Rostock WarnowQuartier: Theaterwerkstätten
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Ulmenstraße 44
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): [phase eins]. Projektberater + Wettbewerbsmanager für Architektur und Städtebau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.phase1.de
Adresse des Beschafferprofils: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rostock WarnowQuartier: Theaterwerkstätten
Der "Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock" (KOE) verantwortet den Bau neuer Theaterwerkstätten für das Volkstheater Rostock im Modellvorhabengebiet „WarnowQuartier“ in Rostock am nördlichen Ufer der Unterwarnow. Mit dem "WarnowQuartier" soll ein urbanes Stadtquartier mit kleinteiliger und vielfältiger Nutzungsmischung entstehen, das durch innovative Konzepte in den Bereichen Wohnen, Mobilität, Energieversorgung, Wassermanagement und sozialer Infrastruktur, beispielhafte Lösungen aufzeigt.
Für den gegenwärtigen Werkstattkomplex und die Lagerflächen des Volkstheaters Rostock im Stadtgebiet soll ersatzweise ein funktionsgerechter Neubau im WarnowQuartier entstehen. Zusammen mit dem Dekorations- und Kostümfundus des Theaters, einem multifunktionalen Workshop-Bereich und einer gastronomischen Einrichtung soll sich die Theaterwerkstatt in das künftige, lebendige und urbane Umfeld im „WarnowQuartier“ integrieren und beträchtlich zu einer positiven Durchmischung der Nutzungsstruktur vor Ort beitragen.
Der Neubau der Theaterwerkstätten ist eines von insgesamt fünf Vorhaben im Rostocker Modellvorhabengebiet „WarnowQuartier“. Das „WarnowQuartier" wird als eines von bundesweit sieben Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gefördert.
Eine Zertifizierung DGNB Gold soll erfolgen. Der Kostenrahmen beläuft sich auf ca. 13,6 Mio. Euro (netto) für die KG 300 + 400.
Der Auslober beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und den in § 8 Abs.2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen sowie den Vorgaben der VgV, eine der Preisträgerinnen/einen
der Preisträger mit weiteren Leistungen gemäß § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräumen) bis einschließlich der Ausführungsplanung (Leistungsphase (LPH) 5) stufenweise zu beauftragen, wenn und soweit der Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund stünde der Beauftragung insbesondere dann entgegen, wenn der Auslober das Projekt nicht realisiert.
Es wird zunächst ein nichtoffener Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt. Durch Art und Umfang der Beauftragung soll sichergestellt werden, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
Es ist eine Beauftragung in folgenden Stufen vorgesehen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 2 - 3
- Stufe 2: Leistungsphase 4
- Stufe 3: Leistungsphase 5
- Stufe 4: Leistungsphasen 6 - 7
- Stufe 5: Leistungsphase 8
Es soll zunächst die Stufe 1 beauftragt werden. Nach Zustimmung des Auftraggebers zu den Ergebnissen der Kostenberechnung werden die Stufen 2 und 3 beauftragt. Die Beauftragung mit den Stufen 4 und 5 wird in Aussicht gestellt, jedoch nicht verbindlich zugesagt.
Sollte, in Abhängigkeit vom gewählten Realisierungsmodell, die Stufe 3 (LPH 5) nicht beauftragt werden, beabsichtigt der Auslober, durch eine angemessene weitere Beauftragung der Preisträgerin/des Preisträgers, über die Stufe 2 (LPH 4) hinaus, sicherzustellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird (z.B. Regeldetails, Mitwirkung bei der Qualitätskontrolle).
Der Auslober wird bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Beauftragung zunächst die Gewinnerin bzw. den Gewinner des Wettbewerbs zur Abgabe eines Honorarangebots auffordern und nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit dieser/diesem auf der Grundlage eines entsprechenden Vertragsentwurfs Auftragsgespräche führen. Sollten diese Auftragsgespräche nicht zu einer Beauftragung führen, wird der Auslober alle Preisträgerinnen/Preisträgern des Wettbewerbs zur Abgabe eines Honorarangebots und der in der Wettbewerbsbekanntmachung genannten Eignungsnachweise (siehe VI.3, II.) auffordern und mit ihnen Auftragsgespräche führen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auswahl der TeilnehmerInnen am Wettbewerb erfolgt aufgrund von formalen Teilnahmebedingungen (I.) sowie der Bewertung der Auswahlkriterien der eingereichten Referenzen (II.).
I. Formale Teilnahmebedingungen für BewerberInnen:
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung
- Einreichung des Bewerbungsformulars mit nachfolgenden Angaben und Eigenerklärungen Nr. 1 - Nr. 3.4:
Nr.1 Bewerberkonstellation (EinzelbewerberIn o. BewerberInnengemeinschaft),
Nr.2 Angaben zum/zur BewerberIn (Kontaktdaten).
Folgende Eigenerklärungen müssen im Teilnahmewettbewerb abgegeben werden.
Nr. 3.1 Eigenerklärung zur berufl. Qualifikation (siehe III.2.1),
Nr. 3.2 Eigenerklärung gem. §§ 123 u.124 GWB über das Nichtzutreffen mögl. Ausschlussgründe,
Nr. 3.3 Eigenerklärung zu wirtschaft. Verknüpfungen,
Nr. 3.4 Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 VgV besteht.
Mindestanforderung: Fehlende Angaben bzw. Eigenerklärungen zu Nr.1 - Nr. 3.4 führen zum Ausschluss vom Verfahren.
II. Angaben zu Referenzprojekten, die eigenverantwortl. bearbeitet wurden.
1. Referenzprojekte Objektplanung für Gebäude u. Innenräume
A1 Projekttyp d.h. Komplexität der Planungsanforderung durch Nennung der Honorarzone
A2 Auftraggeber: nicht-öffentlich, öffentlich
A3 Baumaßnahme, d.h. Umbau, Sanierung o. Neubau
A4 Leistungsbild, ausgedrückt durch Nennung der bearbeiteten LPH
A5 Projektgröße durch Nennung der qm BGF
A6 Status Realisierung
A7 Aktualität des Projekts
A8 Zertifizierung: Projekt wurde anhand eines Bewertungssystems für nachhaltiges Bauen zertifiziert, BNB, DGNB o. vglb.
Mindestanforderung: Es muss bei der Bewertung der Kriterien A1 - A8 eine Bewertung von > 0 Punkten erreicht werden, andernfalls die Bewerbung vom Verfahren ausgeschlossen wird.
Bei der Bewertung der planerisch-gestalterischen Leistungsfähigkeit (Kriterium B1 u. B2) wird der Auftraggeber durch ein Gremium beraten, dem u. a. 2 vom Preisgericht u. vom Auftraggeber unabhängige ArchitektInnen angehören.
Bewertet wird die planerisch-gestalterische Leistungsfähigkeit ausschließlich anhand der Angaben im Bewerbungsformular sowie den mit der Bewerbung eingereichten Darstellungen zu den Referenzprojekten, unter Berücksichtigung der Übertragbarkeit auf das anstehende Projekt sowie den in Abschnitt II.2.4) genannten Anforderungen.
Das Kriterium B1 umfasst die folgenden Aspekte, die nicht separat bewertet u. nicht zueinander gewichtet werden, sondern in der Gesamtschau bewertet werden (integrierte Bewertung). Die Originalität-Innovation
der Entwürfe der Referenzprojekte 1 bis 3 wird anhand der mit den eingereichten Bilddateien nachvollziehbar dargestellten Lösungen, unter Beachtung der Angaben zu den techn. Kriterien mit Bezug auf die Referenz(en) beurteilt:
- Integration in den Kontext,
- räumliche Lösungen,
- Integration von Aspekten der technisch-ökologischen Nachhaltigkeit in die Gestaltung, ggf. nachgewiesen durch Zertifizierung nach einem der einschlägigen Systeme (BNB, DGNB o. vergleichb.)
- Materialität/Erscheinungsbild
Das Kriterium B2 umfasst die folgenden 4 Unterkriterien, die die Relevanz auf das anstehende Projekt definieren, u. berücksichtigt alle in den eingereichten Bilddateien dargestellten Informationen, die sich auf die Referenz(en) beziehen: Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Referenzprojekte 1 – 3):
- Lage im Raum (städtischer Kontext)
- Komplex aus mehreren Gebäuden/Gebäudeeinheiten mit verschiedenen Nutzungen
- Gestaltung von öffentl. Räumen
- Gestaltung von Werkstätten/Ateliers/Theaterräumen/Bühnen
Die Bewertung zum Kriterium B2 ist "durchschnittlich", wenn keine oder bis zu 2 Unterkriterien zutreffen; "hoch", wenn 3 zutreffen; "hervorragend", wenn alle 4 zutreffen. Die Bewertungsmatrix in Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung, zu erhalten über www.phase1.de/rwq erläutert das Bewertungsschema. Der Auslober wird im Fall gleich bewerteter Bewerbungen per Los zu entscheiden.
ArchitektInnen als Arge oder als UnterauftragnehmerIn, Berufsqualifikation gemäß VgV § 75 Abs. 1 und 3. Ist im Herkunftsland die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Zeugnis oder sonstigen nach Richtlinie 2013/55/EU anerkannten Nachweis verfügt (weiteres siehe VI.3), in dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Hauptkriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der im Wettbewerb eingereichten Entwürfe sind nachfolgend gelistet, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge darstellt.
- Entwurfsidee
- Städtebauliche bzw. räumliche Bezüge
- Gestaltung der Baukörper
- Innere und äußere Erschließung
- Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
- Funktionalität
- Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb
Die Auftragsvergabe wird anhand der folgenden Zuschlagskriterien erfolgen:
- Höhe des Honorarangebots (35 %)
- Wettbewerbsergebnis (50 %),
- weitere qualitätsbezogene Kriterien wie Organisation, Zeitplanung/Projektteam (15 %).
Es ist beabsichtigt, 3 Preise mit einer Gesamtsumme von 121.000 Euro Euro zu vergeben: Voraussichtliche Aufteilung:
1. Preis: 61.000 EUR,
2. Preis: 36.000 EUR,
3. Preis: 24.000 EUR,
Alle Angaben sind netto. Preisträgerinnen/Preisträger, die in Deutschland Umsatzsteuer abführen, erhalten diese zusätzlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Fristwahrung, Nachforderung
Nicht fristgerecht eingegangene o. unvollständige Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Anspruch auf Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb besteht nicht.
Evtl. fehlende Angaben o. Eigenerklärungen (siehe III.1.10, I. Nr.1 bis Nr. 3.4) werden ggf. nachgefordert. Fehlende Angaben zu Referenzprojekten werden nicht nachgefordert.
II. Beizubringende Nachweise im anschl. Verhandlungen bzw. des Verhandlungsverfahrens (zum Nachweis der Eignung), siehe auch II.2.4):
Vorab der Verhandlungen bzw. des Verhandlungsverfahrens wird eine Eignungsprüfung durchgeführt, zu der die zur Angebotsabgabe aufgeforderten PreisträgerInnen des Wettbewerbs folgende Nachweise zu erbringen haben (die Nachweise können gem. § 47 VgV durch UnterauftragnehmerInnen erbracht werden). Eine Nichtvorlage der genannten Nachweise führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
1. Nennung der Mitglieder des Planungsteams.
2. Nachweise der berufl. Qualifikation gem. III.1.10) A II 3.1. von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft (sofern nicht im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bereits erbracht) o. UnterauftragnehmerInnen, die im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 VgV nach dem Wettbewerb u. vor den Verhandlungen bzw. Verhandlungsverfahren einer Bietergemeinschaft hinzugefügt werden, sowie Nachweis der Bauvorlageberechtigung.
3. Bestätigung der Versicherung des/der BewerberIn, dass sie im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 1,5 Mio. EUR für Personen- u.1,5 Mio. EUR für Sach- und sonstige Schäden zur Verfügung stellen wird u. diese für die gesamte Dauer des Vertrages bis zur vollen Leistungserbringung aufrechterhalten wird. Die Berufshaftpflichtversicherung muss sich ggf. auch auf die Leistungen von UnterauftragnehmerInnen beziehen.
4. Nachweis zur wirtschaftl. u. finanziellen Leistungsfähigkeit: mind. Honorarumsatz i. H. v. durchschnittl. 700.000 EUR (netto) pro Jahr für Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude gem. § 34 HOAI 2021 in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
5. Nachweis einer durchschnittlichen Anzahl von angestellten techn. Mitarbeitenden mit akad. Abschluss (Diplom, MA, BA o. vglb. in einem relevanten Fachgebiet), inkl. Inhabern in den letzten 3 abgeschl. Kalenderjahren, die mit entspr. Planungsleistungen der Objektplanung bei Gebäuden beschäftigt waren.
Die nachzuweisende Mindestmitarbeitendenzahl (Vollzeit o. entspr. Vollzeitäquivalente) für die betreffenden Planungsleistungen beträgt:
Objektplanung für Gebäude: 7
Die gen. Mitarbeitenden müssen ü. mind. 2 J. Berufserfahrung nach Hochschulabschluss verfügen. Ein/e ProjektleiterIn muss ü. mind. 5 J. Berufserfahrung nach Hochschulabschluss u. nachgewiesene Erfahrung in der Projektleitung eines Projekts mit vglb. Komplexität verfügen. Für die Leistungsphase 8 soll ein/e ProjektleiterIn über mind. 5 Jahre Erfahrung in der Bauleitung eines Projekts mit vglb. Komplexität verfügen.
6. Im Falle einer Bietergemeinschaft: Eigenerklärung aller Mitglieder gesamtschuldnerisch zu haften. Der/die ArchitektIn ist als bevollmächtigte/r VertreterIn zu benennen.
7. ggf. Verpflichtungserklärungen der UnterauftragnehmerInnen.
Die Nachweise können ggf, auch durch UnterauftragnehmerInnen erbracht werden.
Termine (voraussichtlich):
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: Februar 2024
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: April 2024
Ergänzung zu III.2.1)
Teilnahmeberechtigt sind darüber hinaus juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören sowie Bewerbergemeinschaften sowohl natürlicher als auch juristischer Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-15164
Fax: +49 385-588485-15817
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Ort: (entfällt)
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bmbf.de/
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in §160 Absatz 3 GWB wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: (entfällt)
Land: Deutschland