Fachplanungsleistungen in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12 sowie technische Ausrüstung; §§ 55,56 HOA i.V.m. Anlage 15, Leistungsphasen 1-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Gülzower Damm 23
Ort: Stavenhagen
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17153
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin
E-Mail:
Telefon: +49 3853031/273
Fax: +49 3853031/255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12 sowie technische Ausrüstung; §§ 55,56 HOA i.V.m. Anlage 15, Leistungsphasen 1-9
Ausschreibung von Fachplanungsleistungen in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke entsprechend der § 43 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 12 sowie Technische Ausrüstung entsprechend der §§ 55, 56 HOAI 2021 i.V.m.Anlage 15, Leistungsphasen 1 – 9
Um – und Ausbau des Fernwärmenetzes für die Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH, im Rahmen der Förderung aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative
Stavenhagen und Umkreis
Die „Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH“ (WVS) betreibt das Fernwärmenetz der Stadt. Aktuell werden
100% der Fernwärme auf der Basis von Erdgas produziert.
Südlich von Stavenhagen liegt die Nachbargemeinde Jürgenstorf die ebenfalls ein Fernwärmenetz besitzt.
Diese Gemeinde verfügt bereits jetzt über einen Fernwärmeanschlussgrad von 95%.
Ziel des Projektes Um- und Ausbau einer ökologischen und ökonomischen Fernwärme in Stavenhagen und
Jürgenstorf
BAUTEIL 1:
Fernwärmnetz der Wärmeversorgung Stavenhagen
Fachplanung_ Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, entsprechend der § 43 HOAI 2021 i.V.m.
Anlage 12; Leistungsphasen 1 – 9
BAUTEIL 2: Netzausbau des Fernwärmenetzes der Wärmeversorgung Stavenhagen
Fachplanung_ Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, entsprechend der § 43 HOAI 2021 i.V.m.
Anlage 12; Leistungsphasen 1 – 9
BAUTEIL 3: Bau eines Fernwärmespeichers für die Wärmeversorgung Stavenhagen
Fachplanung_ Grundleistungen im Leistungsbild technische Ausrüstung, entsprechend der §§ 55, 56 HOAI
2021 i.V.m. Anlage 15;
Leistungsphasen 1 – 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanungsleistungen in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12 sowie technische Ausrüstung; §§ 55,56 HOA i.V.m. Anlage 15, Leistungsphasen 1-9
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „subreport ELViS“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 15.11.2023 - ist noch nicht als verbindliche Angabe zu betrachten, da ggf. in
Abhängigkeit der Verhandlungen die Termine noch variieren können.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind verpflichtend.
Es ist eine Verhandlungsrunde i.S.d. § 15 SektVO geplant, in welcher u.a über die eingereichten Erstangebote
verhandelt wird. Außerdem wird den Bietern die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der festgesetzten
Zuschlagskriterien die Methodik der Projektdurchführung ausführlich darzustellen.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885-165
Fax: +49 3855884855-817
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße VerstößegegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).