1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Torgelow
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Tragwerksplanung - Erweiterungsbau Pestalozzi-Grundschule
Beschreibung: Es ist ein eingeschossiger Baukörper mit sechs großen und zwei kleinen Klassenräumen sowie den zugehörigen Nebenräumen als klassischer Massivbau zu planen. Es ist ein Flachdach mit Oberlichtern zur Belichtung, Lüftung und ggf. Entrauchung der Räume vorgesehen. Es stehen im Baufeld ca. 0,60 – 0,70 m organogene Böden (OH) an. Darunter folgen Fein- und Mittelsande (SE) bis etwa 3,50 m unter OFG. Darunter steht Ton (TL) an. Grundwasser ist bei ca. 1,50 m unter OFG zu erwarten. Es sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI für die Tragwerksplanung und die Erstellung eines Geotechnischen Berichts (Baugrundgutachten) anzubieten. anrechenbaren Baukosten (netto) 655.000,00 €
Kennung des Verfahrens: 22f24db7-0af3-45fe-b161-c2468818727c
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verbindungsstraße 3
Stadt: Torgelow
Postleitzahl: 17358
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 44 800,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Die zwingenden Ausschlussgründe sind in § 123 GWB festgelegt. Es werden Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Vom Bieter ist eine Eigenerklärung einzureichen.
Konkurs: Es werden Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Vom Bieter ist eine Eigenerklärung einzureichen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es werden Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn das Unternehmen 1. in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 2. das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 3. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 4. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Tragwerksplanung - Erweiterungsbau Pestalozzi-Grundschule
Beschreibung: Es ist ein eingeschossiger Baukörper mit sechs großen und zwei kleinen Klassenräumen sowie den zugehörigen Nebenräumen als klassischer Massivbau zu planen. Es ist ein Flachdach mit Oberlichtern zur Belichtung, Lüftung und ggf. Entrauchung der Räume vorgesehen. Es stehen im Baufeld ca. 0,60 – 0,70 m organogene Böden (OH) an. Darunter folgen Fein- und Mittelsande (SE) bis etwa 3,50 m unter OFG. Darunter steht Ton (TL) an. Grundwasser ist bei ca. 1,50 m unter OFG zu erwarten. Es sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI für die Tragwerksplanung und die Erstellung eines Geotechnischen Berichts (Baugrundgutachten) anzubieten. anrechenbaren Baukosten (netto) 655.000,00 €
Interne Kennung: E52263777
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verbindungsstraße 3
Stadt: Torgelow
Postleitzahl: 17358
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/10/2026
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 44 800,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: a) Nachweis der Berechtigung zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen entsprechend § 66 Abs. 2 LBauO M-V b) Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Durch die Bieter sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/Unterlagen einzureichen: 1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen 2. drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum 3. die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten 4. Angabe des Berufsregisters sofern vorhanden 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/04/2024 12:30:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/04/2024 12:30:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei Bedarf werden die in der engeren Wahl verbliebenen Bieter aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Torgelow
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Torgelow
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Torgelow
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Torgelow
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Torgelow
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Torgelow
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008582
Postanschrift: Bahnhofstr. 2
Stadt: Torgelow
Postleitzahl: 17358
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
Telefon: +49-3976-252160
Fax: +49-3976-202202
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Registrierungsnummer: Vergabekammer M-V
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49-385-5885160
Fax: +49-385-5884855817
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d834d6f8-f3ab-45a4-a42b-122d7b3ed1ab - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/03/2024 11:17:36 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 175397-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 60/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/03/2024