Zusätzliche Informationen: Eignungsnachweise und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich
der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail
oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig
zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über
die Vergabeplattform möglich. a) Die ausgefüllten Eignungsnachweise und auch die Angebote
sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des
Bieters / der Bietergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten
Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung
per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt
zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Eignungsnachweise werden
im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht
eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu
vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während der Angebots-/Teilnahmephase sind
Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen/ -mitteilungen unverschlüsselt
über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage
vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen
werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen
unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist
veröffentlicht. c) Teilnahmeunterlagen (Angebote mit Eignungsnachweis) können nur
verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient
sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Teilnahmeunterlagen
hierfür vertraulich bereitgestellt werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch,
nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, dem Eignungsnachweis
beizulegen. e) Informationspflicht des Bieters: Die Teilnehmer/die Bieter verpflichten
sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots- und Teilnahmefrist
auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen
oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit
ergeben kann, die Angebots- und Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten
6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen
oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis und das Angebot
auswirken, gelten folgende Regelungen: Sind der Eignungsnachweis und das Angebot bereits
elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Angebots-
und Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: — der alte Eignungsnachweis
und das alte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis und kein
neues Angebot abgegeben werden, — der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot für
ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis und ein neues Angebot abgegeben werden.
Der neue Eignungsnachweis und das neue Angebot müssen vor Ende der Angebots- und der
Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, — der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot
-ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten
werden sollen. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante
wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben
ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete, Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Angebots- und Teilnahmefrist
dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss, — der alte Eignungsnachweis und das
alte Angebot unverändert aufrechterhalten werden sollen. In diesem Fall wird darauf
hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis und ein bereits eingereichtes
Angebot, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben
angepasst werden müssen. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
dass der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot unverändert aufrechtgehalten werden.