Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – IT-Dienstleistungen für Fschverfahren ISAP MV und ISAP LG

388367-2024 - Ergebnis
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – IT-Dienstleistungen für Fschverfahren ISAP MV und ISAP LG
OJ S 126/2024 01/07/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandesamt für Gesundheit und Soziales; Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelIT-Dienstleistungen für Fschverfahren ISAP MV und ISAP LG
BeschreibungIT- Dienstleistungen für Fachverfahren ISAP MV und ISAP LG, Förderperiode 2021 bis 2027
Kennung des Verfahrens22292298-ee11-4a64-a75a-3f9f3b88e8b6
Interne Kennung0627-20014-2024
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Friedrich-Engels-Platz 5 - 8  
Stadt Rostock
Postleitzahl 18055
Land, Gliederung (NUTS)Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: IT-Dienstleistungen für Fschverfahren ISAP MV und ISAP LG
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Wartung und Pflege, die Weiterentwicklung sowie die Transformation der Anwendungssoftware ISAP, die in den zwei Ausprägungen ISAP MV und ISAP LG angewendet wird und zu ISAP2 transformiert werden soll. Dies umfasst die Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und Pflege der Bestandssysteme und bzgl. ISAP2 die Pflege nach Abnahme für die jeweils abgenommenen Teile und die Weiterentwicklung und Anpassung. Die beiden als Individualsoftware entwickelten Anwendungen werden zur Abwicklung (termingerechten, ordnungsgemäßen Abrechnung und Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission) des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Mecklenburg-Vorpommern (ISAP MV) und zur Abwicklung der landeseigenen Förderung (ISAP LG) eingesetzt.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Engels-Platz 5 - 8  
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Abweichung von der Regelvergabe: Die Beschaffung soll als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b) i.V.m. § 14 Abs. 6 Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt werden. Es besteht sowohl hinsichtlich des Produkts als auch hinsichtlich des Dienstleisters ein Alleinstellungsmerkmal. Als Ergebnis der Markterkundung wurde festgestellt, dass aus fachlich organisatorischen und wirtschaftlichen Erwägungen nur die Transformation der vorgenannten Anwendungssoftware im Vergleich zu einer Neuentwicklung bzw. Beschaffung das beste Ergebnis erwarten lässt. Im Vergleich sind - die erwarteten finanziellen Aufwände geringer - die Betriebsfähigkeit der neuen Lösung (schrittweise) schneller hergestellt - die Sicherheit in Bezug auf vollständige und korrekte Funktion aller Bestandteile der Lösung (vor allem im Kontext der besonders sensiblen Bereiche "Kasse" und "Zahlungsanträge & Rechnungslegung") am größten. Aufgrund der besonderen Spezifikationen und der umfassenden Abbildung des Förderverfahrens für den ESF+ M-V sowie zahlreicher anderer Fördermittelverfahren und gesetzlicher Leistungsverfahren soll keine neue Software beschafft, sondern die vorhandene weiterentwickelt werden. Insbesondere kann mit der Transformation der Systeme ISAP MV und ISAP LG nach ISAP 2 ein schrittweiser Prozess der Ablösung von Programmbestandteilen im laufenden Bewirtschaftungsverfahren umgesetzt werden, sodass hier ein geringes Ausfallrisiko besteht. Eine Systemumstellung durch den aktuellen Entwicklungs- und Wartungsvertragspartner bewirkt im Interesse der Systemsicherheit und Funktion eine wesentliche Verringerung von Risikopotentialen (Risiko von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen, höherem Umstellungsaufwand). Ein Systemausfall muss mit Hinblick auf die teilweise fristgebundenen Zahlungs- und Abrechnungsverpflichtungen unbedingt vermieden werden. Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Das Ziel der losweisen Vergabe ist es insbesondere, die Beteiligung von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) am Vergabeverfahren zu erleichtern. Die Leistung wird vorliegend im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV vergeben. Es liegt sowohl ein rechtmäßiges Produkt- als auch ein Händleralleinstellungsmerkmal vor. Eine Losaufteilung ist aus diesem Grund nicht zielführend. Insofern erfolgt im vorliegenden Vergabeverfahren keine Aufteilung in Lose.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Informationder betroffenen Bieter und Bewerber durch den Page öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. derVertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Gesundheit und Soziales; Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Dienstleistungen können aus nachfolgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Die erforderliche Dienstleistung hinsichtlich des Fachverfahrens ISAP MV und ISAP LG kann nur durch den Hersteller dieser Anwendungssoftware Interone vorgenommen werden. Es gibt keinen Anbieter, der in einem für ihn fremden IT-System diese Arbeiten und Programmierleistungen sach- und qualitätsgerecht in einem vergleichbaren Zeitaufwand erbringen kann.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des Bietersinterone
Offizielle Bezeichnunginterone
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Gesundheit und Soziales; Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
Registrierungsnummer: 0627-20014-2024
Postanschrift: Friedrich-Engels-Platz 5 - 8  
Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49385 588 59095
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Registrierungsnummer: 0627-20014-2024
Postanschrift: Johannes-Stelling Straße 14  
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49 385588-15164
Fax: +49 385588485-15817
Internetadresse: https://www.mv-regierung.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: interone
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE129375104
Postanschrift: Bahnstraße 2  
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40212
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 1717687066
Fax: +49 89 55186-0
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachunga99bc3be-244d-4f8c-845e-b4995adecbc5-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungAnpassung Nachprüfungsverfahren
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Abschnittskennung: LOT-0000
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f1e98c08-613a-4882-92a9-5db9dcfb80bb - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/06/2024 06:49:41 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 388367-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 126/2024
Datum der Veröffentlichung: 01/07/2024