Wartungsvertrag über Aufzugsanlagen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE803
Postanschrift: Lange Str. 38
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 381/4567-2432
Fax: +49 381/4567-2435
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsvertrag über Aufzugsanlagen
Wartungsvertrag über Aufzugsanlagen
Die Aufzugsanlagen sollen im Rahmen eines Vollwartungsvertrages eigenverantwortlich und ohne besondere Aufforderung durch den AN gewartet werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem
Tag des Leistungsbeginns die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der Aufzugsanlage nach EN 31051 zu gewährleisten.
Inspektion und Wartung
Überprüfung und Kontrolle sämtlicher Sicherheitseinrichtungen und Tragmittel, der elektrischen und elektronischen Ausrüstung, der Antriebseinheiten und aller mechanischen Teile.
Einstellarbeiten an sämtlichen sich bewegenden Teilen wie Führungen, Bremsen, Schaltern und sicherheitsrelevanten Baugruppen sowie komfortbedingten Anlagenteilen.
Schmieren und Ölen aller bedürftigen Teile, sowie Nach- und Auffüllen von Hilfsstoffen und vorsorgliches Konservieren als Schutzmaßnahme zum Zweck der Erhöhung der Haltbarkeit der Seile und der
Treibscheibe gegen Fremdeinflüsse.
Reinigung sämtlicher zur Aufzugsanlage gehörender Baugruppen nach Erfordernis.
Erstellen eines Berichtes zur notwendigen Vorsorge, um kostspielige Folgeschäden zu vermeiden.
Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen zur Instandhaltung.
Beseitigung von Betriebsstörungen
Innerhalb des Vertrages erfolgen die Beseitigung von Betriebsstörungen und der Einsatz in Notfällen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit, ohne zusätzliche Kosten. Die Inangriffnahme von
Störungsbeseitigungen erfolgt spätestens 2 Stunden nach Meldung der Betriebsstörung, ausgenommen sind größere lärmintensive Arbeiten in den Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen.
Außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit werden lediglich ggf. die Zuschläge zu den Verrechnungssätzen gem. Titel 4 Montage-Verrechnungssätze in Rechnung gestellt.
Reparatur- und Ersatzteile
Es werden während der Vertragsdauer im Zuge der Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie bei Störungsbeseitigung sämtliche Bauteile, bis auf die benannten Ausnahmen, die nach fachmännischem
Ermessen einen Austausch oder eine Reparatur erfordern, ausgetauscht und entsorgt oder repariert.
Hiervon ist der Austausch / die Erneuerung für folgende Bauteile ohne Anschlüsse, Veränderungen der Befestigung und ohne Montageleistungen ausgenommen.:
· Antriebsmotor
· Getriebe
· Hydraulikaggregat
· Heber
· und der Austausch der kompletten Steuerung (das betrifft nicht den Austausch einzelner Bauteile wie z.B. Platinen)
Der Auftraggeber behält sich vor, die ausgetauschten Bauteile durch eine externe Stelle überprüfen zu lassen.
Nicht vertragsmäßig abgedeckt sind Lieferungen und Reparaturen von Ersatzteilen die wegen Missbrauchs, Fremdverschulden nach Arbeiten durch Dritte an der Aufzugsanlage, Vandalismus oder
aus anderen Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen, erforderlich werden.
Installation des Notrufleitsystems
Für die ausgewiesenen Aufzugsanlagen ist eine Notrufeinrichtung entsprechend der Betreibervorgabe zu installieren. Zum Lieferumfang des Bieters gehört:
- die erforderliche Installation
- Beantragen, Liefern und Unterhalten eines Mobilfunkanschlusses (GSM)
- Die Bedien- und Sprecheinrichtung im Fahrkorb als vandalensichere Ausführung, vorzugsweise im Fahrkorbtableau integriert.
- Selbstwähleinrichtung
- Gegensprecheinrichtung im Servicepaneel
- Steuerzusatz für die Aufzugssteuerung.
- Betriebsbereite Montage.
- Regelmäßige Prüfung der technischen Verfügbarkeit des Notrufleitsystems.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Am 27.07.2015 schlossen die WIRO und die ARGE WIRO-Aufzüge, bestehend aus den Mitgliedern Sundlift GmbH und Andrews & Bell Liftservice GmbH, einen Vertrag über die Vollwartung von Aufzugsanlagen der WIRO. Vertragslaufzeit war ursprünglich 6 Jahre mit einer jährlichen Verlängerungsoption. Vom AN wurde dem AG am 24.11.2023 mitgeteilt, dass die ARGE sich zum 31.12.2023 auflöst.
Die Auflösung der ARGE zum 31.12.2023 stellt eine wesentliche Änderung des öffentlichen Auftrages gemäß § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GWB dar und hat eine Neuausschreibungspflicht des Vertrages zur Folge. Eine Neuvergabe erfolgt im Wege der Verhandlungsvergabe ohne Vergleichsangebote, da eine Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb zu lange dauern würde und somit für diese Zeit kein Vertragspartner vorhanden wäre, der die Vollwartung der Aufzugsanlagen übernimmt und der AG diese Leistungen nicht selbst erbringen kann. Der Vertrag wird für den Zeitraum von einem Jahr geschlossen. Diese Zeit wird vom AG genutzt, um eine neue Ausschreibung für die Wartung ab 01.01.2025 durchzuführen.
Die Firma Andrews & Bell Liftservice GmbH kommt aus folgenden Gründen als einziges Unternehmen in Betracht:
- der WIRO obliegen bei der Aufzugswartung Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten (insbesondere die Personenbefreiung bei defekten Aufzügen), die die WIRO durch eigenes Personal nicht abdecken kann, so dass eine Übertragung auf AN erforderlich ist. Deshalb ist eine ununterbrochene Vertragslaufzeit zwingend erforderlich.
- Ein neuer AN benötigt für die vertragliche Übernahme der Vollwartung der Aufzugsanlagen eine Einführungsphase von 3- 4 Monaten, in denen sämtliche Daten digital erfasst werden müssen, um das Notrufsystem für die Aufzugsanlagen in Betrieb nehmen zu können. Diese Einführungsphase entfällt bei der Firma Andrews & Bell Liftservice GmbH, da schon sämtliche Daten und technischen Einrichtungen aufgrund des derzeitigen Vertrages vorhanden sind. Weiter müssen die Notrufgeräte nicht neu eingerichtet und betrieben werden, da die Installation der notwendigen Hardware in den Aufzügen von der Firma Andrews & Bell Liftservice GmbH bereits im Rahmen des bestehenden Vertrages erfolgt ist.
Es besteht mithin Gefahr in Verzug für den AG aufgrund des Zeitverlaufes und der ggf. eintretenden Schadenersatzansprüche, wenn die Aufzugswartung nicht durchgeführt wird.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885160
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Ein Nachprüfungsverfahren, welches den Zweck verfolgt, die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags festzustellen, ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, mit der der AG die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, geltend zu machen, vgl. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB.