2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Propsthof 49
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53121
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Konkurs: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Korruption: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Vergleichsverfahren: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Betrugsbekämpfung: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Zahlungsunfähigkeit: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Entrichtung von Steuern: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen.