Elektro Bauteil C 1. BA

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sanierung Sickingen Gymnasium Landstuhl
Postanschrift: Kreisverwaltung Kaiserslautern- Lauterstraße 8
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rainer Bastian - tribast Projektmanagement GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 6841 /97849-0
Fax: +49 6841 /97849-49
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kaiserslautern.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E14352192
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de/E14352192
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Elektro Bauteil C 1. BA

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45311200 Elektroinstallationsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Kaiserslautern beabsichtigt am Sickingen-Gymnasium in Landstuhl - ein vierzügiges

Gymnasium mit etwa 950 Schülern - eine Generalsanierung durchzuführen. Der Gebäudekomplex aus sechs

Bauteilen befindet sich in der Philipp-Fauth-Straße 3 in 66849 Landstuhl.

Die Sanierung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Die Maßnahmen erfolgen bei paralleler Schulnutzung der

Gebäude des zweiten Bauabschnittes, Schulbetrieb und Baustelle sind voneinander getrennt. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Elektroinstallationsarbeiten im Bauteil C im Rahmen des 1. Bauabschnitts.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Sickingen-Gymnasium Landstuhl

Philipp-Fauth-Str. 3, 66849 Landstuhl

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im LV sind folgende Hauptpositionen ausgeschrieben:

- 4 Stück Elektro - Etagenunterverteilungen

- 290 m Elektroinstallationskanal

- 90 m Kabelrinnen

- 396 Stück Einbauleuchten

- 43 Stück Rettungszeichenleuchten

- 2 Stück EDV - Standschränke

- 15 Stück EDV - Wandschränke

- 65 Stück Patchfelder

- 1 Stück Pausensignalanlage

- 15500 m Datenkabel Kat. 7

- 1000 m LWL Kabel

- 12000 m Installationskabel

- 1 Stück Steuerung Aussenjalousieanlage

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 28/01/2024
Ende: 06/10/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Formblatt Eigenerklärung

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Nachweis einer objektbezogenen Haftpflichtversicherung -

Deckungssumme pro Schadensfall

Personenschaden: 1.000.000,00 €

Sachschaden: 1.000.000,00 €

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/12/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/01/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/12/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

tribast Projektmanagement GmbH, Kanalstraße 2, 66424 Homburg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Nur elektronisch ohne Anwesenheit von Bietern.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden. Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:

§ 160 Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2023

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