
Postleitzahl: 17389
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: 03971835213
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: 03855885160
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 25a5d927-ec10-44c5-825d-c699b694f9fd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/07/2024 15:35:59 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 433652-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 140/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/07/2024