Weitere Beauftragung von Dienstleistungen in Bezug auf ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) Referenznummer der Bekanntmachung: IT-2023-12
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Lange Str. 38
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Stephanie Pieszek
E-Mail:
Telefon: +49 381/45672432
Fax: +49 381/45672435
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weitere Beauftragung von Dienstleistungen in Bezug auf ein Dokumentenmanagementsystem (DMS)
Die WIRO Wohnen in Rostock hat im Jahr 2020 die SER Solution Deutschland GmbH im Rahmen der Beschaffung eines Dokumentenverwaltungssystems beauftragt. Die SER Solution Deutschland GmbH soll weiterhin mit der Bereitstellung nebst Service/Pflege und Wartung und diversen Systemserviceleistungen des Dokumentenmanagementsystems beauftragt werden.
Postanschrift: Lange Str. 38
Stadt: Rostock
PLZ: 18055
Land, Gliederung (NUTS): DE803, Rostock, kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Die WIRO Wohnen in Rostock hat im Jahr 2020 die SER Solution Deutschland GmbH im Rahmen der Beschaffung eines Dokumentenverwaltungssystems beauftragt. Die SER Solution Deutschland GmbH soll weiterhin mit der Bereitstellung nebst Service/Pflege und Wartung und diversen Systemserviceleistungen des Dokumentenmanagementsystems beauftragt werden.
Die Werte unter II.1.7) und unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nur mit 1 EUR benannt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die avisierte Erweiterung der Beauftragung der SER Solutions Deutschland GmbH (Joseph-Schumpeter-Allee 19, 53227 Bonn) knüpft an die bisherige Leistung der SER Solutions Deutschland GmbH in Bezug auf die Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) inkl. Systemservice an. Die Beschaffung des DMS Systems ist mit Bekanntmachung vom 28.08.2020 (Bekanntmachungsnummer: 2020/S 167-404267) europaweit ausgeschrieben worden. Die SER Solutions Deutschland GmbH hat mit Datum vom 22.12.2020 den Zuschlag auf ihr Angebot erhalten.
Das Dokumentenmanagement System „Doxis 4“ ist in dem bisherigen Beauftragungszeitraum bei der Auftraggeberin erfolgreich implementiert worden.
Die SER Solution Deutschland GmbH soll nunmehr mit der weiteren Bereitstellung nebst Service/Pflege/Wartung und Softwareentwicklung beauftragt werden. Hintergrund der avisierten Direktbeauftragung ist, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Vorliegend ergibt sich das technische Alleinstellungsmerkmal aus dem Umstand, dass neben der SER Solution Deutschland GmbH europaweit kein weiterer zertifizierter Partner für den Verkauf, Wartung und sonstige Dienstleistungen in Bezug auf die genutzte DMS Software existiert. Ein Wechsel des Dokumentenmanagementsystems würde auf Seiten der Auftraggeberin zu erheblichen finanziellen Mehraufwänden führen. Zunächst entstehen infolge der Implementierung eines neuen Dokumentenmanagementsystems erhebliche Mehrkosten auf Seiten der Auftraggeberin. Diese zusätzlichen Kosten entstehen bei einer weiteren Beauftragung der SER Solutions Deutschland GmbH nicht. Darüber hinaus sind mit dem Wechsel des Dokumentenmanagementsystems erhebliche Betriebsrisiken verbunden. Ein Risikofaktor ist ein möglicher Datenverlust aufgrund der fehlerhaften Migration oder starke Einschränkungen in der Nutzung bei nicht übertragbaren Datensätzen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Weitere Beauftragung von Dienstleistungen in Bezug auf ein Dokumentenmanagementsystem (DMS)
Postanschrift: Joseph-Schumpeter-Allee 19
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228908960
Internet-Adresse: https://www.sergroup.com/de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende ex-ante-Bekanntmachung gem. §135 Abs. 3 GWB dient der Sicherstellung größtmöglicher Rechts- und Verfahrenssicherheit, um Marktteilnehmern die geplante Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb frühzeitig bekannt zu machen. Das Formular ermöglicht in V.2.1.) bedauerlicherweise nicht, ein Datum in der Zukunft anzugeben. Der Abschluss ist noch nicht erfolgt. Der geplante Abschluss wird gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38558815164
Fax: +49 38558848515817
Internet-Adresse: www.WIRO.de
Postanschrift: Lange Str. 38
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38145672432
Fax: +49 38145672435
Internet-Adresse: www.WIRO.de
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren onnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und;
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o. g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Postanschrift: Lange Str. 38
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38145672432
Fax: +49 38145672435
Internet-Adresse: www.WIRO.de