Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Entsorgung von Restabfällen

256216-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Entsorgung von Restabfällen
OJ S 85/2024 30/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ostmecklenburgisch Vorpommersche Verwertungs- und Deponie GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Entsorgung von Restabfällen
Beschreibung: Die OVVD GmbH (Auftraggeber) ist die kommunale Entsorgungsgesellschaft der Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Ausgeschrieben wird die Verwertung einer Teilmenge des anfallenden Restabfalls. Der Auftragnehmer übernimmt unabhängig von der Betriebsfähigkeit der vorgesehenen Abfallbehandlungsanlage die Entsorgungsgarantie für die Abfälle für die gesamte Laufzeit. Die Auftraggeberin geht während des Leistungszeitraums von einer jährlich durch den Auftragnehmer zu entsorgenden Menge an Restabfällen von ca. 150.000 Tonnen aus. Die Entsorgung umfasst die Behandlung der Restabfälle in der Anlage des Bieters einschließlich der Verwertung bzw. Beseitigung aller bei der Behandlung der Restabfälle anfallenden Abfälle oder sonstigen Stoffe. Der Abfall ist aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes in einer bereits errichteten mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage zu entsorgen. Von der Gesamtabfallmenge sind ca. 110.000 Tonnen mechanisch-biologisch und ca. 40.000 Tonnen rein biologisch zu behandeln. Der Transport des Abfalls zur Behandlungsanlage ist nicht Gegenstand der Vereinbarung. Ein etwaiger Transport von Abfällen von der Abfallbehandlungsanlage zum Ort der endgültigen Verwertung oder Beseitigung ist hingegen die Pflicht des Auftragnehmers. Die Verwiegung findet bei Anlieferung des Restabfalls am Standort der Verwertungsanlage des Auftragnehmers auf einer geeichten Waage durch den Auftragnehmer statt.
Kennung des Verfahrens: feabb7c6-187d-4114-994b-54862f03729a
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Abfälle werden durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dritten beim Auftragnehmer angeliefert. Somit ist der Transport der Abfälle vom Auftraggeber zum Auftragnehmer nicht Leistungsgegenstand. Übernahmeort ist der Standort der Verwertungsanlage. Bei mehreren Verwertungsanlagen ist ein einheitlicher Übergabeort durch den Bieter anzugeben.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Es findet ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) statt.
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenAbgabe einer Eigenerklärung, wonach der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und es sich auch nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt hat (Formular T9 zu Kap. IV., Teilnahmeantrag).
KorruptionAbgabe einer Eigenerklärung, wonach weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt noch eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen Verstößen gegen §§ 299, 299a, 299b, 108e, 333, 334 (auch i. V. m. 335a) des deutschen Strafgesetzbuches (StGB), ferner kein Verstoß gegen Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) vorliegt. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Vorschriften anderer Staaten. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (Formular T9 zu Kap. IV., Teilnahmeantrag).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungAbgabe einer Eigenerklärung, wonach weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt noch eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen Verstößen gegen §§ 129, 129a, 129 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB). Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Vorschriften anderer Staaten. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (Formular T9 zu Kap. IV., Teilnahmeantrag).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsAbgabe einer Eigenerklärung, wonach keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen wurde, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (Formular T9 zu Kap. IV., Teilnahmeantrag).
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenAbgabe einer Eigenerklärung, wonach bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (Formular T9 zu Kap. IV., Teilnahmeantrag).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungAbgabe einer Eigenerklärung, wonach weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt noch eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen Verstößen gegen § 89c des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen; ferner keine rechtskräftige Verurteilung noch Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen Verstoßes gegen § 261 StGB. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Vorschriften anderer Staaten. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (Formular T9 zu Kap. IV., Teilnahmeantrag).
BetrugsbekämpfungAbgabe einer Eigenerklärung, wonach weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt noch eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen Verstößen gegen §§ 263, 264 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Vorschriften anderer Staaten. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (Formular T9 zu Kap. IV., Teilnahmeantrag).
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsAbgabe einer Eigenerklärung, wonach weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt noch eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen Verstößen gegen §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, 232b bis 233a des deutschen Strafgesetzbuches. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Vorschriften anderer Staaten. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (Formular T9 zu Kap. IV., Teilnahmeantrag).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenEigenerklärung, wonach der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (Formular T9 zu Kap. IV., Teilnahmeantrag).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Eigenerklärung, wonach der Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben und stets die erforderlichen Nachweise übermitteln kann. Ferner Eigenerklärung, dass er nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung der öffentlichen Auftraggeberin in unzulässiger Weise zu beeinflussen. Ferner Eigenerklärung, dass er weder fahrlässig noch vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben oder versucht haben, solche zu übermitteln, die die Vergabeentscheidung der öffentlichen Auftraggeberin erheblich beeinflussen könnten (Formular T9 zu Kap. IV., Teilnahmeantrag).
Rein innerstaatliche AusschlussgründeEigenerklärung, wonach keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes gegen § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsende-Gesetz – AEntG) mit einer Geldbuße von mindestens 2.500,00 € belegt worden ist, und in diesem Zeitraum auch keine entsprechende schwerwiegende Verfehlung nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG begangen hat. Ferner Eigenerklärung, wonach keine Person, deren Verhalten Bieter zuzurechnen ist, in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes gegen § 21 Abs. 1 i. V. m. § 20 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) mit einer Geldbuße von mindestens 2.500,00 € belegt worden ist, und in diesem Zeitraum auch keine entsprechende schwerwiegende Verfehlung gegen § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG begangen hat (Formular T9 zu Kap. IV., Teilnahmeantrag).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenEigenerklärung, wonach kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die öffentliche Auftraggeberin tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (Formular T9 zu Kap. IV., Teilnahmeantrag).
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenEigenerklärung, wonach der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (Formular T9 zu Kap. IV., Teilnahmeantrag).
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeEigenerklärung, wonach der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist (Formular T9 zu Kap. IV., Teilnahmeantrag).
Entrichtung von SteuernEigenerklärung, wonach der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist (Formular T9 zu Kap. IV., Teilnahmeantrag).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenEigenerklärung, wonach der Bieter keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (Formular T9 zu Kap. IV., Teilnahmeantrag).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Entsorgung von Restabfällen
Beschreibung: Die vom Auftraggeber übergebenen Restabfälle sind in einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage zu entsorgen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2040
Laufzeit: 15 Jahre
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Restabfallbehandlung), jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren (im Teilnahmeantrag enthalten). Mindestanforderung: der jährliche Umsatz muss in jedem der drei vergangenen Jahre mindestens 15 Mio. für vergleichbare Leistungen (Restabfallbehandlung) betragen haben.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis einer gültigen Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 20 Mio. € für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Gleichwertig ist die Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung (Formular T8 zum Teilnahmeantrag).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Teilnahmeantrag enthalten).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist ein aktueller Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft vorzulegen. Freiwillige Vorlage ist möglich.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen (nicht älter als 6 Monate). Freiwillige Vorlage ist möglich.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist ein aktueller Gewerberegisterauszug gemäß § 150 GewO vorzulegen. Freiwillige Vorlage ist möglich.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle sind Bilanzen oder Bilanzauszügen i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV vorzulegen. Freiwillige Vorlage ist möglich.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist eine aktuelle Bonitätserklärung der Banken, zu denen der Bieter Geschäftsbeziehungen pflegt, vorzulegen. Freiwillige Vorlage ist möglich.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Jahresmenge behandelter Restabfälle der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formular T4 zum Teilnahmeantrag). Mindestanforderung: in jedem der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre müssen mindestens 150.000 Jahrestonnen Restabfall pro Jahr behandelt worden sein.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss, aber von der Vergabestelle angefordert werden kann. Referenzangaben sind gemäß Formular T6 zum Teilnahmeantrag anzugeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis über die Zertifizierung gemäß § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzungen / Fachkunde für die zu erbringende Leistung (Formular T7 zum Teilnahmeantrag.; ferner ist der Nachweis beizufügen).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche (Formular T3 zum Teilnahmeantrag.).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB sowie das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie nach AEntG und nach MiLoG (Formular T9 zum Teilnahmeantrag). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Vorlage entsprechender Nachweise.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Angabe des Standortes der Entsorgungsanlage/n /genaue Anschrift), Name des Betreibers der Anlage, Anlagentyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a; bei mehreren Anlagen Angabe der Übergabestelle (Formular T10 zum Teilnahmeantrag).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Beschreibung des Gesamtkonzepts der Leistungserbringung (Entsorgungskonzept), einschließlich der Maßnahmen zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit bei Revisionen und Anlagenausfällen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Einhaltung des Vergabemindestlohnes gemäß § 8 Abs. 1 TVgG M-V i. V. m. § 9 Absatz 4 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 VgG M-V (im Teilnahmeantrag enthalten).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird (im Teilnahmeantrag enthalten).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Teilnahmeantrag enthalten).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU‐Sanktionspaket), vorliegt (im Teilnahmeantrag enthalten).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist ein Nachweis durch den Bewerber/Bieter vorzulegen, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate). Freiwillige Vorlage ist möglich,
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter einen Nachweis vorzulegen, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Freiwillige Vorlage möglich
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers vorzulegen, dass er die Abfälle entsorgen wird. Freiwillige Vorlage ist möglich.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage vorzulegen, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Abfallfraktionen hervorgehen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Gesamtentsorgungskosten: Bei der Ermittlung des insgesamt wirtschaftlichsten Angebotes werden die Gesamtentsorgungskosten (€/Mg) als Zuschlagskriterium mit 700 Punkten berücksichtigt. Die Gesamtentsorgungskosten setzen sich aus dem angebotenen Entsorgungspreis und den Transportkosten zusammen: GEk = Ek + Tk GEk = Gesamtentsorgungskosten Ek = Entsorgungskosten Tk = Transportkosten Dem Auftraggeber fallen bei der Anlieferung der Abfälle je nach Entfernung zur Übergabestelle des Bieters unterschiedliche Transportkosten an. Für die Berechnung der Gesamtkosten ist die einfache Entfernung maßgeblich. Der Restabfall wird aus der Umschlagstation der OVVD GmbH, Zum Kranichmoor, 17091 Rosenow, geliefert. Dieser ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des Transportweges. Die Entfernung des Ausgangspunktes zur Übergabestelle wird auf der Grundlage des Routenplaners der Website google, abrufbar unter: https://www.google.de/maps/ ermittelt. Dabei wird die jeweils schnellste Route ermittelt. Die Transportkosten sind distanzabhängig. Ferner fallen Umschlagskosten an. Daraus folgt folgende Formel: Tk (€/Mg) = (0,25 €/Mg netto x km) + (15 €/Mg netto Umschlagkosten). Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtkosten erhält die volle Punktzahl. Für die weiteren Bieter wird die Wertung anhand folgender Formel vorgenommen: 700 x Preis günstigster Bieter : Preis gewerteter Bieter = Punktzahl
Fester Wert (insgesamt): 700

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Umweltverträglichkeit: Das Zuschlagskriterium der Umweltverträglichkeit dient dem Klima- und Umweltschutz, da die umweltbelastenden Emissionen, je weiter die Entfernung ist, steigen. Gemäß §§ 97 Abs. 3, 127 Abs. 1 Satz 3 GWB ist die Berücksichtigung von umweltbezogenen Aspekten im Rahmen der Zuschlagserteilung erlaubt. Die Entfernungsberechnung unter Abschn. M. I. wird im Rahmen der Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit übernommen. Der Bieter mit der kürzesten Entfernung erhält die volle Punktzahl (200). Die Ermittlung der Wertungspunkte für das Wertungskriterium „Transportentfernung“ erfolgt für alle anderen Bieter anhand folgender Formel: 200 x kürzeste Transportentfernung eines Bieters : Transportentfernung des gewerteten Bieters = Punktzahl. Hinweis: aus mathematischen Gründen ist die niedrigste denkbare Zahl, die für die kürzeste Transportentfernung und die Transportentfernung des gewerteten Bieters eingesetzt wird, die „1“.
Fester Wert (insgesamt): 200

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Entsorgungssicherheit: Im Rahmen des Kriteriums Entsorgungssicherheit (100 Punkte) wird gewertet, ob im Fall eines vorübergehenden Ausfalls der Anlage eine Ausweichanlage oder sonstige Ausweichmöglichkeit besteht, auf welcher der Abfall vorläufig gelagert werden kann. Relevant sind hierbei nur solche Ausweichmöglichkeiten, die eine Kapazität für eine einwöchige Abfallmenge (ca. 3.125 t) aufweisen. Die volle Punktzahl erhalten alle Bieter, die eine entsprechende Ausweichmöglichkeit in ihrem Entsorgungskonzept darlegen.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E66413276
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 18/06/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E66413276
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/05/2024 11:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 122 024 Jahre
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeberin bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorgelegt wurden, können nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV bis zum Ablauf einer von der der Auftraggeberin festzulegenden an-gemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist nachgefordert werden. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht, der Vergabestelle steht insoweit Ermessen zu. Fehlt insbesondere die Erklärung nach § 9 Abs. 4 VgV M-V im Teilnahmeantrag und wird sie auch nach Aufforderung nicht abgegeben, so kann die Vergabestelle aufgrund von § 9 Abs. 7 Satz 2 VgV M-V den Bewerber nicht zur Abgabe eines Angebotes auffordern.
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ostmecklenburgisch Vorpommersche Verwertungs- und Deponie GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ostmecklenburgisch Vorpommersche Verwertungs- und Deponie GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Ostmecklenburgisch Vorpommersche Verwertungs- und Deponie GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Ostmecklenburgisch Vorpommersche Verwertungs- und Deponie GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ostmecklenburgisch Vorpommersche Verwertungs- und Deponie GmbH
Registrierungsnummer: 0396022960
Postanschrift: Zum Kranichmoor  
Stadt: Rosenow
Postleitzahl: 17091
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
E-Mail: info@ovvd.de
Telefon: 0396022960
Internetadresse: https://www.ovvd.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7015ddb0-6433-45fc-8cbe-facdabb9cbe7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/04/2024 18:39:32 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 256216-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 85/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/04/2024