5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Mit dem Angebot sind vorzulegen — Erklärung zur Übersicht über den Bieter und zu Angaben zum Bieter (einschließlich zur Unternehmensstruktur bzw. Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses), — Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, — Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft, — Eigenerklärung des Bieters, dass – er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt, — er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat, — Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 833/2014, — Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen; Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikats-Nr. bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben. 2) Auf Verlangen des Auftraggebers — Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist, — Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilen, was vom Bieter zu belegen ist, — Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, — Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (sofern diese verfügbar sind). 2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen: — Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV, — Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Eigenerklärung des Bieters, dass er während der Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verfügen wird, — Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: — Nennung des Auftraggebers und des Anspruchspartners (mit Tel.), — Beschreibung des Leistungsumfangs, — Auftragssumme (netto), — Ausführungszeitraum, — Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen, — Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 1 Mio. EUR für Personen-/ Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen, — Beschreibung des voraussichtlichen Verwertungsweges der PPK-Abfälle. Bei den Angaben zu Verwertungs-und Sortieranlagen muss es sich nur um die Angabe einer Anlage handeln, die während der Vertragslaufzeit genutzt werden kann, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Leistungserbringung möglich ist. 2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen: — Nähere Angaben zu den Verwertungswegen- und anlagen, Vorlage von Bereitschaftserklärungen zur Abfallannahme von den Betreibern der benannten Anlagen, — Auskünfte zur Genehmigung der Verwertungsanlage, — Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen, — Nachweis zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn, — Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung, — Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Wertungskriterium für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Angebots ist der Gesamtpreis (Gesamtentgelt), welcher sich wie folgt berechnet: Gesamtpreis (Gesamtentgelt) = Angebotspreis (Erlösanteil) abzüglich Leistungsentgelt (Kostenanteil) Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem ermittelten höchsten Angebotspreis in €/Mg für den Gesamtpreis (Gesamtentgelt).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/07/2024 14:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/07/2024 14:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, wie z.B. Eigerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden angemessenen Frist nachgefordert werden. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/07/2024 14:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Das Angebot muss bis zum verbindlichen Abgabetermin auf der Vergabeplattform „subreport ELViS“ unter https://www.subreport.de/E15522539 für die Vergabestelle Landkreis Rostock/Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (An der Schanze 9, 18273 Güstrow) hochgeladen sein. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bieter zu vertreten sind.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft