Weitere Beauftragung von Dienstleistungen in Bezug auf ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) Referenznummer der Bekanntmachung: IT-2023-12

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Lange Str. 38
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Stephanie Pieszek
E-Mail:
Telefon: +49 381/45672432
Fax: +49 381/45672435
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Weitere Beauftragung von Dienstleistungen in Bezug auf ein Dokumentenmanagementsystem (DMS)

Referenznummer der Bekanntmachung: IT-2023-12
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72512000 Dokumentenmanagement
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die WIRO Wohnen in Rostock hat im Jahr 2020 die SER Solution Deutschland GmbH im Rahmen der Beschaffung eines Dokumentenverwaltungssystems beauftragt. Die SER Solution Deutschland GmbH soll weiterhin mit der Bereitstellung nebst Service/Pflege und Wartung und diversen Systemserviceleistungen des Dokumentenmanagementsystems beauftragt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Postanschrift: Lange Str. 38

Stadt: Rostock

PLZ: 18055

Land, Gliederung (NUTS): DE803, Rostock, kreisfreie Stadt

Land: Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die WIRO Wohnen in Rostock hat im Jahr 2020 die SER Solution Deutschland GmbH im Rahmen der Beschaffung eines Dokumentenverwaltungssystems beauftragt. Die SER Solution Deutschland GmbH soll weiterhin mit der Bereitstellung nebst Service/Pflege und Wartung und diversen Systemserviceleistungen des Dokumentenmanagementsystems beauftragt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Werte unter II.1.7) und unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nur mit 1 EUR benannt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die avisierte Erweiterung der Beauftragung der SER Solutions Deutschland GmbH (Joseph-Schumpeter-Allee 19, 53227 Bonn) knüpft an die bisherige Leistung der SER Solutions Deutschland GmbH in Bezug auf die Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) inkl. Systemservice an. Die Beschaffung des DMS Systems ist mit Bekanntmachung vom 28.08.2020 (Bekanntmachungsnummer: 2020/S 167-404267) europaweit ausgeschrieben worden. Die SER Solutions Deutschland GmbH hat mit Datum vom 22.12.2020 den Zuschlag auf ihr Angebot erhalten.

Das Dokumentenmanagement System „Doxis 4“ ist in dem bisherigen Beauftragungszeitraum bei der Auftraggeberin erfolgreich implementiert worden.

Die SER Solution Deutschland GmbH soll nunmehr mit der weiteren Bereitstellung nebst Service/Pflege/Wartung und Softwareentwicklung beauftragt werden. Hintergrund der avisierten Direktbeauftragung ist, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Vorliegend ergibt sich das technische Alleinstellungsmerkmal aus dem Umstand, dass neben der SER Solution Deutschland GmbH europaweit kein weiterer zertifizierter Partner für den Verkauf, Wartung und sonstige Dienstleistungen in Bezug auf die genutzte DMS Software existiert. Ein Wechsel des Dokumentenmanagementsystems würde auf Seiten der Auftraggeberin zu erheblichen finanziellen Mehraufwänden führen. Zunächst entstehen infolge der Implementierung eines neuen Dokumentenmanagementsystems erhebliche Mehrkosten auf Seiten der Auftraggeberin. Diese zusätzlichen Kosten entstehen bei einer weiteren Beauftragung der SER Solutions Deutschland GmbH nicht. Darüber hinaus sind mit dem Wechsel des Dokumentenmanagementsystems erhebliche Betriebsrisiken verbunden. Ein Risikofaktor ist ein möglicher Datenverlust aufgrund der fehlerhaften Migration oder starke Einschränkungen in der Nutzung bei nicht übertragbaren Datensätzen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 167-404267

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: IT-2023-12
Bezeichnung des Auftrags:

Weitere Beauftragung von Dienstleistungen in Bezug auf ein Dokumentenmanagementsystem (DMS)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
04/12/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SER Solutions Deutschland GmbH
Postanschrift: Joseph-Schumpeter-Allee 19
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228908960
Internet-Adresse: https://www.sergroup.com/de/
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 1.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die vorliegende ex-ante-Bekanntmachung gem. §135 Abs. 3 GWB dient der Sicherstellung größtmöglicher Rechts- und Verfahrenssicherheit, um Marktteilnehmern die geplante Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb frühzeitig bekannt zu machen. Das Formular ermöglicht in V.2.1.) bedauerlicherweise nicht, ein Datum in der Zukunft anzugeben. Der Abschluss ist noch nicht erfolgt. Der geplante Abschluss wird gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38558815164
Fax: +49 38558848515817
Internet-Adresse: www.WIRO.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Lange Str. 38
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38145672432
Fax: +49 38145672435
Internet-Adresse: www.WIRO.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.

Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren onnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach

Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und;

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o. g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Lange Str. 38
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38145672432
Fax: +49 38145672435
Internet-Adresse: www.WIRO.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/12/2023