Deutschland – Router für Netzwerke – WLAN in Bus und Straßenbahn - 30021849

302353-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Router für Netzwerke – WLAN in Bus und Straßenbahn - 30021849
OJ S 98/2024 22/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: WLAN in Bus und Straßenbahn - 30021849
Beschreibung: Lieferung von Mobilfunk-Routern inklusive Antennen und die Bereitstellung eines Internetzugangs über WLAN in Bussen und Straßenbahnen
Kennung des Verfahrens: c30b2cec-f636-4465-916b-a85deacf0142
Interne Kennung: X-SWMAG-2024-0034
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32413100 Router für Netzwerke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32412110 Internet
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mozartstraße 8  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Verfahrensablauf: Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen. Nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge anhand der bekannt gegebenen Eignungskriterien werden die qualifizierten Bewerber zur ersten (indikativen) Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auftraggeberin wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren. Das indikative Angebot soll alle Anforderungen aus den Vergabeunterlagen berücksichtigen. Bereits in dieser Phase des Verfahrens sind die im Kriterienkatalog genannten Ausschluss-Kriterien an die Leistung zwingend einzuhalten. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mit Hilfe des Dokuments B3_Optimierungsvorschläge mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Angebotsqualität dienen. Die Optimierungsvorschläge dürfen insbesondere auch alle Vertragsinhalte betreffen. Nicht verhandelbar sind die von der Auftraggeberin in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien. Die Auftraggeberin (AG) wird, soweit Aufklärungsbedarf besteht, diejenigen Bieter, die ein fristgerechtes indikatives Angebot abgegeben haben, zu Bietergesprächen einladen. Eine Einladung mit allen notwendigen Informationen wird rechtzeitig vor dem Termin erfolgen. Die Bietergespräche finden voraussichtlich zwischen dem 08.07. und 09.07.2024 statt. Der genaue Termin für den einzelnen Bieter und der genaue Ablauf der Bietergespräche werden zu gegebener Zeit mit separatem Schreiben mitgeteilt. Die Bieter werden aufgefordert, sich den oben genannten Zeitraum terminlich freizuhalten. Die Verhandlungen zwischen der Auftraggeberin und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird die Auftraggeberin die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen verbindliche Angebote abzugeben. Falls erforderlich wird die Auftraggeberin unter Beachtung der allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien Aufklärungsgespräche mit den Bietern über das Angebot zu führen. HINWEIS: Die für die Erstellung des ersten verbindlichen Angebotes gewährte Frist wird deutlich kürzer sein als die für die Erstellung des indikativen Angebotes. Vor diesem Hintergrund wird eine sorgfältige und umfassende Bearbeitung des indikativen Angebotes dringend geraten. Die AG wird mit der Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote allen Bietern verbindliche Vergabeunterlagen überreichen. Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere an den vertraglichen Regelungen sind dann nicht zulässig. Verbindliche Angebote, die Änderungen an den Vergabeunterlagen enthalten, werden zwingend ausgeschlossen. Alle geforderten Angaben und Erklärungen und insbesondere die geforderten Angaben, Preise und Erklärungen müssen vollständig sein. Die AG behält sich jedoch vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern. Die AG behält sich zum weiteren Ablauf des Verfahrens vor, • bereits auf Grundlage der eingereichten ersten indikativen Angebote unter Verwendung der Zuschlagskriterien den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. Bieter haben keinen Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungsgesprächen. • den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten indikativen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. • in Ansehung der eingegangenen Angebote und durchgeführten Verhandlungsgespräche erneut Verhandlungsgespräche mit den Bietern, ggf. unter weiterer Abschichtung / Reduzierung des Bieterkreises, zu führen und / oder weitere Angebote einzuholen (Durchführung mehrerer "Verhandlungs- und Angebotsrunden"). Ein Anspruch der Bieter besteht hierauf nicht. Das unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. 2. Bietergemeinschaften: Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung ("T1 - Bietergemeinschaftserklärung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw. Neubildung einer gegründeten Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich in Textform (z.B. über die e-Vergabeplattform, per E-Mail) angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Einreichung des Teilnahmeantrages kann nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung unzulässig sein und zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen. Nach Anzeige durch den Bewerber/Bieter behält sich die Vergabestelle eine entsprechende Prüfung vor. Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Bewerber/Bieter die rechtlichen, insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bewerber/Bieter (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten. 3. Unterauftragnehmer/Eignungsleihe: Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung durch den Bewerber/Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird (§ 34 SektVO), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden. Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bewerber/Bieter auf die Eignung Dritter (eignungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass diese zwingend zugleich als Unterauftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht nur hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 47 Abs. 1 S.1 SektVO). Im Hinblick auf die erforderliche berufliche Befähigung ist die Eignungsleihe lediglich dann zulässig, wenn die eignungsrelevanten Drittunternehmen die Leistung als Unterauftragnehmer auch tatsächlich erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 SektVO). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen einzureichen: • T2 - Benennung Unternehmen der Eignungsleihe • T5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen • ggf. D1 - Verzeichnis Unterauftragnehmer Das eignungsleihende Unternehmen hat die folgenden Unterlagen einzureichen: • T3 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen • T4, T8, T9 - Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung. Im Rahmen der eignungsleihenden Unterauftragnehmerschaft sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: • Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit die Anlage T6 "Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit" • Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Anlage T7 "Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit" mit den soweit erforderlichen Angaben. 4. Informationen über die elektronische Einreichung der Angebote findet sich unter https:// www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/support/hilfezur- evergabe/bietercockpit-benutzerhandbuch. 5. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
KonkursDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
KorruptionDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
VergleichsverfahrenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
BetrugsbekämpfungDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
ZahlungsunfähigkeitDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Rein innerstaatliche AusschlussgründeDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Entrichtung von SteuernDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: WLAN in Bus und Straßenbahn - 30021849
Beschreibung: Die Mainzer Mobilität (MVG) ist als Tochtergesellschaft der Mainzer Stadtwerke (MSW) die Betreiberin des ÖPNV mit Bussen und Straßenbahnen sowie eines Fahrradvermietsystems in Mainz und der näheren Umgebung. Die MVG befindet sich über die Mainzer Stadtwerke AG (MSW) im Eigentum der Stadt Mainz. Zurzeit unterhält die MVG 164 Omnibusse, 41 Straßenbahnen und ca. 1.200 Mietfahrräder. Damit wurden 2019 an einem Schulwerktag ca. 185.000 Fahrgäste und im Gesamtjahr 2019 mehr als 56 Millionen Kunden bewegt bzw. befördert. Bis 2035 ist es das erklärte Ziel der Mainzer Verkehrsgesellschaft, insgesamt 100 Elektrobusse im Linienbetrieb einzusetzen. Bereits seit Ende 2022 sind die ersten batterieelektrischen Gelenkbusse bei der MVG im Linienbetrieb zu sehen. Die MVG beabsichtigt alle eigenen Busse und Straßenbahnen mit einem mobilen WLAN für den Internetzugriff über ein Mobilfunknetz auszustatten. Dabei sollen zwei Zielgruppen unterschieden werden: Fahrgäste und Fahrpersonale. Für Fahrgäste erhöht ein kostenloser WLAN-Zugang in Bussen und Straßenbahnen die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs und verbessert die Fahrgastzufriedenheit. Reisende können die Zeit sinnvoll nutzen, ihre Reisen angenehmer gestalten und sind somit eher geneigt, den öffentlichen Verkehr zu nutzen. Der Zugang soll dabei über einen Portalanbieter intuitiv und ohne Registrierung erfolgen. Das Fahrpersonal der MVG erhält mit dem WLAN in den Verkehrsmitteln die Möglichkeit, auch außerhalb des Betriebsgeländes auf die für ihre Fahrdienste nötigen Informationen zuzugreifen. Die Mitarbeitenden verfügen hierfür über Wifi-fähige iPads, die vom Unternehmen provisioniert werden und dienstliche Informationen bei bestehender Verbindung im Hintergrund herunterladen. Die Verbindung erfolgt dabei nicht über die von den Fahrgästen verwendete WLAN-Verbindung, sondern über einen separaten Zugriff über eine versteckte SSID. Die Trennung dieser Netze erfolgt über eine spezielle Konfiguration, die auf den Routern von einem externen Hotspot-Anbieter über eine eigene Firmware erreicht wird. Diese Ausschreibung ist Teil des Projekts "WLAN in Bussen und Straßenbahnen der Mainzer Verkehrsgesellschaft" und beinhaltet die Beschaffung der Hardwarekomponenten und die Leistungen eines Internet Service Providers (ISP) mit der Konfiguration der Router und dem dauerhaften Betrieb des Systems über eine VPN-Verbindung. Der Einbau sowie die notwendigen Mobilfunkverträge werden separat beauftragt. Der Betrieb des Systems startet unmittelbar nach der Anzeige der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer und ist zunächst für 5 Jahre geplant.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32413100 Router für Netzwerke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32412110 Internet
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mozartstraße 8  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 26/08/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen der ausgeschrieben Leistung. Vorlage eines aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweise nach Maßgabe meines Herkunftslandes bei (nicht älter als 90 Tage). Mit dem Teilnahmeantrag ist ferner eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage T0) einzureichen. Ferner ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 und die Eigenerklärung zu § 22 LKSG gemäß Anlage T0 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister abzufragen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaften, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend vor: • Die Eigenerklärung (T6) seiner Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz. • Eine Eigenerklärung (ebenfalls T6), dass eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung nachweislich vorhanden ist, oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Die Mindestversicherungssummen je Schadensfall und für alle Schadensfälle während eines Versicherungsjahres betragen:  2.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden  5.000.000,00 € für Personenschäden

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot legt der Bewerber/Bieter, die Bietergemeinschaft, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: • Eine Eigenerklärung (T7.1) seiner Mitarbeiteranzahl der Geschäftsjahre 2023, 2022 und 2021 gegliedert nach Berufsgruppen • Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten mit jeweils mindestens 200 Routern, die verbaut und in Betrieb genommen wurden bzw. deren Leistungen und Umfang vergleichbar sind (bezogen auf ÖPNV-Fahrzeuge wie z.B. Busse, Straßenbahnen oder Züge). Die Referenzprojekte müssen nach dem 01.01.2020 und vor dem 31.12.2023 abgeschlossen sein. Zur Benennung der Referenzen ist zwingend das Formular T7.2 zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mit den Kontaktdaten der Referenzgeber, einer Referenzbestätigung und einschl. der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten. • Eine Eigenerklärung (T12), dass das Unternehmen ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbares Zertifikat besitzt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfüllung Kriterienkatalog (Dokument B1)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 75
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 24/06/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Die Garantie wird bei Festlegung des EVB-IT Systemlieferungsvertrag vereinbart (Kapitel 18.2.2 Herstellergarantie)
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine eventuelle Nachforderung erfolgt nach § 51 Abs. 2 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: Vertragserfüllungsbürgschaft Der Auftragnehmer übergibt den Auftraggeber eine unwiderrufliche, unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft für die Erfüllung der Ansprüche des Auftraggebers auf Erfüllung des Vertrages, jedoch nur so weit die Ansprüche des Auftraggebers bei zur Systemlieferung der Leistung des Auftragnehmers entstanden sind. Die Bürgschaft muss von einem in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der EU ansässigen Kreditinstituts sein oder der Geldbetrag wird gemäß § 18 Nr. 5 VOL/B hinterlegt. Die Höhe der Bürgschaft beträgt 10% des Gesamtauftragswertes. (siehe ebenfalls Kapitel 18.5.3 EVB-IT Vertrag)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE211221338
Postanschrift: Mozartstraße 8  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131126237
Fax: +49 6131126023
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131-16-2234
Fax: +49 6131-16-2113
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b0e386da-fe4c-4507-93ab-0fe63a15f50c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/05/2024 16:31:52 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 302353-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 98/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/05/2024

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