5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Maßgeblich für das Leistungsende ist die vollständige Erbringung der Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen sowie der beauftragten besonderen Leistungen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kurparkstraße 4
Stadt: Seebad Ahleck
Postleitzahl: 17419
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: .
Beschreibung: - Nachweis Berufl. Qualifikation f. Projektleiter (Anforderung: Architekt o. bauvorlageberechtigter Ingenieur) und stellv. Projektleiter (Anforderung: baubezogener Hochschulabschluss) - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung unternehmensbezogene vergleichbare Referenzen (Mindestanforderung 2), nicht älter als 8 Jahre (28.04.2016), die die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-8 gem. § 34 HAOI, Objektplanung Innenräume (Innenarchitektur), Leistungsphasen 3-8 gem. § 34 HAOI, Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 3-8 gem. § 39 HOAI, Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI abdecken - Eigenerklärung durchschn. Beschäftigtenzahl letzte 3 Jahre (2021, 2022, 2023), Mindestanforderung: ein jährliches Mittel von 3 technischen festangestellten Mitarbeitern inkl. Geschäftsführung - Eigenerklärung Bezug zu Russland (nach VO (EU) 2022/576)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: .
Beschreibung: - Eigenerklärung, dass Umsetzung d. freiberuflichen Leistung unabhängig v. Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt - Eigenerklärung, ob Insolvenzverfahren o. vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Insolvenzplan vorliegt u. ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet - Eigenerklärung Zahlung von Steuern u. Abgaben/Beiträgen zur Sozialversicherung - Eigenerklärung, ob wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen vorliegen - Nachweis Berufshaftpflichtversicherung m. Deckungssummen: Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR u. zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mind. 3,0 Mio. EUR
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: .
Beschreibung: Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. siehe auch Ausschreibungsunterlagen 04 Anlagenkonvolut, Teilnahmeantrag, C Eignung
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Städtebauliches Konzept 1.1 Städtebau: –Stadträumliche Einbindung (Geschossigkeit, Baufluchten) –Erschließung/Eingang/Adressbildung –Zonierung der Nutzungsbereiche –Stellung und Größe der Baukörper, –Positionierung des Erweiterungsbaus siehe auch Vergabeunterlagen, Anlagenkonvolut Bewerberunterlagen, D. Zuschlagskriterien Zuschlagskriterium Qualität: Für die die Bewertung der von den Bietern erarbeiteten Lösung zu den jeweiligen Unterkriterien werden nur volle Punktwerte gemäß nachstehender Regelung vergeben: •5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang er-warten lässt •4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt •3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in über-wiegendem Umfang erwarten lässt •2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt •1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr geringem Umfang erwarten lässt •0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt. Die Wertungspunkte (0 - 5) werden entsprechend der Gewichtung (erreichbare Höchstpunkt-zahl je Unterkriterium) per Dreisatz hochgerechnet z.B. Unterkriterium Städtebau (80 Punkte = 5 Wertungspunkte, 64 Punkte = 4 Wertungspunkte, 48 Punkte = 3 Wertungspunkte usw.).
Fester Wert (pro Einheit): 80
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Städtebauliches Konzept 1.2 Verkehr: – Erreichbarkeit der Stellplätze/ Positionie-rung der Stellplätze, Dimensionierung – Differenzierung der Stellgelegenheiten (PKW, E-Auto, Fahrrad, E-Bike) – Bewirtschaftung siehe auch Vergabeunterlagen, Anlagenkonvolut Bewerberunterlagen, D. Zuschlagskriterien Zuschlagskriterium Qualität: Für die die Bewertung der von den Bietern erarbeiteten Lösung zu den jeweiligen Unterkriterien werden nur volle Punktwerte gemäß nachstehender Regelung vergeben: •5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang er-warten lässt •4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt •3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in über-wiegendem Umfang erwarten lässt •2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt •1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr geringem Umfang erwarten lässt •0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt. Die Wertungspunkte (0 - 5) werden entsprechend der Gewichtung (erreichbare Höchstpunkt-zahl je Unterkriterium) per Dreisatz hochgerechnet z.B. Unterkriterium Städtebau (80 Punkte = 5 Wertungspunkte, 64 Punkte = 4 Wertungspunkte, 48 Punkte = 3 Wertungspunkte usw.).
Fester Wert (pro Einheit): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Städtebauliches Konzept 1.3 Freiraum –Anteil des Freiraums –Funktion des Freiraums –Freiraumqualität (keine Hitzeinseln) –Umgang mit Regenwasser –Bewirtschaftung siehe auch Vergabeunterlagen, Anlagenkonvolut Bewerberunterlagen, D. Zuschlagskriterien Zuschlagskriterium Qualität: Für die die Bewertung der von den Bietern erarbeiteten Lösung zu den jeweiligen Unterkriterien werden nur volle Punktwerte gemäß nachstehender Regelung vergeben: •5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang er-warten lässt •4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt •3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in über-wiegendem Umfang erwarten lässt •2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt •1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr geringem Umfang erwarten lässt •0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt. Die Wertungspunkte (0 - 5) werden entsprechend der Gewichtung (erreichbare Höchstpunkt-zahl je Unterkriterium) per Dreisatz hochgerechnet z.B. Unterkriterium Städtebau (80 Punkte = 5 Wertungspunkte, 64 Punkte = 4 Wertungspunkte, 48 Punkte = 3 Wertungspunkte usw.).
Fester Wert (pro Einheit): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 2. Bestandsgebäude und Energetisches Konzept 2.1 Baukörper: – Baukörperausbildung (Fassade, Dach) – Konstruktion/Material – Baukosten – Nachhaltigkeit siehe auch Vergabeunterlagen, Anlagenkonvolut Bewerberunterlagen, D. Zuschlagskriterien Zuschlagskriterium Qualität: Für die die Bewertung der von den Bietern erarbeiteten Lösung zu den jeweiligen Unterkriterien werden nur volle Punktwerte gemäß nachstehender Regelung vergeben: •5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang er-warten lässt •4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt •3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in über-wiegendem Umfang erwarten lässt •2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt •1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr geringem Umfang erwarten lässt •0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt. Die Wertungspunkte (0 - 5) werden entsprechend der Gewichtung (erreichbare Höchstpunkt-zahl je Unterkriterium) per Dreisatz hochgerechnet z.B. Unterkriterium Städtebau (80 Punkte = 5 Wertungspunkte, 64 Punkte = 4 Wertungspunkte, 48 Punkte = 3 Wertungspunkte usw.).
Fester Wert (pro Einheit): 80
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 2. Bestandsgebäude und Energetisches Konzept 2.2 Raumkonzept: –(Architektonische) Qualität der Innen-räume –Zonierung der Funktionsbereiche –Innere Erschließung –Barrierefreiheit –Zuordnung der verschiedenen Funktionsbereiche –Raumzuschnitte, Belichtung, Belüftung siehe auch Vergabeunterlagen, Anlagenkonvolut Bewerberunterlagen, D. Zuschlagskriterien Zuschlagskriterium Qualität: Für die die Bewertung der von den Bietern erarbeiteten Lösung zu den jeweiligen Unterkriterien werden nur volle Punktwerte gemäß nachstehender Regelung vergeben: •5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang er-warten lässt •4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt •3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in über-wiegendem Umfang erwarten lässt •2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt •1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr geringem Umfang erwarten lässt •0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt. Die Wertungspunkte (0 - 5) werden entsprechend der Gewichtung (erreichbare Höchstpunkt-zahl je Unterkriterium) per Dreisatz hochgerechnet z.B. Unterkriterium Städtebau (80 Punkte = 5 Wertungspunkte, 64 Punkte = 4 Wertungspunkte, 48 Punkte = 3 Wertungspunkte usw.).
Fester Wert (pro Einheit): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 2. Bestandsgebäude und Energetisches Konzept 2.3 Energetisches Konzept: – Nachhaltigkeit und Energieeffizienz – Wirtschaftlichkeit des Betriebs siehe auch Vergabeunterlagen, Anlagenkonvolut Bewerberunterlagen, D. Zuschlagskriterien Zuschlagskriterium Qualität: Für die die Bewertung der von den Bietern erarbeiteten Lösung zu den jeweiligen Unterkriterien werden nur volle Punktwerte gemäß nachstehender Regelung vergeben: •5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang er-warten lässt •4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt •3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in über-wiegendem Umfang erwarten lässt •2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt •1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr geringem Umfang erwarten lässt •0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt. Die Wertungspunkte (0 - 5) werden entsprechend der Gewichtung (erreichbare Höchstpunkt-zahl je Unterkriterium) per Dreisatz hochgerechnet z.B. Unterkriterium Städtebau (80 Punkte = 5 Wertungspunkte, 64 Punkte = 4 Wertungspunkte, 48 Punkte = 3 Wertungspunkte usw.).
Fester Wert (pro Einheit): 70
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Angebotspreis wird aus der Summe der Bruttohonorare für alle Grundleistungen inkl. eventueller Zu- und Abschläge, inkl. der Nebenkosten errechnet. Der Angebotspreis gemäß geht entsprechend der vereinfachten Richtwertmethode in die Bewertung ein. Dazu wir aus der Summe der erzielten Qualitätspunkte und dem Angebotspreis ein Quotient gebildet. Z= Leistung / Preis Es wird kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, welches den höchsten Wert Z hat.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: In Anwendung der HOAI 2021 gelten leistungsbildbezogene Honorare.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 90 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation des eVergabeportals kommuniziert. Der Umfang und die Möglichkeit von Nachforderungen richtet sich nach § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort: Gemeinde Ostseebad Heringsdorf Kurparkstr. 4 D-17419 Seebad Ahlbeck
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gemeinde Ostseebad Heringsdorf