Rostock WarnowQuartier: Mehrgenerationenhaus
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Ulmenstraße 44
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): [phase eins]. Projektberater + Wettbewerbsmanager für Architektur und Städtebau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.phase1.de
Adresse des Beschafferprofils: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rostock WarnowQuartier: Mehrgenerationenhaus
Der Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KOE) verantwortet den Bau des Mehrgenerationenhauses „Buten un Binnen“ (Kindertagesstätte kombiniert mit einem Alten- und Pflegeheim) im Modellvorhabengebiet „WarnowQuartier“ in Rostock am nördlichen Ufer der Unterwarnow. Mit dem "WarnowQuartier" soll ein urbanes Stadtquartier mit kleinteiliger und vielfältiger Nutzungsmischung entstehen, das durch innovative Konzepte in den Bereichen Wohnen, Mobilität, Energieversorgung, Wassermanagement und sozialer Infrastruktur, beispielhafte Lösungen aufzeigt.
Mit der Errichtung des Mehrgenerationenhauses soll in dem zukünftigen Quartier die Möglichkeiten entstehen, in einer sozialen Einrichtung der Stadt Angebote für Begegnungen und Aktivitäten für Jung und Alt erlebbar zu machen. Die Kindertagesstätte mit einem Platzbedarf für ca. 72 Kinder, die Alten- und Pflegeeinrichtung für ca. 54 Pflegende sowie Gemeinschaftsflächen sollen mit einer Fläche von ca. 3.400 qm NUF auf einem Grundstück von ca. 2.060 qm entstehen. Zusätzlich sind ca. 900 qm Außenraumflächen zu planen.
Der Neubau des Mehrgenerationenhauses ist eines von insgesamt fünf Vorhaben im Rostocker Modellvorhabengebiet „WarnowQuartier“. Das „WarnowQuartier" wird als eines von bundesweit sieben Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gefördert.
Eine Zertifizierung DGNB Gold soll erfolgen. Der Kostenrahmen beläuft sich auf ca. 13 Mio. Euro (netto) für die KG 300 + 400 und ca. 680.000 Euro für die KG 500.
Der Auslober beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und den in § 8 Abs.2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen sowie den Vorgaben der VgV, eine der Preisträgerinnen/einen der Preisträger mit weiteren Leistungen gemäß § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume) sowie § 39 (Freianlagen) bis einschließlich der Ausführungsplanung (LPH 5) stufenweise zu beauftragen, wenn und soweit der Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund stünde der Beauftragung insbesondere dann entgegen, wenn der Auslober das Projekt nicht realisiert.
Es wird zunächst ein nichtoffener Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt. Durch Art und Umfang der Beauftragung soll sichergestellt werden, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
Es ist eine Beauftragung in folgenden Stufen vorgesehen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 2 - 3
- Stufe 2: Leistungsphase 4
- Stufe 3: Leistungsphase 5
- Stufe 4: Leistungsphasen 6 - 7
- Stufe 5: Leistungsphase 8
Es soll zunächst die Stufe 1 beauftragt werden. Nach Zustimmung des Auftraggebers zu den Ergebnissen der Kostenberechnung werden die Stufen 2 und 3 beauftragt. Die Beauftragung mit den Stufen 4 und 5 wird in Aussicht gestellt, jedoch nicht verbindlich zugesagt.
Sollte, in Abhängigkeit vom gewählten Realisierungsmodell, die Stufe 3 (LPH 5) nicht beauftragt werden, beabsichtigt der Auslober, durch eine angemessene weitere Beauftragung der Preisträgerin/des Preisträgers, über die Stufe 2 (LPH 4) hinaus, sicherzustellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird (z.B. Regeldetails, Mitwirkung bei der Qualitätskontrolle).
Der Auslober wird bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Beauftragung zunächst die Gewinnerin bzw. den Gewinner des Wettbewerbs zur Abgabe eines Honorarangebots auffordern und nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit dieser/diesem auf der Grundlage eines entsprechenden Vertragsentwurfs Auftragsgespräche führen. Sollten diese Auftragsgespräche nicht zu einer Beauftragung führen, wird der Auslober alle Preisträgerinnen/Preisträgern des Wettbewerbs zur Abgabe eines Honorarangebots und der in der Wettbewerbsbekanntmachung genannten Eignungsnachweise (siehe VI.3, II.) auffordern und mit ihnen Auftragsgespräche führen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auswahl der TeilnehmerInnen am Wettbewerb erfolgt aufgrund von formalen Teilnahmebedingungen (I.) u. der Bewertung zu den Angaben zu II.
I. Formale Teilnahmebedingungen:
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung
- Einreichung des Bewerbungsformulars mit nachfolgenden Angaben u. Eigenerklärungen Nr. 1 – Nr. 3.4:
Nr. 1. Bewerberkonstellation (EinzelbewerberIn o. BewerberInnengemeinschaft),
Nr. 2. Angaben zum/zur BewerberIn (Kontaktdaten).
Folgende Eigenerklärungen müssen im Teilnahmewettbewerb abgegeben werden.
Nr. 3.1 Eigenerkl. zur berufl. Qualifikation (siehe III.2.1),
Nr. 3.2 Eigenerkl. gem. §§ 123 u.124 GWB über das Nichtzutreffen mögl. Ausschlussgründe,
Nr. 3.3 Eigenerkl. zu wirtschaft. Verknüpfungen,
Nr. 3.4 Eigenerkl., dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 VgV besteht.
Fehlende Angaben bzw. Eigenerkl. zu Nr.1 – Nr. 3.4 führen zum Ausschluss vom Verfahren.
II. Angaben zu Referenzprojekten, die eigenverantwortl. bearbeitet wurden.
1. Referenzprojekte Objektplanung Gebäude u. Innenräume sowie Objektplanung Freianlagen
A1 Projekttyp d.h. Komplexität der Planungsanforderung: Nennung der Honorarzone
A2 Auftraggeber: nicht-öffentl., öffentl.
A3 Baumaßnahme, d.h. Umbau, Sanierung o. Neubau
A4 Leistungsbild: Nennung der bearbeiteten LPH
A5 Projektgröße: Nennung der qm BGF bzw. qm AF
A6 Status Realisierung
A7 Aktualität des Projekts
A8 Zertifizierung anhand eines Bewertungssystems für nachhaltiges Bauen, BNB, DGNB o. vglb.
Es muss bei der Bewertung der Kriterien A1 - A8 eine Bewertung von > 0 Pkt. erreicht werden, andernfalls die Bewerbung vom Verfahren ausgeschlossen wird.
Bei der Bewertung der planerisch-gestalt. Leistungsfähigkeit (Kriterium B1 u. B2) wird der Auftraggeber durch ein Gremium beraten, dem u. a. 2 vom Preisgericht u. vom Auftraggeber unabhängige ArchitektInnen angehören.
Bewertet wird die planerisch-gestalt. Leistungsfähigkeit ausschließlich anhand der Angaben im Bewerbungsformular sowie den mit der Bewerbung eingereichten Darstellungen zu den Referenzprojekten, unter Berücksichtigung der Übertragbarkeit auf das anstehende Projekt sowie den in Abschnitt II.2.4) genannten Anforderungen.
Das Kriterium B1 umfasst die folgenden Aspekte, die nicht separat bewertet u. nicht zueinander gewichtet werden, sondern in der Gesamtschau bewertet werden (integrierte Bewertung). Die Originalität-Innovation der Entwürfe der Referenzprojekte 1 bis 4 wird anhand der mit den eingereichten Bilddateien dargestellten Lösungen, unter Beachtung der Angaben zu den techn. Kriterien mit Bezug auf die Referenz(en) beurteilt:
- Integration in den Kontext,
- räumliche Lösunge
- Integration von Aspekten der technisch-ökologischen Nachhaltigkeit in die Gestaltung, ggf. nachgewiesen durch Zertifizierung nach einem der Systeme BNB, DGNB o. vglb.
- Materialität/Erscheinungsbild
Das Kriterium B2 umfasst die folgenden 4 Unterkriterien, die die Relevanz auf das anstehende Projekt definieren, u. berücksichtigt alle in den eingereichten Bilddateien dargestellten Informationen, die sich auf die Referenz(en) beziehen: Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Referenzprojekte 1 – 3):
- Lage im Raum (städtischer Kontext)
- Komplex aus mehreren Gebäuden/Gebäudeeinheiten mit verschiedenen Nutzungen
- Gestaltung von öffentl. Räumen
- Gestaltung von „sozial-pädagogischen“ Räumen (Kita oder Pflegeeinrichtung)
Objektplanung für Freianlagen (Referenzprojekt 4):
- Lage im Raum (städtischer Kontext)
- Anlage mit verschiedenen Aufenthaltsqualitäten u Funktionen
- Gestaltung von öffentl. Anlagen
- Gestaltung von „sozial-pädagogischen“ Freiräumen
Die Bewertung zum Kriterium B2 ist "durchschnittlich", wenn keine o. bis zu 2 Unterkriterien zutreffen, "hoch", wenn 3 zutreffen und "hervorragend", wenn alle 4 zutreffen. Die Bewertungsmatrix in Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung, zu erhalten über www.phase1.de/rwq erläutert das Bewertungsschema. Der Auslober wird im Fall gleich bewerteter Bewerbungen per Los zu entscheiden.
ArchitektIn m. LandschaftsarchitektIn als Arge o. LandschaftsarchitektIn als UnterauftragnehmerIn, Berufsqualifikation gem. VgV § 75 (1) und (3). Ist im Herkunftsland d. Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, erfüllt die fachl. Voraussetzung, wer über ein Dipl., Zeugnis o. sonst. nach Richtlinie 2013/55/EU anerkannten Nachweis verfügt (weiteres siehe VI.3) in dieser Bekanntmachung).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Hauptkriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der im Wettbewerb eingereichten Entwürfe sind nachfolgend gelistet, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge darstellt.
- Entwurfsidee
- Städtebauliche bzw. räumliche Bezüge
- Gestaltung der Baukörper und Freiräume
- Innere und äußere Erschließung
- Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
- Funktionalität
- Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb
Die Auftragsvergabe wird anhand der folgenden Zuschlagskriterien erfolgen:
- Höhe des Honorarangebots (35 %)
- Wettbewerbsergebnis (50 %),
- weitere qualitätsbezogene Kriterien wie Organisation, Zeitplanung/Projektteam (15 %).
Es ist beabsichtigt, 3 Preise mit einer Gesamtsumme von 130.000 EUR zu vergeben: Voraussichtliche Aufteilung:
1. Preis: 65.000 EUR,
2. Preis: 39.000 EUR,
3. Preis: 26.000 EUR,
Alle Preisangaben sind netto.
Preisträgerinnen/Preisträger, die in Deutschland Umsatzsteuer abführen, erhalten diese zusätzlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Fristwahrung, Nachforderung
Nicht fristgerecht eingegangene o. unvollständige Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Anspruch auf Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb besteht nicht.
Evtl. fehlende Angaben o. Eigenerklärungen (siehe III.1.10, I. Nr. 1 bis Nr. 3.4) werden ggf. nachgefordert.
Fehlende Angaben zu Referenzprojekten werden nicht nachgefordert.
II. Erf. Nachweise vorab anschl. Verhandlungen bzw. eines Verhandlungsverfahrens (Nachweis der Eignung), s. II.2.4):
Hinweis:
Vorab der Verhandlungen bzw. des Verhandlungsverfahrens wird eine Eignungsprüfung durchgeführt, zu der die zur Angebotsabgabe aufgeforderten PreisträgerInnen des Wettbewerbs folgende Nachweise zu erbringen haben (die Nachweise können gem. § 47 VgV durch UnterauftragnehmerInnen erbracht werden). Eine Nichtvorlage der genannten Nachweise führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
1. Nennung der Mitglieder des Planungsteams
2. Nachweise der berufl. Qualifikation gem. III.1.10) A II 3.1. von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft (sofern nicht im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bereits erbracht) o. UnterauftragnehmerInnen, die im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 VgV nach dem Wettbewerb u. vor den Verhandlungen bzw. Verhandlungsverfahren einer Bietergemeinschaft hinzugefügt werden, sowie Nachweis der Bauvorlageberechtigung.
3. Bestätigung der Versicherung des/der BewerberIn, dass sie im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung (BHV) in Höhe von mind. 1,5 Mio. EUR für Personen- u.1,5 Mio. EUR für Sach- und sonstige Schäden zur Verfügung stellen wird u. diese für die gesamte Dauer des Vertrages bis zur vollen Leistungserbringung aufrechterhalten wird. Die BHV muss sich ggf. auch auf die Leistungen von UnterauftragnehmerInnen beziehen.
4. Nachweis zur wirtschaftl. u. fin. Leistungsfähigkeit: mind. Honorarumsatz i. H. v. durchschnittl. 650.000 EUR (netto) pro Jahr für Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude gem. § 34 HOAI 2021 und 60.000 EUR Planungsleistungen für Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 in den letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahren.
5. Nachweis einer durchschn. Anzahl von angestellten techn. Mitarbeitenden mit akad. Abschluss (Diplom, MA, BA o. vglb. in einem rel. Fachgebiet), inkl. Inhabern in den letzten 3 abgeschl. Kalenderjahren, die mit entspr. Planungsleistungen der Objektplanung bei Gebäuden beschäftigt waren. Die nachzuweisende Mindestmitarbeitendenzahl (Vollzeit o. entspr. Vollzeitäquivalente) für die betreffenden Planungsleistungen beträgt:
Objektplanung für Gebäude: 6, Objektplanung für Freianlagen: 2
Die gen. Mitarbeitenden müssen ü. mind. 2 J. Berufserfahrung nach Hochschulabschluss verfügen. Ein/e ProjektleiterIn muss ü. mind. 5 J. Berufserfahrung nach Hochschulabschluss u. nachgewiesene Erfahrung in der Projektleitung eines Projekts mit vglb. Komplexität verfügen. Für die Leistungsphase 8 soll ein/e ProjektleiterIn über mind. 5 Jahre Erfahrung in der Bauleitung eines Projekts mit vglb. Komplexität verfügen.
6. Im Falle einer Bietergemeinschaft: Eigenerklärung aller Mitglieder gesamtschuldnerisch zu haften. Der/die ArchitektIn ist als bevollmächtigte/r VertreterIn zu benennen.
7. ggf. Verpflichtungserklärungen der UnterauftragnehmerInnen.
Die Nachweise können ggf, auch durch UnterauftragnehmerInnen erbracht werden.
Termine (voraussichtlich):
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: Februar 2024
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: April 2024
Ergänzung zu III.2.1)
Teilnahmeberechtigt sind auch juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entspr. Planungsleistungen gehören sowie Bewerbergemeinschaften sowohl natürl. als auch juri. Personen. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte VertreterIn zu benennen, die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Die bevollmächtigte VertreterIn sowie der (die) verantwortliche(n) VerfasserInnen der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmende gestellt werden.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 385588-15164
Fax: +49 385-588485-15817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Ort: (entfällt)
Land: Deutschland
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in §160 Absatz 3 GWB wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: (entfällt)
Land: Deutschland