Bereitstellung von IT-Systemen inkl. System und Standardsoftware
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Fritz-Reuter-Platz 9
Ort: Malchin
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landesforst Mecklenburg-Vorpommern - Anstalt des öffentlichen Rechts
E-Mail:
Telefon: +49 3994235154
Fax: +49 3994235400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wald-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung von IT-Systemen inkl. System und Standardsoftware
Bereitstellung von IT-Systemen inkl. System und Standardsoftware, hier Erweiterung Bedrohungsschutz
Com In GmbH, Graf-Schack-Allee 11, 19053 Schwerin
Vertragsgegenstand aus V 14032/ 05-2011 bzw. Nr. D21 ist: „Bereitstellung von IT-Systemen inkl. System und Standardsoftware“. Pkt. 14 beschreibt die zu liefernde Ausstattung mit: Maschinenprogramme, die Anwenderprogramme in die Maschinensprache +übersetzten (z.B. Assembler, Compiler), soweit sie nicht in der Grundsoftware enthalten sind, Standardprogramme für häufig wiederkehrende, nicht problembezogene Aufgaben (z.B. Sortier- und Mischprogramme). Standardprogrammgeneratoren (Programmtyp a), Sonstige vom Vermieter zu liefernde Programme, die vertragsgemäß zur der in der Anlage gestellten Aufgaben unabdingbar sind (Programmtyp b). Vorhandene ablauffähige Programme des Mieters, zu deren Nutzung die Anlage oder Geräte beschafft wurden (Programmtyp c).
Anlage 1 zum o.g. Vertrag regelt die zu erbringenden Leistungen: Standortsübergreifende und performante Bereitstellung von IT-Diensten. ComIn hat die Funktionsfähigkeit der Serverumgebung zu verantworten. Vertragsbestandteil sind ausdrücklich die Komponenten Datensicherheit, Datensicherung und zugesicherte Verfügbarkeit. Die Serverumgebung definiert sich über die verschiedenen Umgebungen (Produktiv, Test, Entwicklung und Schulung). Weitere Aufgaben sind die Bereitstellungen von IT-Services sowie die Datenreplikation. Hierbei hat ComIn die freie Wahl der Plattformen und kann technische Neuerungen selbstständig einsetzten. Der Vertrag lässt die Übernahme des Supportes technischer Einrichtungen auf Nutzerseite bei Bedarf offen.
Der Vertrag ist unbefristet
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bereitstellung von IT-Systemen inkl. System und Standardsoftware
Postanschrift: Graf-Schack-Allee 11
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38558815164
Fax: +49 38558848515817
Internet-Adresse: https://www.mv-regierung.de
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 38558815164
Fax: +49 38558848515817
Internet-Adresse: https://www.mv-regierung.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Com In GmbH, Graf-Schack-Allee 11, 19053 Schwerin
Vertragsgegenstand aus V 14032/ 05-2011 bzw. Nr. D21 ist: „Bereitstellung von IT-Systemen inkl. System und Standardsoftware“. Pkt. 14 beschreibt die zu liefernde Ausstattung mit: Maschinenprogramme, die Anwenderprogramme in die Maschinensprache +übersetzten (z.B. Assembler, Compiler), soweit sie nicht in der Grundsoftware enthalten sind, Standardprogramme für häufig wiederkehrende, nicht problembezogene Aufgaben (z.B. Sortier- und Mischprogramme). Standardprogrammgeneratoren (Programmtyp a), Sonstige vom Vermieter zu liefernde Programme, die vertragsgemäß zur der in der Anlage gestellten Aufgaben unabdingbar sind (Programmtyp b). Vorhandene ablauffähige Programme des Mieters, zu deren Nutzung die Anlage oder Geräte beschafft wurden (Programmtyp c).
Der Vertrag ist unbefristet
Postanschrift: Graf-Schack-Allee 11
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Im laufenden Rechenbetrieb müssen die Serversysteme für neue Fachverfahren oder wachsenden Speicherbedarf erweitert werden. Zudem erweitern oder ändern sich die innerhalb der Systemlandschaft betrieben Programme, je nach Anforde-rung der Fachbereiche. In diesem Fall werden einerseits die mittlerweile veralteten, zu klein gewordenen und nicht mehr bedarfsgerechten Speichersysteme auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und auf das wirtschaftliche und notwendige Maß erweitert. Zum anderen wird der 2022 als Testinstanz aufgesetzte FME-Server in die Produktion genommen
1. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses existierten die heutige verfügbaren Spei-cher noch nicht und die Datenmengen- und Durchsätze waren insgesamt wesent-lich geringer.2. Zum Vertragsschluss existierte noch kein FME so gab es auch keinen Bedarf an einer solchen Lösung.