Deutschland – Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten – Tiefbauarbeiten Digitale Informationssäulen Mainz, 4. Ausbaustufe Tiefbauarbeiten - 30021582

276879-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten – Tiefbauarbeiten Digitale Informationssäulen Mainz, 4. Ausbaustufe Tiefbauarbeiten - 30021582
OJ S 91/2024 10/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Tiefbauarbeiten Digitale Informationssäulen Mainz, 4. Ausbaustufe Tiefbauarbeiten - 30021582
Beschreibung: Durchführung von Tiefbauarbeiten Digitale Informationssäulen Mainz, 4. Ausbaustufe für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Kennung des Verfahrens: 0f5c5e59-b6bb-43a9-a009-12de90c9efa1
Interne Kennung: X-SWMAG-2024-0030
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Verfahrensablauf Interessierte Unternehmen bewerben sich im Rahmen des Verfahrens durch Anmeldung beim e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblatts, Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen und Einreichung eines Angebots. Der Auftraggeber wird nach Eingang der Angebote jeweils eine Prüfung und Wertung anhand der bekannt gegebenen Eignungs- und Zuschlagskriterien durchführen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung. Das unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Jeder Anbieter hat die Möglichkeit sich auf beide Lose zu bewerben, kann jedoch nur für ein Los den Zuschlag erhalten. Ein Anspruch auf den Erhalt aller Lose besteht daher nicht. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dieser Regelung abzuweichen, wenn es nur einen Anbieter gibt, der für beide Lose ein Angebot abgegeben hat. 2. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Angebote von Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bietergemeinschaftserklärung (Anlage TW1, hier "T1 - Bietergemeinschaftserklärung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. 3. Unterauftragnehmer/Eignungsleihe: Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung durch den Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird (§ 34 SektVO), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden. Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bieter auf die Eignung Dritter (eignungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass diese zwingend zugleich als Unterauftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht nur hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 47 Abs. 1 S. 1 SektVO). Im Hinblick auf die erforderliche berufliche Befähigung ist die Eignungsleihe lediglich dann zulässig, wenn die eignungsrelevanten Drittunternehmen die Leistung als Unterauftragnehmer auch tatsächlich erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 SektVO). Im Falle der Eignungsleihe haben die Bieter mit ihrem Angebot folgende Unterlagen einzureichen: - Anlage TW1, hier T2 - Benennung Unternehmen der Eignungsleihe - Anlage TW1, hier T5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen Das eignungsleihende Unternehmen hat die folgenden Unterlagen einzureichen: - Anlage TW1, hier T4, T8, T9 - Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung. - Anlage TW1, hier T3 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Im Rahmen der eignungsleihenden Unterauftragnehmerschaft sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: - Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit die Anlage TW1, hier T6 "Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit" - Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Anlage TW1, hier T7 "Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit" mit den soweit erforderlichen Angaben. 4. Informationen über die elektronische Einreichung der Angebote findet sich unter https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/support/hilfe-zur-evergabe/bietercockpit-benutzerhandbuch. 5. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
KonkursDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
KorruptionDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
VergleichsverfahrenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
BetrugsbekämpfungDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
ZahlungsunfähigkeitDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Rein innerstaatliche AusschlussgründeDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Entrichtung von SteuernDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 4-1
Beschreibung: Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), betreibt ca. 139 Omnibusse, 41 Straßenbahnen und ca. 1.300 Mietfahrräder, sowie 10 on-demand Fahrzeuge und einen autonomen Kleinbus. Ca. 500 Mitarbeiter*innen befördern jährlich mehr als 56 Millionen Kunden. Des Weiteren kooperiert die MVG mit book-n drive in Bezug auf Carsharing. Aktuell hat die MVG ihre Haltepunkte teils mit DFI-Anzeigern sowie herkömmlichen Papier-Abfahrtsplänen ausgestattet. Die MVG plant bis zu 600 Haltestellen zu digitalisieren und damit den Prozess der Fahrgastinformation und der Informationsbereitstellung weiter zu optimieren. Hierzu sollen insbesondere die Papieraushänge an den Haltestellen durch digitale Medien ersetzt werden. An jedem Haltepunkt soll eine digitale Informationssäule mit integriertem Touchscreen errichtet werden. Die Digitalisierung der Haltestellen erfolgt im Rahmen eines Förderprogramms. Das Projektvorhaben wird mit einer Förderquote in Höhe von 70% vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Diese Ausschreibung umfasst die Tiefbauarbeiten für die vierte Ausbaustufe mit 31 Mobilitäts-Infosäulen im Jahr 2024 und betrifft die Lose: • Ausbaustufe 4-1 (15 Mobilitäts-Infosäulen) • Ausbaustufe 4-2 (16 Mobilitäts-Infosäulen) Die Ausführungen des Los 4-1 sollen im 2. Quartal 2024 beginnen. Die Arbeiten sollen bis 01.09.2024 abgeschlossen sein. Die genaue Terminierung wird mit der Projektleitung des Auftraggebers (AG) nach Vergabe abgesprochen. Die Ausführungen des Los 4-2 im Bereich des Mainzer-Hauptbahnhofs müssen im 3. Quartal 2024 beginnen. Die Arbeiten müssen vom 13.07.2024 bis spätestens 24.08.2024 (Rheinlandpfälzische-Sommerferien) durchgeführt werden. Die Arbeiten für die weiteren Haltestellen sollen bis 01.09.2024 abgeschlossen sein. Terminabweichungen sind zwingend frühzeitig dem Auftraggeber zu melden. Selbstverschuldete Bauzeitverlängerungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Es ist vorgesehen, dass die Herstellung der Fundamente für die Mobilitäts-Infosäule sowie aller Leitungsgräben, Muffenlöscher und die Oberflächenschließung parallel und mit mehreren Kolonnen erfolgen soll. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Jeder Anbieter hat die Möglichkeit sich auf beide Lose zu bewerben, kann jedoch nur für ein Los den Zuschlag erhalten. Ein Anspruch auf den Erhalt aller Lose besteht daher nicht. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dieser Regelung abzuweichen, wenn es nur einen Anbieter gibt, der für beide Lose ein Angebot abgegeben hat.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 01/09/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Jeder Anbieter hat die Möglichkeit sich auf beide Lose zu bewerben, kann jedoch nur für ein Los den Zuschlag erhalten. Ein Anspruch auf den Erhalt aller Lose besteht daher nicht. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dieser Regelung abzuweichen, wenn es nur einen Anbieter gibt, der für beide Lose ein Angebot abgegeben hat. Das unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen der ausgeschrieben Leistung. Vorlage eines aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweise nach Maßgabe meines Herkunftslandes bei (nicht älter als 90 Tage). Mit dem Teilnahmeantrag ist ferner eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage TW1) einzureichen. Ferner ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 und die Eigenerklärung zu § 22 LKSG gemäß Anlage TW1 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister abzufragen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend vor: • Die Eigenerklärung seiner Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz (Anlage TW1 - Kapitel T6). • Eine Eigenerklärung, dass eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist, oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird (Anlage TW1, hier T6). Die Mindestversicherungssummen je Schadensfall und für alle Schadensfälle während eines Versicherungsjahres pro Jahr betragen: o 2.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden o 5.000.000,00 € für Personenschäden • Eine Eigenerklärung (Anlage TW1, ebenfalls T6), dass zur Sicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Lieferung und Leistung eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 10% des Bruttoauftragswertes (Vertragserfüllungsbürgschaft) vereinbart wird, oder diese im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Zudem sichert der AN zur Sicherung der Leistungs- und Lieferpflicht innerhalb der Gewährleistungsfrist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 5 % der jeweiligen Bruttoauftragswertes zu.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: • Eine Eigenerklärung seiner Mitarbeiteranzahl der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gegliedert nach Berufsgruppen (Anlage TW1, hier T7.1). • Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten aus den letzten zwei Geschäftsjahren deren Leistungen und Umfang vergleichbar sind. Zur Benennung der zwei Referenzen ist zwingend das Formular T7.2 (Anlage TW1) zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mit den Kontaktdaten der Referenzgeber und einschl. der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten. • Nachweis (Anlage TW1, hier T13) einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine eventuelle Nachforderung erfolgt nach § 51 Abs. 2 SektVO.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: - Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß ZVB - 10% Bruttoauftragssumme - Gewährleistungsbürgschaft gemäß ZVB - 5% Bruttoabrechnungssumme - Vorauszahlungsbürgschaft bei Erfordernis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: 4-2
Beschreibung: Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), betreibt ca. 139 Omnibusse, 41 Straßenbahnen und ca. 1.300 Mietfahrräder, sowie 10 on-demand Fahrzeuge und einen autonomen Kleinbus. Ca. 500 Mitarbeiter*innen befördern jährlich mehr als 56 Millionen Kunden. Des Weiteren kooperiert die MVG mit book-n drive in Bezug auf Carsharing. Aktuell hat die MVG ihre Haltepunkte teils mit DFI-Anzeigern sowie herkömmlichen Papier-Abfahrtsplänen ausgestattet. Die MVG plant bis zu 600 Haltestellen zu digitalisieren und damit den Prozess der Fahrgastinformation und der Informationsbereitstellung weiter zu optimieren. Hierzu sollen insbesondere die Papieraushänge an den Haltestellen durch digitale Medien ersetzt werden. An jedem Haltepunkt soll eine digitale Informationssäule mit integriertem Touchscreen errichtet werden. Die Digitalisierung der Haltestellen erfolgt im Rahmen eines Förderprogramms. Das Projektvorhaben wird mit einer Förderquote in Höhe von 70% vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Diese Ausschreibung umfasst die Tiefbauarbeiten für die vierte Ausbaustufe mit 31 Mobilitäts-Infosäulen im Jahr 2024 und betrifft die Lose: • Ausbaustufe 4-1 (15 Mobilitäts-Infosäulen) • Ausbaustufe 4-2 (16 Mobilitäts-Infosäulen) Die Ausführungen des Los 4-1 sollen im 2. Quartal 2024 beginnen. Die Arbeiten sollen bis 01.09.2024 abgeschlossen sein. Die genaue Terminierung wird mit der Projektleitung des Auftraggebers (AG) nach Vergabe abgesprochen. Die Ausführungen des Los 4-2 im Bereich des Mainzer-Hauptbahnhofs müssen im 3. Quartal 2024 beginnen. Die Arbeiten müssen vom 13.07.2024 bis spätestens 24.08.2024 (Rheinlandpfälzische-Sommerferien) durchgeführt werden. Die Arbeiten für die weiteren Haltestellen sollen bis 01.09.2024 abgeschlossen sein. Terminabweichungen sind zwingend frühzeitig dem Auftraggeber zu melden. Selbstverschuldete Bauzeitverlängerungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Es ist vorgesehen, dass die Herstellung der Fundamente für die Mobilitäts-Infosäule sowie aller Leitungsgräben, Muffenlöscher und die Oberflächenschließung parallel und mit mehreren Kolonnen erfolgen soll. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Jeder Anbieter hat die Möglichkeit sich auf beide Lose zu bewerben, kann jedoch nur für ein Los den Zuschlag erhalten. Ein Anspruch auf den Erhalt aller Lose besteht daher nicht. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dieser Regelung abzuweichen, wenn es nur einen Anbieter gibt, der für beide Lose ein Angebot abgegeben hat.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 01/09/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Jeder Anbieter hat die Möglichkeit sich auf beide Lose zu bewerben, kann jedoch nur für ein Los den Zuschlag erhalten. Ein Anspruch auf den Erhalt aller Lose besteht daher nicht. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dieser Regelung abzuweichen, wenn es nur einen Anbieter gibt, der für beide Lose ein Angebot abgegeben hat. Das unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen der ausgeschrieben Leistung. Vorlage eines aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweise nach Maßgabe meines Herkunftslandes bei (nicht älter als 90 Tage). Mit dem Teilnahmeantrag ist ferner eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage TW1) einzureichen. Ferner ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 und die Eigenerklärung zu § 22 LKSG gemäß Anlage TW1 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister abzufragen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend vor: • Die Eigenerklärung seiner Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz (Anlage TW1 - Kapitel T6). • Eine Eigenerklärung, dass eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist, oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird (Anlage TW1, hier T6). Die Mindestversicherungssummen je Schadensfall und für alle Schadensfälle während eines Versicherungsjahres pro Jahr betragen: o 2.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden o 5.000.000,00 € für Personenschäden • Eine Eigenerklärung (Anlage TW1, ebenfalls T6), dass zur Sicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Lieferung und Leistung eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 10% des Bruttoauftragswertes (Vertragserfüllungsbürgschaft) vereinbart wird, oder diese im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Zudem sichert der AN zur Sicherung der Leistungs- und Lieferpflicht innerhalb der Gewährleistungsfrist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 5 % der jeweiligen Bruttoauftragswertes zu.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: • Eine Eigenerklärung seiner Mitarbeiteranzahl der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gegliedert nach Berufsgruppen (Anlage TW1, hier T7.1). • Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten aus den letzten zwei Geschäftsjahren deren Leistungen und Umfang vergleichbar sind. Zur Benennung der zwei Referenzen ist zwingend das Formular T7.2 (Anlage TW1) zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mit den Kontaktdaten der Referenzgeber und einschl. der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten. • Nachweis (Anlage TW1, hier T13) einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine eventuelle Nachforderung erfolgt nach § 51 Abs. 2 SektVO.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: - Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß ZVB - 10% Bruttoauftragssumme - Gewährleistungsbürgschaft gemäß ZVB - 5% Bruttoabrechnungssumme - Vorauszahlungsbürgschaft bei Erfordernis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE211221338
Postanschrift: Mozartstraße 8  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131126235
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131-16-2234
Fax: +49 6131-16-2113
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 0119a21e-8927-46c7-bfc8-b1e9a6c7aa0d-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Mit der Version 3 der Ausschreibungsunterlagen wir den Anbietern ein Lageplan zur Verfügung gestellt.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2db3e93f-d7aa-4158-bb13-9b60e35d295b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/05/2024 10:19:44 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 276879-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 91/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/05/2024

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