Planungsleistungen Öffnung Graben 25 und Anbindung Graben 25/1 in Greifswald Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gützkower Landstraße 19-21
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: D-17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Martin
E-Mail:
Telefon: +49 03834532138
Fax: +49 03834532324
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stadtwerke-greifswald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Öffnung Graben 25 und Anbindung Graben 25/1 in Greifswald
Planungsleistungen Öffnung Graben 25 und Anbindung Graben 25/1 in Greifswald
Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1 und 2
Greifswald
Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1 und 2 mit vorläufigen anrechenbaren Baukosten i.H.v. 2.200.000 EUR (1250m offenes Gewässer, 3 Straßenbrücken, Leitungsumlegungen) sowie Besondere Leistungen
Los 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Lph. 3 und 4
Greifswald
Los 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Lph. 3 und 4 mit vorläufigen anrechenbaren Baukosten i.H.v. 700.000 EUR (200m Gewässer, 1 Straßenbrücke, Leitungsumlegungen)
Los 3: Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1 bis 4
Greifswald
Los 3: Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1 bis 4 mit vorläufigen anrechenbaren Baukosten i.H.v. 240.000 € (300m offenes Gewässer, Überleit-/Drosselbauwerk, landwirtschaftlicher Durchlass, Leitungssicherung/-anpassungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1 und 2
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Lph. 3 und 4
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1 bis 4
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3.Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Schwerin
Land: Deutschland