Einkauf und Lieferung von Sanitärmaterial, Heizkörpern und Zubehör für Bremer Str. 30-38 - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - PL Referenznummer der Bekanntmachung: SC-149-PL-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lange Str. 38
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiro.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einkauf und Lieferung von Sanitärmaterial, Heizkörpern und Zubehör für Bremer Str. 30-38 - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - PL
Einkauf und Lieferung von Sanitärmaterial, Heizkörpern und Zubehör für das Vorhaben Bremer Str. 30-38
18069 Rostock -Anlieferung in das Zentrallager der WIRO - Bereich Bauservice
Lieferadresse:
WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - Bereich Bauservice -Hans-Fallada-Str. 30
18069 Rostock
Die Lieferzeiten zur Entgegennahme von Lieferungen sind:
- Montag - Donnerstag von 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Freitag von 07:00 Uhr - 11:00 Uhr
- Abholung an der definierten Abholstelle durch Mitarbeiter des Auftraggebers (im Umkreis von 15 km um die o.a. Lieferadresse)
- direkte Anlieferung an die Baustelle:
Lieferadresse:
WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - Bereich Bauservice -
Hans-Sachs-Allee 16-17 (Zufahrt über Tunnel zum Hinterhof) 18057 Rostock
Einkauf und Lieferung von Sanitärmaterial, Heizkörpern und Zubehör für die Modernisierung der zentralen Heizungsanlage im Objekt Bremer Straße 30-38
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" über:
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und §124 GWB
-Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
-Angaben ob Insolvenzverfahren und Liquidation
-Erklärung zum Unternehmensstatus KMU
-Erklärung zur Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis
-Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (auf Anforderung der Vergabestelle mittels
Dritterklärung vorzulegen)
- Bietererklärung zum VgG M-V (Verpflichtungserklärung des Bieters zur
Einhaltung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern)
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (hinsichtlich Personen/Unternehmen mit Bezug Russland)
Eigenerklärung gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" über:
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für die Erfüllung des Auftrags ausreichenden Mindestdeckungssumme für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft - Unbedenklichkeit Berufsgenossenschaft (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Erkärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Unbedenklichkeit Krankenkasse (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
Eigenerklärung gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" über:
- Angaben zu Referenzen - mindestens ein mit dem Ausschreibungsgegenstand in Leistungsart und Auftragsvolumen vergleichbarer Auftrag aus den letzten 3 Kalenderjahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angaben zum Vorhandensein einer Abholstelle im Umkreis von 15 km von Rostock (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Rostock
Der Eröffnungstermin findet ohne Bieter statt. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften nach § 43 VgV sind zugelassen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und der federführende Vertreter zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
dass der federführende Vertreter als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem
Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu erbringen und
einzureichen.
2. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied mit dem Angebot und im Falle der Hinzuziehung eines anderen Unternehmens (z. B. Eignungsleihe, Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die entsprechenden Nachweise zu der abgegebenen Eigenerklärung, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient.
4. Angebote ausländischer Bieter: Das Angebot sowie sämtliche Kommunikation mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Bietern können alle geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise in deutschsprachiger Übersetzung ihres Herkunftslandes vorlegen.
5.Hinweise zur Angebotsabgabe verpreistes LV
Das Leistungsverzeichnis ist als pdf-Datei und/oder d.84-Datei einzureichen, eine gepackte Datei stets als .zip-Datei.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4Y1CTZ8T34
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.