Deutschland - Bauarbeiten für Schulgebäude - Errichtung Schulcampus Käthe Kollwitz - Schulcampus Innenstadt Anklam

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Anklam Der Bürgermeister
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Errichtung Schulcampus Käthe Kollwitz - Schulcampus Innenstadt Anklam
Beschreibung: Durch die Hansestadt Anklam wird im Stadtgebiet am Standort der Regionalen Schule Käthe Kollwitz, Baustraße 56 ein Bestandsgebäude (Denkmalschutz) saniert und ein Erweiterungsschulbau mit einem Keller- und 5 Obergeschossen errichtet.
Kennung des Verfahrens: 487d495f-1e00-4c4c-8848-5ebaa58bbc7c
Interne Kennung: 2020_ANK_005_Los 12/1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45214200Bauarbeiten für Schulgebäude
Zusätzliche Einstufung(cpv): 42417000Aufzüge und Fördereinrichtungen
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Baustraße 56
Stadt: Anklam
Postleitzahl: 17389
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald(DE80N)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu- 
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
2.1.6 Ausschlussgründe
Konkurs: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Konkurs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Korruption: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vergleichsverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Betrugsbekämpfung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Entrichtung von Steuern: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Aufzugsanlage
Beschreibung: Triebwerksraumloser Personenaufzug nach EN 81-20/50 sowie Behindertengerecht gemäß EN 81-70 entsprechend der vorhergehenden Leistungsbeschreibung
Interne Kennung: 2020_ANK_005_Los 12/1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45214200Bauarbeiten für Schulgebäude
Zusätzliche Einstufung(cpv): 42417000Aufzüge und Fördereinrichtungen
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Baustraße 56
Stadt: Anklam
Postleitzahl: 17389
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald(DE80N)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Beschreibung
Beschreibung: Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt; Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/ die Eröffnung beantragt/ mangels Masse abgelehnt wurde bzw. ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet; Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens Präqualifikationsnachweis: Der Eignungsnachweis bei präqualifizierten Unternehmen erfolgt anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweisen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der Eigenerklärung zur Eignung sowie der ggf. geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweisen oder durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Beim Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen nicht präqualifiziert, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine deutschsprachige Übersetzung beizufügen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen; Angabe vergleichbarer Referenzen
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E88573967,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E88573967
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-09+01:0013:30:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-09+01:0013:30:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zahlungen werden elektronisch geleistet
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Anklam Der Bürgermeister
Registrierungsnummer: 13075005-K000-62
Postanschrift: Markt 3
Stadt: Anklam
Postleitzahl: 17389
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald(DE80N)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3971 835213
Internetadresse: https://www.anklam.de
Profil des Erwerbers: https://www.subreport.de/E88573967
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt(DE804)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3855 885160
Fax: +49 3855 884855817
Internetadresse: https://www.regierung-mv.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eeecc5e9-5323-44e8-8a24-c1e386e3ddd0- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-05+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00742393-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 236/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-07Z