Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (1) Zum Nachweis der technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) Die Ausführung
von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen
über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. b) Die Zahl der
in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und die Zahl seiner Führungskräfte. (2)
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt
werden: a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in
die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge
kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. b) durch Eigenerklärungen
gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen). Vom
Bieter ist das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
des VHB (Ausgabe 2017 - Stand 2019) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung
einzureichen, u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren
erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen
Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten
Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers
einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere
Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen
nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf
die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für
diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung
zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen" ist erhältlich unter: https:// lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/
FB_124_LD_VHB_Bund_2017.pdf Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen"
wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. c) Der Auftraggeber akzeptiert
als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der
Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen
Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der
öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die
geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Beruft sich der Bieter auf die technische
oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so hat er diese fremden Eignungsmerkmale
sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot
anzugeben. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen
(Referenzen, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche
Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile
(als Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf
Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 2 (Arbeitskräfte,
Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft. (4) Beabsichtigt der
Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von
Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen
Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer
namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung
der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung
der Unterauftragnehmer). Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf
Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) für die von ihnen
zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.