UPGRADE LOGA

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Postanschrift: Neuer Markt 3
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabe und Beschaffung
E-Mail:
Telefon: +49 3813812332
Fax: +49 3813812333
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rostock.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

UPGRADE LOGA

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48450000 Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

UPGRADE LOGA Software Personalwirtschaft

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 890 699.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Rostock

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausgangslage: Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und deren Südstadtklinikum nutzen bereits seit 2007 die P&I LOGA Software für 4600 Abrechnungsfälle. LOGA wird in den Bereichen Personal und Organisation für die Sachbearbeitung und in der Gesamtverwaltung eingesetzt. LOGA ist eine Software für die Personalwirtschaft. Die Auftraggeberin beabsichtig ein LOGA Upgrade zu beauftragen.

Folgende Anforderungen werden an die neue Software gestellt.

Marktreife für den Betrieb in komplexen Einrichtungen der Verwaltung und des Gesundheitswesens. Rückgriff auf die vorhandenen historischen Daten ohne Ortsbindung. Geschlossenes Komplettsystem mit möglichst wenigen Schnittstellen. Vollständige Integration der Bereiche Zeitwirtschaft, Personaleinsatzplanung und Entgeldabrechnung inkl. Abbildung sämtlicher gesetzlicher/tariflicher Anforderungen. Zentrale Steuerung der Software. Möglichkeit der Massendatenverarbeitung. Vertrautheit der Anwender aller Standorte mit der Software und ihrer Handhabung. Verwendung eine Private HR Cloud. Software als Mietlösung. Erfüllung Datensicherheit.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag verlängert sich jährlich, wenn er nicht von einer Seite gekündigt wird.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:

- nicht vorhandener Wettbewerb v.a. aus technischen und wirtschaftlichen Gründen

- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt

Erläuterung:

Die Auftraggeberin hat im Rahmen der Markterkundung festgestellt, dass die Besonderheiten der beabsichtigen Auftragsvergabe dazu führen, dass zu den vorgesehenen Zeitpunkten nur ein Unternehmen die Anforderungen der Auftraggeberin erfüllen kann, nämlich der vorgesehene Auftragnehmer.

Wirtschaftliche Aspekte: Der Auftraggeber hat erheblichen personellen und wirtschaftlichen Aufwand betrieben, um das bisherige System einzuführen, an die Bedarfe anzupassen und deren Verwaltung zu gewährleisten. Der Wechsel auf ein anderes Produkt würde zu erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten im Zusammenhang mit der reibungslosen und fehlerfreien Systemumstellung führen. Immerhin werden historische Daten seit 2007/2008 genutzt. Es ist von einem mehrmonatigen Parallelbetrieb des im Einsatz befindlichen Personalabrechnungsverfahrens und dem neu einzuführenden Verfahren auszugehen, v.a. um die Ergebnisse abzugleichen. Umstellungstätigkeiten sind mit der aktuellen Personalausstattung nicht zu leisten, da beide Verfahren vollumfänglich umsorgt werden müssen. Hinzu kommen Beschaffungskosten und zwangsläufig anfallende Schulungsaufwände.

Technische Aspekte: Die erwogene Auftragserteilung stützt sich auf auftragsbezogene Sachgründe in Bezug auf technische Anforderungen an das zu beschaffende Produkt. Die Summe der Anforderungen an die Software führt dazu, dass allein dieser Auftragnehmer als Entwickler und alleiniger Anbieter die Software liefern kann. Dabei ist jede an die Software gestellte Anforderung aufgrund der beschriebenen sachlichen Kriterien für den reibungslosen Einsatz notwendig. Der Anbieter verfügt über urheberrechtlich geschützte Rechte für die Installation und den Betrieb der Software. Andere Anbieter müssen unterschiedliche Produkte ggf. unterschiedlicher Hersteller kombinieren und Schnittstellen zwischen diesen autonomen Systemen erstellen, um ein alle Funktionalitäten umfassendes Angebot abzugeben. Der Erfolg eines solchen Projekts ist aufgrund der unterschiedlichen zugrundeliegenden Programme unsicher, insbesondere ob und wann überhaupt eine Interoperabilität oder gar die Integration der einzelnen Systeme technisch reibungslos erzielt werden kann. Es ist mit technischen Schwierigkeiten bei Umstellung, Gebrauch und Wartung zu rechnen. Fachwissen für den Betrieb müsste wieder mühevoll aufgebaut werden. Die vorhandene IT-Infrastruktur der Auftraggeberin ist zudem auf P&I LOGA ausgerichtet und hat sich im langjährigen Betrieb bestens bewährt hat. Allein die zu beschaffende Software gewährleistet die Revisionssicherheit, weil sie die originalen historischen Daten verwenden kann.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
07/11/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: P&I AG, Wiesbaden
Postanschrift: Kreuzberger Ring 56
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 890 699.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es ist beabsichtigt, den Zuschlag am 20.11.2023 zu erteilen. Diese Bekanntmachung wird 10 Tage vorher veröffentlicht.

Verfahren:

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:

- nicht vorhandener Wettbewerb v.a. aus technischen und wirtschaftlichen Gründen

- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt

Erläuterung:

Die Auftraggeberin hat im Rahmen der Markterkundung festgestellt, dass die Besonderheiten der beabsichtigen Auftragsvergabe dazu führen, dass zu den vorgesehenen Zeitpunkten nur ein Unternehmen die Anforderungen der Auftraggeberin erfüllen kann, nämlich der vorgesehene Auftragnehmer.

Wirtschaftliche Aspekte: Der Auftraggeber hat erheblichen personellen und wirtschaftlichen Aufwand betrieben, um das bisherige System einzuführen, an die Bedarfe anzupassen und deren Verwaltung zu gewährleisten. Der Wechsel auf ein anderes Produkt würde zu erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten im Zusammenhang mit der reibungslosen und fehlerfreien Systemumstellung führen. Immerhin werden historische Daten seit 2007/2008 genutzt. Es ist von einem mehrmonatigen Parallelbetrieb des im Einsatz befindlichen Personalabrechnungsverfahrens und dem neu einzuführenden Verfahren auszugehen, v.a. um die Ergebnisse abzugleichen. Umstellungstätigkeiten sind mit der aktuellen Personalausstattung nicht zu leisten, da beide Verfahren vollumfänglich umsorgt werden müssen. Hinzu kommen Beschaffungskosten und zwangsläufig anfallende Schulungsaufwände.

Technische Aspekte: Die erwogene Auftragserteilung stützt sich auf auftragsbezogene Sachgründe in Bezug auf technische Anforderungen an das zu beschaffende Produkt. Die Summe der Anforderungen an die Software führt dazu, dass allein dieser Auftragnehmer als Entwickler und alleiniger Anbieter die Software liefern kann. Dabei ist jede an die Software gestellte Anforderung aufgrund der beschriebenen sachlichen Kriterien für den reibungslosen Einsatz notwendig. Der Anbieter verfügt über urheberrechtlich geschützte Rechte für die Installation und den Betrieb der Software. Andere Anbieter müssen unterschiedliche Produkte ggf. unterschiedlicher Hersteller kombinieren und Schnittstellen zwischen diesen autonomen Systemen erstellen, um ein alle Funktionalitäten umfassendes Angebot abzugeben. Der Erfolg eines solchen Projekts ist aufgrund der unterschiedlichen zugrundeliegenden Programme unsicher, insbesondere ob und wann überhaupt eine Interoperabilität oder gar die Integration der einzelnen Systeme technisch reibungslos erzielt werden kann. Es ist mit technischen Schwierigkeiten bei Umstellung, Gebrauch und Wartung zu rechnen. Fachwissen für den Betrieb müsste wieder mühevoll aufgebaut werden. Die vorhandene IT-Infrastruktur der Auftraggeberin ist zudem auf P&I LOGA ausgerichtet und hat sich im langjährigen Betrieb bestens bewährt hat. Allein die zu beschaffende Software gewährleistet die Revisionssicherheit, weil sie die originalen historischen Daten verwenden kann.

Ergänzend kommt aus den benannten Gründen noch § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV zur Anwendung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885164
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB: Einleitung, Antrag -

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit -

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Hanse- und Universitätsstadt Rostock Zentrale Vergabe und Beschaffung
Postanschrift: Neuer Markt 3
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3813812332
Fax: +49 3813812333
Internet-Adresse: www.rostock.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/11/2023