Beschreibung: Der Bewerber hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe Eignungsformblatt) folgenden
Inhalts und Wortlautes abzugeben: a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens
keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. b) Wir erklären, dass bezüglich unseres
Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1
MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden
Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregis-ters
nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass
bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter,
der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss. d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister
entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit
einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000EUR wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz
1 LkSG eingetragen sind und demnach die Vo-raussetzungen für einen Ausschluss nach
§ 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche
Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für
den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets,
auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2023/1214
vom 23. Juni 2023 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen
oder Einrichtungen gehören: aa) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, bb) juristische
Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar
oder mittelbar von einer der unter Buchstabe aa) genannten Organisationen gehalten
werden, oder cc) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe aa) oder bb) genannten Organisationen
handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen
mit mehr als 10 % des Auftragswertes einzubinden, die die Tatbestände aa) - cc) erfüllen.