Erstellung von Antragsunterlagen zur Erlangung der atomrechtlichen Genehmigung für den Rückbau aller Gebäude auf dem Gelände der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH. Betriebsteil Rheinsberg
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Latzower Straße 1
Ort: Rubenow
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewn-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von Antragsunterlagen zur Erlangung der atomrechtlichen Genehmigung für den Rückbau aller Gebäude auf dem Gelände der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH. Betriebsteil Rheinsberg
16831 Rheinsberg
Erbringung von Ingenieurleistungen für die Erstellung von Antragsunterlagen (Genehmigungsunterlagen) gemäß § 3 Atomrechtliche Verfahrensordnung (AtVfV) für den Rückbau aller Gebäude auf dem Gelände der EWN GmbH, Betriebsteil Rheinsberg. Hierzu gehören auch die Außerhalb des Betriebsgegländes stehenden Gebäude und Gebäudestrukturen (Teil des Einlaufwerkes und es Auslaufwerkes)
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
16831 Rheinsberg
Erbringung von Ingenieurleistungen für die Erstellung von Antragsunterlagen (Genehmigungsunterlagen) gemäß § 3 Atomrechtliche Verfahrensordnung (AtVfV) für den Rückbau aller Gebäude auf dem Gelände der EWN GmbH, Betriebsteil Rheinsberg. Hierzu gehören auch die Außerhalb des Betriebsgegländes stehenden Gebäude und Gebäudestrukturen (Teil des Einlaufwerkes und es Auslaufwerkes)
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Überarbeitung der Unterlage: Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Aufgrund von Behördenanforderung ist eine UVP erforderlich ist. Durch daraus resultierende Planungsänderungen muss die Vorprüfung des Einzelfalls aktualisiert werden. Im Wesentlichen betrifft dies die Herausnahme des Verwaltungsgebäudes und der Havelleitung aus den Antragsunterlagen. Darüber hinaus sind die statistischen Jahreswerte anzupassen.
Die Änderungen müssen in den bereits der Behörde vorgelegten Unterlagen vorgenommen werden.Ein Wechsel des Unternehmens würde aufgrund von Einarbeitung in den Unterlagen und zusätzlichen vor Ort Begehungen einen enormen Zeitverzug und beträchtliche Zusatzkosten verursachen.Aufgrund der Einsendung zur Behörde müssen die Unterlagen/ Anpassungen im gleichen Format und Still bleiben.