Ausschreibung von Objektplanungsleistungen den Neubau der Mehrzweck- und Feuerwehrgerätehalle Neversdorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hamburger Straße 28
Ort: Leezen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin
E-Mail:
Telefon: +49 3853031/273
Fax: +49 3853031/255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Objektplanungsleistungen den Neubau der Mehrzweck- und Feuerwehrgerätehalle Neversdorf
Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9 sowie Freianlagen, gem. § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9, für den Neubau einer Mehrzweckhalle und eines Feuerwehrgerätehauses für die Gemeinde Neversdorf.
Gemeinde Neversdorf
Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9 sowie Freianlagen, gem. § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9, für den Neubau einer Mehrzweckhalle und eines Feuerwehrgerätehauses für die Gemeinde Neversdorf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Lindenstraße 14
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße VerstößegegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).