1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Rettungsdienst
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Auswahlverfahren Rettungsdienst/Gefahrenabwehr
Beschreibung: Verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren zur Beauftragung von Leistungen der gesundheitlichen Gefahrenabwehr (u.a.) im bodengebundenen Rettungsdienst gem. RDG M-V im Landkreis Rostock incl. Bevölkerungsschutz.
Kennung des Verfahrens: 6515867a-ee8e-428c-805b-51909c0199b0
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75222000 Zivilverteidigung, 75252000 Rettungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das vorliegende Auswahlverfahren richtet sich an die aktuellen Leistungserbringer und unterliegt allein den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denjenigen aus § 7 Abs. 4 S. 1, 2, Abs. 5 RDG M-V sowie den einschlägigen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V). Die Bestimmungen der §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeordnung (VgV) finden nach der Bereichsausnahme Rettungsdienst/Gefahrenabwehr in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keine direkte Anwendung und werden ggf. allenfalls analog angewendet. Die vorliegende europaweite Bekanntmachung erfolgt deshalb rein freiwillig und überobligatorisch. Der Rechtsrahmen „VgV“ ist notgedrungen auf eForms gewählt, weil das System in den Grundeinstellungen keinen Rechtsrahmen außerhalb des EU-Vergaberechts abbildet (und auch sonst in der Darstellung aktuell noch herausfordernd ist). Mit dieser Bekanntmachung ist keinerlei Bindung an die Bestimmungen des Vergaberechts verbunden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
other - § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V), Verwaltungsrecht national
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Auwahlverfahren Rettungsdienst/Gefahrenabwehr im Rettungsdienstbereich des Landkreises Rostock
Beschreibung: Verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren zur Beauftragung von Leistungen (u.a.) der gesundheitlichen Gefahrenabwehr (u.a.) im bodengebundenen Rettungsdienst gem. RDG M-V im Landkreis Rostock incl. Bevölkerungsschutz.Das Auswahlverfahren umfasst die Durchführung der Notfallrettung und ggf. Krankentransport an den Standorten von Rettungswachen im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers, aktuell sind dies: Laage; Kühlungsborn; Satow; Schaan; Tessin; Rövershagen und Warnow Ost; Bad Doberan und Neubukow; Bützow, Güstrow, Krakow am See, Teterow und Gnoien.
Interne Kennung: RD2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75222000 Zivilverteidigung, 75252000 Rettungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Auswahlverfahren sollen die nachfolgenden Bestandsdienstleister im Landkreis Rostock unter der Anwendung der Bereichsausnahme Rettungsdienst nach Verhandlungen weiter mit den o.g. Leistungen beauftragt werden: ASB Kreisverband Bad Doberan e.V., Kröpeliner Str. 17b, 18209 Bad Doberan; DRK Kreisverband Bad Doberan e.V., Seestraße 12, 18209 Bad Doberan; Ambulanz Millich Rettungsdienst gGmbH, Am Weidenbruch 9, 18196 Kessin; DRK Kreisverband Güstrow e.V., Hagemeister Str. 5, 18273 Güstrow. Die Leistungserbringer erfüllen die Voraussetzungen der Bereichsausnahme Gefahrenabwehr nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Die Bestandsdienstleister sind sämtlich gemeinnützig und bieten einen Mehrwert für den Bevölkerungsschutz, u.a. durch Mitwirkung im Katastrophenschutz innerhalb des Landkreises Rostock. Ein entsprechender Nachweis kann ebenfalls durch die Leistungserbringer beigebracht werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende ex-anteBekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB analog soll größtmögliche Rechts und Verfahrenssicherheit sichergestellen, um potenziellen Marktteilnehmern die geplante Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb frühzeitig bekannt zu machen. Daneben soll verifiziert werden, dass die Annahmen des Auftraggebers zutreffend sind. Der Abschluss der Verträge ist noch nicht erfolgt. Der Auftragswert wird zur Wahrung der Betriebs und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht benannt. Aufgrund der Anwendung der Bereichsausnahme Gefahrenabwehr (§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB) sind die Vergabekammern des Landes MecklenburgVorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit grds. nicht für eine Überprüfung der Auswahlentscheidung zuständig. Zuständig ist ggf. das Verwaltungsgericht Schwerin Wismarsche Straße 323a 19055 Schwerin Telefon: 038554040 Telefax: 038554042005 EMail: verwaltung@vgschwerin.mvjustiz.de Darüber hinaus erteilt der Auftraggeber Informationen zur avisierten Auftragsvergabe. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es sind insbesondere § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB analog zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB analog bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit analog § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung. Für die vorliegende freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB analog. Nach § 135 Abs. 3 GWB analog tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der veröffentlichten ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Die genannten Vorgaben zur Präklusion sind ggf. auch bei den Verwaltungsgerichten relevant und von potenziellen Interessenten zu beachten. Falls ein gemeinnütziges Unternehmen bzw. eine Organisation der Ansicht ist, ebenfalls mit einem konkreten Mehrwert für den Bevölkerungsschutz im Gebiet des Trägers tätig sein zu wollen und einen Anspruch auf Beteiligung im Auswahlverfahren zu haben: Melden Sie sich bitte umgehend beim Träger bzw. bei SKW Schwarz (vergabe@skwschwarz.de).
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Verwaltungsgericht Schwerin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: SKW Schwarz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: SKW Schwarz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Rettungsdienst
Organisation, die die Zahlung ausführt: Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Rettungsdienst
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Rettungsdienst
Registrierungsnummer: 13072000-K380-31
Abteilung: Eigenbetrieb Rettungsdienst
Postanschrift: August-Bebel-Straße 3
Stadt: Bad Doberan
Postleitzahl: 18209
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SKW Schwarz Rechtsanwälte PartG mbB (RKI)
Telefon: 000
Fax: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: SKW Schwarz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: St.-Nr.: DE130746179
Abteilung: public sector
Postanschrift: Kurfürstendamm 21 Kranzler Eck
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10719
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: 000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgericht Schwerin
Registrierungsnummer: 13-L37110001000-04
Postanschrift: Wismarsche Straße 323a
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19055
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d1dd0ffa-d90f-4579-9100-884137579b2d - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 192576-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 65/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/04/2024